Verbraucherzentrale kritisiert: UVP in Online-Shops häufig fehlerhaft

Veröffentlicht: 11.07.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 11.07.2018

Viele Online-Händler nutzen die unverbindliche Preisempfehlung, um ihren Kunden einen Vergleichspunkt zu bieten und zu zeigen, dass sie das Produkt günstiger als vom Hersteller empfohlen verkaufen. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die angegebene UVP in vielen Fällen falsch ist. 

Preisnachlass in einem Geschäft
© 10incheslab – Shutterstock.com

Seit 46 Jahren gibt es die unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Doch anstatt sich an diese Preisempfehlung zu halten, nutzen viele Händler sie, um ihre Angebote als besonders günstig darzustellen. Die UVP sind damit auch oft als Mondpreise verschrien – und das werde der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge teilweise auch von den Herstellern unterstützt. So habe beispielsweise der Hersteller eines Sport-Laufbandes auf Anfrage „unverhohlen“ zugegeben, dass der Marktpreis bei etwa 50 Prozent seiner UVP liege. Der Hersteller mache das, „um den Händlern hohe Rabatte zu ermöglichen“.

Verboten ist dieses Verhalten nicht. Solange die UVP beim Hersteller existiert und richtig angegeben ist, darf sie durchaus so gestaltet sein. Doch eine Stichprobe der Verbraucherzentrale habe nun gezeigt, dass viele Händler „selbst an diesen Mini-Hürden scheitern“. Die Verbraucherzentrale hat 20 beliebte Produkte aus verschiedenen Kategorien untersucht – von Toastern und Fernsehern bis hin zu Ferngläsern und Fahrradhelmen.

Jedes vierte UVP-Angebot falsch

Über Preissuchmaschinen wurden für jedes Produkt die zehn günstigsten Anbieter gesucht. 129 der 200 Angebote verwiesen dabei überhaupt nicht auf die UVP des Herstellers. Dagegen stehen 71 Angebote, die die durchgestrichene UVP angezeigt hatten. Interessant sei, dass vor allem kleinere Online-Händler darauf verzichten, die Preisempfehlung des Herstellers anzugeben, während die UVP-Angabe bei Anbietern wie Amazon oder Otto zum Standard gehört. Die meisten Shops verfolgen aber keine klare Linie und zeigen die Preisempfehlung bei einigen Produkten an, bei anderen aber nicht.

Erschreckendes Ergebnis der Untersuchung ist aber, dass bei mehr als jedem vierten Angebot mit UVP diese schlicht falsch war. So wurde eine Kühl-/Gefrierkombination mit einer UVP von 1.769 Euro bei einigen Händlern falsch ausgezeichnet. Amazon und Otto, AO und Neckermann zeigten eine UVP von 2.229 Euro an – und lagen damit ganze 460 Euro über der eigentlichen Preisempfehlung des Herstellers. Aber auch das Gegenteil war bei einigen Angeboten der Fall: Falsche UVP-Angaben, die unter der richtigen Hersteller-UVP lagen. Trotzdem warben einige Shop mit Reduzierungen von 50 oder gar 60 Prozent.

Händler sollten bei der Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung vorsichtig sein. Der Vergleichspreis muss aktuell sein und nur mit weiterer Erläuterung durchgestrichen angezeigt werden, etwa:

Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers 19,90 Euro – Jetzt 14,90 Euro.

Ist die UVP falsch angegeben oder existiert eine Preisempfehlung des Herstellers gar nicht erst, ist das unzulässig – und kann abgemahnt werden.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Kommentare  

#2 Maik Hamann 2022-07-30 06:57
Otto Versand hat sehr oft UVP drin die mehr als 40% drüber liegen.
Beispiele Artikel 6768811445 Hisense PX1 Pro hat eine UVP von 2999 Euro und Otto Versand nimmt 4499 Euro UVP und gibt dann Rabatt von 33%, sodass man dann zum UVP 2999 kommt. Fiese Masche, da viele denken, super Angebot.
Zitieren
#1 Dieter Klaucke 2018-07-11 20:17
UVP Preis oder durchgestrichen e UVP Preise sind oft nur Mondpreise. und man könnte eine ganze Anwaltskanzlei mit min. 20 Anwälten nur damit beschäftigen in einer Mittelgroßen Stadt in Deutschland die Angebote von Läden und online Shops durchzugehen. Und diese Kanzlei hätte über Jahre Arbeit damit diese Wettbewerbsvers töße zu bearbeiten.
Im Handel, Geschäftsleben geht es halt nicht fair zu. Dort herrscht Krieg im Dauerzustand. Aber schuld ist auch der Verbraucher/ Mensch der sich selber austrickst. Das ist aber in der Psychologie des Menschen begründet. Das erlebe ich immer wieder bei Menschen die ich kenne. David Button hat dieses Verhalten sehr gut erklärt in seinem Buch Gehirngeflüster , die Fähigkeit andere zu beeinflussen. Wir fallen auf diese Angebote rein. Ein Preis der durchgestrichen ist mit daneben einem kleineren Preis ist ein sogenannter Schlüsselreiz. Menschen fallen auf solche einfachen Tricks sehr leicht rein.
MfG
Dieter Klaucke
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.