Neues Verpackungsgesetz: Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Veröffentlicht: 20.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Ab dem 01. Januar 2019 gilt das VerpackG und damit eine neue und wichtige Registrierungspflicht für alle betroffenen Händler. Koordiniert wird dies durch die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Was diese Stelle im Detail für Aufgaben hat, haben wir uns angeschaut.

Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister
© Evan Lorne/shutterstock.com

Hintergrund: Erstmalige Registrierungspflichten

Durch das VerpackG wird im Bereich der Verpackungen erstmalig neben der Lizenzierung eine Registrierungspflicht eingeführt. Dies erinnert in vielen Teilen an die bereits bestehenden Pflicht aus dem ElektroG. Ab 2019 müssen sich Hersteller/Erstinverkehrbringer registrieren, um eine bessere Überwachungsgrundlage zu erhalten und Marktfairness zu garantieren. Diese Registrierung muss gegenüber der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/?) erfolgen. Diese wurde ausschließlich dafür gegründet, um die Einhaltung des VerpackG zu kontrollieren. Die Registrierung soll nach Angaben der Zentralen Stelle ab Ende August 2018 als Vorregistrierung möglich sein.

Gründung und Aufgaben

Die Stiftung Zentrale Stelle wurde am 15. Mai 2017 als privatrechtliche Stiftung in Osnabrück gegründet. Als Stiftung ist sie nicht auf Gewinnerzielung ausgelegt, organisiert und handelt aber selbstständig. Ab dem 01. Januar 2019 wird sie jedoch zeitgleich als “Beliehene” hoheitliche Aufgaben wahrnehmen und die Umsetzung des VerpackG überwachen. Daher handelt es sich praktisch gesehen auch bei der Zentralen Stelle um eine Behörde, wie zum Beispiel auch die Stiftung ear. Die Zentralen Stelle (ZSVR) erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben (§ 26 VerpackG), wobei folgende für Händler besonders wichtig sind:

- Annahme der Registrierungen,

- Vergabe der Registrierungsnummer,

- Veröffentlichung der Registrierungen im Internet,

- Prüfung der Datenmeldung über Verpackungsmasse,

- Benachrichtigung der Landesbehörden zu Verstößen.

Bei allen Handlungen steht die ZSVR unter der Aufsicht des Umweltbundesamtes, welches auch gerichtlich auftreten würden.

Die neue Datenbank “LUCID”

Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Veröffentlichung der Registrierungen in der neu geschaffenen Datenbank “LUCID”. Sie soll es jedermann ermöglichen, nachzuprüfen, ob sich ein bestimmter Hersteller oder eine Marke bei einem dualen System beteiligt hat. Da dies ohne eine Registrierung bei der ZSVR nicht mehr möglich sein wird, lässt sich daraus schließen, dass bei fehlender Registrierung keine rechtmäßige Lizenzierung erfolgt ist. Im Internet lassen sich über die Datenbank in Zukunft folgende Daten einsehen:

- Registrierungsnummer,

- Registrierungsdatum,

- Name, Anschrift und Kontaktdaten,

- Markennamen, unter denen der Hersteller seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringt.

Für Vertreiber von Verpackungen wird die LUCID dahingehend sehr relevant, da sie nach dem VerpackG Verpackungen nicht in den Verkehr bringen dürfen, falls ihr Hersteller sich nicht ordnungsgemäß registriert hat. Sie müssen sich daher über die Registrierung der jeweiligen Hersteller informieren.

Folgen von Verstößen

Das VerpackG sieht für Verstöße gegen die Registrierungspflicht eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vor. Die ZSVR selbst ahndet keine Verstöße, sondern gibt diese an die jeweils zuständige Behörde für Ordnungswidrigkeiten weiter. Die öffentliche Datenbank dürfte für konkurrierenden Unternehmen und Abmahnkanzleien in der Praxis wahrscheinlich relevant werden, denn sie ermöglicht es ihnen, nicht lizenzierte Händler ausfindig zu machen und abzumahnen. Wie bisher bei der VerpackV liegt die Vermutung nahe, dass Gerichte einen Verstoß als Verletzung von Wettbewerbsrecht werten werden.

