Überblick über die neuen eBay-AGB

Veröffentlicht: 10.03.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.03.2018

 eBay hat seine Mitglieder (künftig „Nutzer“ genannt) Mitte Februar per E-Mail darüber informiert, dass ab dem 12.03.2014 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine neue Datenschutzerklärung („Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten“) gelten werden. Zuletzt wurden die AGB im Jahre 2007 geändert. Diese Änderungen nehmen wir zum Anlass, die neuen AGB einmal etwas genauer zu betrachten.

Lupe mit Paragraphen

(Bildquelle Lupe mit Paragraphen: Maksim Kabakou via Shutterstock)

Klarere Strukturen und mehr Transparenz

Bei den weiteren Änderungen wird deutlich, dass eBay seine AGB deutlicher strukturiert und verkürzt hat. Verschiedene Grundsätze, die zum Vertragsgegenstand werden, sind (mittels eines Links) ausdrücklich in die AGB einbezogen worden, was für mehr Transparenz als bisher sorgt.

Regelungen zum Vertragsschluss und Vertragsverhältnis

Der Hinweis „Die Anmeldung ist kostenlos.“ wurde in der neuen AGB-Fassung entfernt, § 2 Nr. 1 alte Fassung. Die neuen AGB regeln ausdrücklich, dass gewerbliche Verkäufer verpflichtet sind, ein gewerbliches eBay-Konto zu eröffnen und ihre Anmeldedaten um die gesetzlich erforderlichen Informationen zu ergänzen, § 2 Nr. 3 neue Fassung.

Hinsichtlich des Vertragsschlusses zwischen dem eBay-Händler und dem Kunden waren die Regelungen bisher in den §§ 10 und 11 der eBay-AGB verteilt. Nun wurden diese Vorschriften zusammen mit den verschiedenen Angebotsformaten in einem Paragraphen (§ 6 neue Fassung) verankert.

Der Käufer ist nach dem neuen § 6 Nr. 9 grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

Neue Sanktionen

§ 4 neue Fassung regelt ausdrücklich, dass neben dem Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten künftig auch das Löschen von Geboten und Artikeln als Sanktionsmaßnahme ergriffen werden kann. Als neuer Sanktionsgrund hinzugekommen ist die Zugänglichmachung des eBay-Kontos gegenüber Dritten oder der wiederholte Verstoß gegen die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze.

Bei den Sanktionen und der Sperrung des § 4 ist die Aberkennung des Powerseller-Status geändert worden in „Aberkennung eines besonderen Verkäufer-Status“.

Datenschutz

Auch die Datenschutzerklärung wurde überarbeitet und neu gegliedert. Für die Nutzer von mobilen Endgeräten schafft eBay neue Datenschutzklauseln. Die Verwendung von Cookies wird erstmals in einer gesonderten Erklärung dargestellt, die die eingesetzten Technologien definiert und ausführlich erläutert. Die Erklärung wird am gleichen Tag wirksam.

Eine Übersicht über die alten und die neuen AGB stellt eBay unter der Seite http://pages.ebay.de/policies/aenderung-agb.html zur Verfügung. 

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