Wir wurden gefragt: Warum gibt es ear und Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Veröffentlicht: 15.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 09.04.2021

Händler, die Fragen zum Elektrogesetz haben oder sich registrieren wollen, müssen dies zwangsläufig bei der Stiftung ear tun und an diese auch die Gebühren entrichten. Im Bereich des Verpackungsgesetzes wird dies durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister geschehen. Aber warum gibt es diese Stellen und warum dürfen sie überhaupt ein Bundesgesetz umsetzen? Wir sind der Frage nachgegangen.

Rechtsfrage
© Brian A Jackson/shutterstock.com

Was machen diese Unternehmen

Die Stiftung ear mit Sitz in Fürth dürfte den meisten Händlern von Elektrogeräten gut bekannt sein, denn sie organisiert und kontrolliert die Registrierungspflicht, die der Gesetzgeber eingeführt hat und informiert darüber hinaus rund um das Thema ElektroG. Zuletzt insbesondere über die Änderung des Anwendungsbereiches und der sich dadurch veränderten Gerätekategorien. Neu hingegen dürfte für die meisten Händler die “Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister” mit Sitz in Osnabrück sein. Wie die ear im ElektroG, soll die Zentrale Stelle die Registrierungsdatenbank im Bereich des Verpackungsgesetzes führen, das am 01. Januar 2019 in Kraft tritt. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wurde explizit zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gegründet. Daneben hat auch sie die Aufgabe, über alle Belange rund um das VerpackG zu informieren.

Wie sind sie entstanden?

Die Stiftung ear gibt es inzwischen seit dem Jahr 2004. Sie wurde ursprünglich durch verschiedene Herstellerverbände gegründet, um anschließend das ElektroG umsetzen zu können. Gründungsmitglieder waren damals auch Hersteller wie Bosch, Siemens und Sony. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister dagegen ist eine noch relativ junge Stelle und wurde durch Verbände wie Handelsverband Deutschland, Industrievereinigung Kunststoffverpackungen und Markenverband e.V gegründet.

Warum haben sie solche Kompetenzen?

Der Grund, warum beide Stellen handeln dürfen, liegt darin, dass beide als sog. "Beliehene" für den Gesetzgeber fungieren. Damit ist gemeint, dass ihnen Befugnisse einer Verwaltung übertragen worden sind und sie daher ähnlich wie eine Behörde öffentliche Aufgaben erfüllen. Ein Beliehener kann neben einer ganz normalen Person auch ein Verein oder eine GmbH sein. In der Regel ergibt sich die Beleihung aus einem Gesetz oder auch durch einen besonderen Akt der Verwaltung. Im täglichen Leben trifft man auf Beliehene wie TÜV oder Notare.

Die Stiftung ear wurde im Juli 2005 durch das Umweltbundesamt beliehen und ist für die übertragenen Aufgaben im Bereich des ElektroG zuständig. Sie hat daher auch Rechte bekommen, wenn es um die Erhebung der Gebühren für ihre Arbeit geht. Die Aufgaben und die Rechte der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ergeben sich aus dem VerpackG direkt, denn darin steht, dass die Zentrale Stelle ab dem 01. Januar 2019 die Aufgaben des VerpackG als Beliehene warnimmt. Die genauen Aufgaben und Befugnisse sind in § 26 VerpackG aufgeführt. Nur diese darf die Stelle auch ausüben.

Vorgehen gegen Entscheidungen der Stellen

Da die Stellen praktisch als Behörden fungieren, lassen sich auch die Entscheidungen mit den gleichen Mitteln angreifen, wie die einer originären Behörde. So kann gegen Entscheidungen ein Widerspruch eingelegt werden oder sogar Klage eingereicht werden.

Antwort:

Die Unternehmen wurden zur Umsetzung eines Gesetzes beliehen und handeln daher als Teil der Verwaltung.

Kommentare  

#7 Adam Russe 2020-02-24 21:50
Ich habe die Lösung für das WEEE Problem.

Ich bin einfach mit meinem Unternehmen abgewandert, und wir sagen unseren Kunden dass wir die Geräte zurück wollen bevor sie entsorgt werden.

Es sind 22.000 Unternehmen bei der EAR registriert, in Deutschland gibt es 3 Millionen Unternehmen.
Ein Teil dieser registrierten Unternehmen sind auch noch ausländische Unternehmen.
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#6 Heidemann 2018-08-16 17:45
auch wenn Ihr nicht gerne auf meine Fragen antwortet - es interessiert sicher noch mehr Leute - was man denn nun mit seinen für die Firma gekauften "Altgeräten" anfängt ? und damit meine ich nicht Schrott - den man dann an den Hersteller zurücksendet !
alles für die Tonne ???
es lebe die Umwelt - und vor allem das Geld ,das man damit scheffeln kann - wer wird das wohl bezahlen müssen ,wenn die meisten Händler ausgestorben sind ?
als nächstes kommt dann das "Modeverblödung sG" und das "SchuhfetischistenG"
- egal was da drin steht ,hauptsache erstmal in 20 +++ Kategorien je ? 500 Euro ? registrieren müssen !
wahrscheinliche r war auch oben genannte Frage eher:
warum der Staat immer mehr Zwangsmaßnahmen erläßt ,(obwohl es ja auch viel einfacher ginge) und diese dann durch Privatfirmen oder sogenannte Stiftungen durchführen läßt ?
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#5 Redaktion 2018-08-16 14:38
Hallo Gerd,

danke für deinen Kommentar.
Du hast vollkommen recht, auch ausländische Händler müssen sich bei den Stellen registrieren. Leider wird dies bisher nicht so verfolgt. Das macht schon seit Jahren deutschen Händlern, die sich an alle rechtlichen Grundlagen halten, das Leben schwer.

