Wir wurden gefragt: Müssen Versandkosten im Warenkorb angegeben werden?

Veröffentlicht: 15.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.03.2018

Abgebrochene Warenkörbe sind für Online-Händler ein wirkliches Ärgernis. Der Kunde wollte bestellen, doch am Ende hat er es sich anders entschieden und den Warenkorb einfach voll stehen gelassen. Gründe für einen Kaufabbruch sind vielfältig – vielleicht fehlt die richtige Bezahlmöglichkeit, vielleicht ist der Lieblings-Versender nicht dabei oder die Versandkosten sind nicht transparent genug.

Versand Warenkorb
© William Potter / Shutterstock.com

Grundsatz: Versandkosten erst im Warenkorb zu spät

Online-Händler sollen alle Preise mit dem Zusatz „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ versehen und dort auf die entsprechenden Versandbedingungen verlinken. Auch wissen viele Shop-Betreiber, dass auf der Bestellübersichtsseite ein Ausweis der konkreten Versandkosten zu erfolgen hat, denn vor dem Kauf ist stets der Endpreis aus Brutto-Warenwert inklusive der Versandkosten zu nennen. Soweit so gut und meist in allen Shops (standardmäßig) umgesetzt. Was den meisten aber nicht bekannt ist: Sogar im virtuellen Warenkorb eines Online-Shops sollten konkrete Versandkosten ausgewiesen werden. 

Versandkosten trotzdem erneut im Warenkorb?

Zurückzuführen ist die Angabe der Versandkosten im Warenkorb nicht auf eine eindeutige gesetzliche Regelung. Vielmehr hatte die Wettbewerbszentrale eine Abmahnung versendet, nach welcher zusätzlich zu den vorgenannten Informationen am Preis und auf der Bestellübersichtsseite auch beim Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb Versandkosten anzugeben sind. Grundlage sei ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07). Eine gerichtliche Klärung zur Angabe der Versandkosten im Warenkorb gibt es unseres Wissens nach bisher nicht.

Da die meisten Shopsysteme das Feature jedoch anbieten, stellt sich die Frage des „Ob“ in der Praxis nur bedingt. Ergo: Noch bevor der Kunde zur Kasse schreitet, werden ihm die Informationen zur Höhe der Versandkosten im Warenkorb erteilt. Sehen Sie dazu folgendes Beispiel, welches so oder so ähnlich bei fast allen Shopsystemen zur Verfügung steht:

Versandkosten im Warenkorb

Beispiel: Versandkosten-Feature im Warenkorb

  • Auslandsversand: Soweit die Lieferung auch ins Ausland erfolgt und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen oder es sind die Standard-Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei der Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.
  • Hängen die Versandkosten noch von diversen anderen Einzelumständen, z. B. von der gewählten Versandart, können zunächst die Standardkosten im Warenkorb ausgewiesen werden. Diese Kosten ändern sich mit entsprechendem vorherigen Hinweis automatisch, wenn im Bestellvorgang vom Kunden eine andere Versandart mit abweichenden Kosten gewählt wird.
  • Händler, denen ein solcher Versandkostengenerator nicht zur Verfügung steht, greifen auf folgende Lösung zurück: Sie ergänzen im Warenkorb den Hinweis, dass es sich bei den genannten Versandkosten um die Standardversandkosten für Deutschland handelt und die Versandkosten für andere Lieferländer sich im Bestellvorgang entsprechend der Auswahl des Lieferlandes anpassen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#2 Redaktion 2018-04-10 08:49
Hallo kirhcner gmbh,

vielen Dank für den Hinweis. Selbstverständl ich gelten für Amazon keine Sonderregelunge n - auch wenn es manchmal anders scheint...

Tatsächlich wurde bereits der Dash-Button aus genau diesem Grund für rechtswidrig erklärt (onlinehaendler-news.de/.../...). Für Alexa dürfte das nur eine Frage der Zeit sein...

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 kirhcner gmbh 2018-04-09 06:16
Frage an die redaktion. wie wird bei amazon dash button und alexa mit diesen vorschriften umgegangen. Hat hier amazon wieder sonderrechte oder sonderregelunge n? Vielen dank für ihre informationen
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