Vorsicht vor der Nutzung der Ebay-Kurzinformationen zum Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 05.03.2013 | Geschrieben von: Katrin Krietsch | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Seit Kurzem hat Ebay der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung, die gewerbliche Anbieter unterhalb der Angebote im Volltext einstellen, eine Art Kurzinformation vorangestellt (auf dem Bild rot umrandet):

Wir empfehlen diese Ebay- Option der Kurzinformationen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nicht zu nutzen.

Sofern Sie die Anzeige der Ebay-Kurzinformationen zum Widerrufsrecht nicht selbstständig entfernen können, kontaktieren Sie bitte Ebay und fordern Sie Ebay dazu auf, die Kurzinformationen aus Ihren Angeboten unverzüglich zu entfernen bzw. Ihnen mitzuteilen, wie Sie die Kurzinformationen aus Ihren Angeboten technisch entfernen können.

Die verkürzten Informationen reichen nicht aus, um die Verbraucher über Ihre nach dem Gesetz bestehenden Rechte in ausreichender Weise zu belehren.

Zudem sind die Ebay- Kurzinformationen auch inhaltlich nicht zutreffend.

So ist der Kurzhinweis „Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt“ rechtlich nicht zutreffend, da der Verbraucher laut dem Gesetz bei Eingreifen der sog. 40,00 €-Klausel lediglich die regelmäßigen Rücksendekosten tragen muss.

Auch der Hinweis „Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, widerrufen Sie den Kauf oder geben Sie den Artikel innerhalb dieser Frist zurück...“ ist nicht zutreffend, weil der Verbraucher nicht den Eingang der Ware abwarten muss, um den Widerruf erklären zu können. Der Verbraucher darf vielmehr schon vor Erhalt der Ware den Widerruf (z.B. per Email) erklären.

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Volltextbelehrung und die Kurzinformationen inhaltlich voneinander abweichen und der Verbraucher infolgedessen über sein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht in widersprüchlicher Weise informiert wird. Denkbar ist hier z.B. der Fall, dass unterschiedliche Erklärungsfristen in den Kurzinformationen und im Volltext angegeben werden.

Bitte nehmen Sie daher Abstand von der Verwendung der von Ebay zur Verfügung gestellten Kurzinformationen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

Der Händlerbund hat dies auch im Hinweisblatt Warnung vor der Nutzung der eBay-Kurzinformationen zum Widerrufsrecht für Sie zusammengefasst.

Kommentare  

#3 Detlev Schäfer 2013-01-23 16:52
Danke für den Hinweis. Dies kann man selber entfernen. In der Angebotsbearbei tung unter 'Bearbeiten Sie Ihre Rücknahmebeding ungen' muss in den Einstellfenster n 'Rückgabefrist' und 'Rückgabebeding ungen' jeweils der Text 'Treffen Sie eine Auswahl' vorgegeben sein. Dies kann man auch gebündelt für alle Artikel machen. Grüße
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#2 Redaktion OnlinehändlerNews.de 2013-01-23 16:51
Guten Tag, die Kurzinformation wird oberhalb der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehru ng im Volltext angezeigt - wie Sie auch im Beispiel-Foto oben im Artikel sehen können. Bisher nutzen nicht alle Ebay-Händler die Kurz-Informatio nen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Wenn bei Ihnen in den Ebay-Angeboten die Kurz-Informatio nen nicht angezeigt werden, brauchen Sie natürlich in dieser Sache auch nichts weiter zu unternehmen. Viele Grüße Katrin Krietsch Juris tin Händlerbun d Management AG
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#1 takoko 2013-01-23 16:31
und wo ist dieser Hinweis bei ebay, bei mir erscheint nichts?
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