Viele Grüße
die Redaktion
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#4 Gerd Schroededer 2018-08-15 17:01
Wie sieht das denn für Chinesen, Russen und Inder aus? Während der Staat es nicht schafft das diese sich als Händler Registrieren lassen, fleißig liefern und keine Steuern abführen, kommt hier eine Stiftung (wirklich eine wunderbare manipulative Bezeichnung) zum weitersaugen. Jetzt müßen Stiftungs Residenzen gebaut und Honorare gestiftet werden. Bedeutet, es gibt keine Rechnung, es gibt Spendenquittung en. Ich bin es einfach nur satt.
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#3 Heidemann 2018-08-15 14:57
also wenn ich das richtig sehe - ist das doch praktisch ein nicht ausgesprochenes Verkaufsverbot für kleinsthändler - wer soll diese ganzen Registrierungsg ebühren bezahlen können ?
was ist eigentlich - wenn ich meine eigenen Firmen-Altgerät e - wie Computer ,Drucker usw. usw. verkaufen möchte ? - muss ich mich dann auch erstmal in x-Kategorien registrieren ?
oder bleibt dann nur noch die Altstoffverwert ung .- da ich das ja dann auch nicht an /als Privatfrau- /Mann verkaufen darf - das kann ja den angeblichen "Umweltgedanken " nicht entsprechen - oder ab in den Keller ,und auf bessere Entsorgungszeit en hoffen ?!
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Flashnews 2022:
der Unternehmer x... konnte zwar nichts bares vererben - aber er hinterließ ungefähr 555 Altgeräte - die zum Teil Museumswert haben
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dabei wäre ja alles so einfach - wenn von jeden Verkauf - die nötige Summe für Entsorgung einfach - an entsprechende Stellen abgeführt wird - und die dann alles in die Wege leiten müssten ! (das träfe natürlich auch bei Verpackung zu)
ja aber dann hätte man ja keine Ämter zu vergeben ,und die Großmonopole würden den lästigen "Fleigensch.... " nie loswerden.
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#2 Dietmar 2018-08-15 14:12
Kommentar Teil 2:
Ursächlich für den ganzen illegalen Elektroschrott- Export sind einerseits zahnlose Aufsichtsbehörd en, andererseits eine Zersplitterung dieser Behörden in einzelne Länderbehörden (bei einem EU-Gesetz, das den in der EU zwischen den Staaten angeblich "freien" Warenaustausch betrifft), die gegen die großen Konzerne und die kriminellen Machenschaften der "Entsorgungsunt ernehmen" kaum ankommen.
Sinnvoll wäre eine einmalige Abgabe an eine EU-Behörde beim Import bzw. bei der Herstellung, und die Übernahme der Recyklingpflich ten in kommunale Regie, die dann aus diesem Topf direkt finanziert werden. Kommunen könnten dann lokale (Non-Profit) Unternehmen betreiben, die das Recykling und die stoffliche Verwertung der Elektro-Altgerä te übernehmen könnten.
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#1 Dietmar 2018-08-15 14:11
Kommentar Teil 1:
Die sog. "Elektro-Altger äte-Rücknahme-V erordnung" ist die typisch deutsche (also sehr komplizierte und kostenintensive ) Umsetzung eines typische europäischen (also von den Lobbyorganisati onen der Großkonzerne diktierten) Gesetzes. Die deutsche "Version" wurde unter dem damaligen Minister Tritttin (GRÜNE) eingeführt und trägt eine Handschrift der Kontrolle und Schikane einer sich selbst verwaltenden Bürokratie, die mit horrenden Strafen kleine Unternehmen, die sich im Wust der Gesetze nicht zurechtfinden und versenhentlich etwas falsch machen, platt machen können, gegen Großunternehmen udn kriminelle Machenschaften aber zahnlos sind.
Es wäre einfach gewesen, Elektrogeräte ähnlich wie bei der Energieeffizien z in verschiedene Klassen der Recykling- und Reparaturfähigk eit einzuteilen und dann die Gebühren, die die Importeure oder Hersteller zahlen müssen, entsprechend zu staffeln. Die Klasse könnte z.B. mit dem CE-Zeichen "verliehen" werden, für welches ja auch jedes Produkt getestet werden muss - der Aufwand würde ich so im Rahmen halten.
Anders als heute gäbe es dann einen großen Anreiz, Produkte so zu entwickeln dass sie reparatur- und recyklingfähig sind, dass also Komponenten getauscht und Stoffe getrennt werden können.
Heute ist das System so kompliziert, dass kaum jemand durchblickt, und ungerecht ist es noch dazu, da Großkonzerne die gleichen hohen Grund- und laufenden Gebühren für jedes EU-Land zahlen müssen wie kleine Händler und Hersteller.
Ich habe als kleiner betroffener Unternehmer bei der letzten Revision der EU-Verordnung (WEEE) einen dementsprechend en Vorschlag eingereicht - leider habe ich noch nicht einmal eine Antwort erhalten. EU-Abgeordneten wie z.B. dem für unsere Region und für den Sachverhalt "zuständigen" Andreas Schwab ist die Problematik bewusst, ihre Anstrengungen dieses Chaos zu ändern halten sich aber sehr in Grenzen bzw. sind nicht vorhanden.
Fortsetzung folgt.
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