Wir wurden gefragt: Sind Sammelklagen gegen Plattformen und Massenabmahner möglich?

Veröffentlicht: 18.10.2017 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 15.05.2018

Was kann man tun, wenn Plattformen scheinbar grundlos das Konto sperren oder Abmahner sich einen neuen Grund gesucht haben. Vor allem, wenn dies viele Händler auf einmal trifft. Kann man da nicht gemeinsam dagegen vorgehen? Vielen Händlern kommt dann ein in letzter Zeit oft genanntes Wort in den Kopf. Eine Sammelklage.

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Die Masse ist der Vorteil

Bei der Sammelklage handelt es sich um eine Klage, die sich dadurch auszeichnet, dass eine rechtliche Frage und Begebenheit für viele Betroffene auf einmal entschieden wird. Darauf können sich dann auch andere berufen. Sie müssten nicht einmal an der ersten Sammelklage beteiligt gewesen sein. Durch das Gericht würde in diesem Fall ein Muster für die anderen Klagen erstellt werden. Der Einzelne müsste dann nur nachweisen, dass er zu der betroffenen Gruppe gehört.

Eine Sammelklage der Händler gegen Amazon gab es schon, jedoch fand diese in den USA statt. Der größte Vorteil einer Sammelklage ist, dass die oft komplizierten Beweise in den entschiedenen Sachverhalten wegfallen und so Kosten und Bürokratie für den Einzelnen gemildert werden. Daneben ist die Präsenz gegenüber großen Unternehmen deutlich stärker. Der Nachteil liegt darin, dass der einzelne Händler in der Entscheidung auch tatsächlich erst einmal gebunden wäre.

In Deutschland (leider) nicht

Doch ist dieses Mittel der Klage in Deutschland bisher nicht möglich, denn im deutschen Recht ist (derzeit) eine Entscheidung für größere Gruppen nicht gegeben. Bisher muss jeder sein Recht selber einklagen und seinen Schaden selbst beweisen. So streng ist das amerikanische Recht nicht, es sieht eher den großen Abschreckungseffekt gegenüber dem Verursacher im Mittelpunkt, der mit der vollen Wucht der Klagenden erfasst wird.

Eine kleine Annäherung daran wird durch Musterklagenverfahren erreicht, doch stehen diese bisher nur Kapitalanlegern zur Verfügung. Aktionäre gehen aktuell beispielsweise gesammelt gegen VW vor. Händlern steht diese Art der Gruppenklage jedoch nicht zur Verfügung. Von daher würde ein Sammelklagerecht dem deutschen Gesetz gut zu Gesicht stehen. Ansonsten leben die deutschen Gerichte von ihren Einzelfallentscheidungen. Händler kennen dies nur zu gut. Infolge des fliegenden Gerichtsstandes werden Klagen oft bei den gleichen Gerichten erhoben. Andere könnten sonst doch tatsächlich anders entscheiden. Auch wenn der Bundesgerichtshof eine Sache entschieden hat, prüft jedoch das Gericht, jeden Fall als eigenständiges Verfahren.

Das kann auch ein großer Vorteil sein: Jeder bekommt sein im Grundgesetz verankertes Recht auf rechtliches Gehör.


Antwort: In Deutschland sind Sammelklagen bisher nicht möglich.

Kommentare  

#4 Jay 2017-11-25 11:26
@ Heidemann

ich will hier gar nicht viel Schrieben ärger mcih seit Aprill über Amazon mit der "Freiwilligen" Wiederrufs Ergänzung die erzwungen wird .
und so einiges mehr bei allen Plattformen. Ja es ist ein Unternehmen was nicht jedne Akzeptiren muß aber es ist gleichzeitig eine Öffentlicher Raum bzw. Bereich. Daher sollte da mal was Geregelt werden und ich stimme ihnen 100% zu . Also Händlerbund jetzt sind sie gefragt .
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#3 Barbara 2017-10-21 11:20
Und wieder mal ein Bericht vom sogenannten "Händlerbund" zu Was-wäre-wenn-i n-Deutschland. Mal ehrlich, wenn der "Händlerbund" tatsächlich eine Vereinigung von und vor allem für Onlinehändler wäre, hätte man hier schon vor etlichen Jahren bei der Politik lobbymässig angreifen können. Aber es ist wohl für den "Händlerbund" (wie ebenso für VIELE Juristen) deutlich lukrativer, Händler permanent mit Gebühren aller Art zu schröpfen. Hier wird auch in den nächsten Jahren nichts passieren, da es einfach zu lukrativ (auch für den "Händlerbund") ist, Händler mit Abmahnungen und deren Abwehr/Beratung abzukassieren. Willige Gehilfen hat man da ja in unserer von Juristen durchsetzten Politik. Die mit Abstand die Größte und zweifelsohne einflussreichst e Lobby in unserem Parlament. Es fehlt tatsächlich zukünftig eine Vereinigung, die die Interessen der kleinen und mittelständisch en eCommerce Unternehmer wahrnehmen müsst. Sofern diese mal gegründet wird, sind wir (und auch sehr viele andere ) sofort dabei. Aus meiner Sicht ist der derzeitige "Händlerbund" ein reines auf Rendite getrimmtes Verlags- und Beratungsuntern ehmen ohne wirklichem Nutzen (im Sinne von Lobby) für angeschlossene (zahlende Mitglieder) Händler. Zumindest kenne ich keinen kleinen (bis 40 Mitarbeiter!) Onlinehändler der je einen Vorteil aus dieser Mitgliedschaft gehabt hätte. Ich lasse mich aber auch gerne durch konkrete und belegbare Beispiele eines besseren belehren ;-) Ich wäre überrascht sollt sich hier jemand melden.
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#2 Thoralf 2017-10-19 10:06
"Das kann auch ein großer Vorteil sein: Jeder bekommt sein im Grundgesetz verankertes Recht auf rechtliches Gehör."

Dieser würde ja bei der Einführung einer Sammelklage nicht wegfallen. Man würde nur von sich darauf zugunsten einer Massenentscheid ung verzichten.

So etwas ähnliches gibt's auch in anderen Bereichen, nicht nur bei VW. Im Verwaltungsrech t reicht auch, siehe diverse höchstrichterli che Entscheidungen zu Steuerthemen, ein Widerspruch aus um sich an eine bestehende Klage "anzuhängen" - da muss auch kein 6.789er Betroffener noch extra Klage einreichen.
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#1 Heidemann 2017-10-18 14:24
na - dann ist ja gut ,das Ebay und Amazon Ihren Hauptsitz in den USA haben - wenn es darum geht Ihnen nicht genehme Länder auszuschließen - beziehen sie sich ja auch gerne auf diesen Status - wenn´s darum geht Steuern ""zu sparen"" dann lieben Sie Europa.
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der andere Weg wäre ja so einfach - man reicht gleichzeitig 1000 Klagen ein ,an einen Gericht ,der Händlerbund verzichtet dann mal auf 90 % seiner Honorare - ich denke da käme immer noch ein nettes Sümmchen zusammen und dann mal sehen , wie lange es dauert bis es auch in Deutschland Sammelklagen gibt ?
Es wäre sowieso an der Zeit den Plattformbetrei bern mal einen Riegel für die willkürlichen Änderungen von AGB und Preisen und die einmischung in Verkäuferangele genheiten vorzuschieben !
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