Kommentare  

#13 Die Redaktion 2018-09-10 08:43
Hallo Haschla,

danke für deine Frage. Ähnlich bei der ElektroG ist die Grundlage für die Veröffentlichun g hierbei das Gesetz. Durch dieses können die Daten veröffentlicht werden. Das ist nicht gut für den Einzelnen, aber dadurch kann tatsächlich eine Registrierung geprüft werden.
Viele Grüße
Zitieren
#12 Haschla 2018-09-06 18:14
wenn meine Daten won jedermann einsehbar sind nach einer Registrierung.. .verstößt das nicht gegen die DSGVO?! Was ist mit dem Schutz MEINER Daten?
Zitieren
#11 Redaktion 4 2018-09-04 08:31
Hallo Thomas,

danke für deine Nachricht. Gebrauchte Verpackungen können bereits lizenziert sein, dass müsstest du aber beweisen können. Und vor allem: Vergiss nicht das ganze Verpackungsmate rial, was du noch dazu verwendest.

Viele Grüße
die Redaktion
Zitieren
#10 Thomas 2018-09-04 07:42
Wie sieht es denn aus wenn ich nur gebrauchte Verpackungen wieder in Umlauf bringe?
Ich kaufe keine Verpackung ein sondern benutze ausschließlich Vepackung die bereits im Umlauf war.
Wie läuft das gnaze dann?
Zitieren
#9 Redaktion 5 2018-09-03 08:45
Hallo Inga,

das siehst du richtig. Ab 2019 muss du dich auch bei der Zentralen Stelle Registrieren. Dies ist aber erst einmal kostenlos.

Viele Grüße
die Redaktion
Zitieren
#8 Inga 2018-08-26 17:03
Vielleicht kann mir jemand helfen meinen Knoten im Kopf zu lösen:

Bisher musste ich mich als Händler, der Waren an Kunden per Paket verschickt beim Dualen System anmelden und entsprechend der Menge der in Umlauf gebrauchten Pakete/ Verpackungen Gebühren zahlen.

Ab 2019 muss ich mich dann ZUSÄTZLICH noch bei der neuen Stelle / Datenbank LUCID registrieren & zahlen - oder löst diese das Duale System ab?

Danke vorab für eure Hilfe,
Viele Grüße, Inga
Zitieren
#7 Redaktion 5 2018-08-24 09:13
Hallo Chris,

Da hast du recht. Du befüllst und bringst die Verpackung erstmalig an den Endverbraucher in deinem Beispiel.

Viele Grüße
Zitieren
#6 Chris Kriegner 2018-08-23 15:38
Noch mal zur Klarstellung: Ich beziehe als Händler Verpackungsmate rial von einem Hersteller. Der muss sich nicht registrieren, falls er nur an Gewerbetreibend e liefert. Da ich im Online Handel gar nicht beeinflussen kann, wer bei mir kauft, muss ich so tun als wären alle meine Endkunden private Endverbraucher. Ich muss mich daher registrieren und sinnvollerweise genau für die eingekaufte Menge lizenzsieren - so richtig?
Gruß
Chris
Zitieren
#5 Redaktion 2018-08-23 13:35
Hallo Bodo,

danke für deine Anfrage. Du musst dich immer bei der Zentralen Stelle registrieren, wenn du als Hersteller im Sinne des VerpackG gilst. Du müsstest aber auch die Verpackung bei einem dualen System lizenzieren, falls die Verpackung beim Endverbraucher als Müll anfällt. Besonders dieser Punkt dürfte aber bei deinem Lieferanten nicht der Fall sein, da er dich im B2B-Bereich beliefert und daher nicht lizenzieren muss. Du darfst auch nicht vergessen, dass jeder Teil der Verpackung lizenziert sein muss.

Einen Hinweis auf der Homepage fordert das Gesetz nicht.

Viele Grüße
die Redaktion
Zitieren
#4 Redaktion 2018-08-23 13:26
Hallo Andreas,

der Lieferant wird sich nicht registrieren müssen, da er nur an dich liefert. Da seid ihr im reinen B2B Bereich. Du musst dich nur registrieren, wenn die Verpackungen mit Ware an einen Endkunden geht. Das würde aber erst durch dich geschehen.

Viele Grüße
die Redaktion
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.