Exit

Der Begriff Exit kommt aus der Start-Up Branche und bezeichnet den geplanten Ausstieg von Investoren oder Gründern aus einem Unternehmen mit möglichst hoher Rendite.

Gerade Risikokapitalgesellschaften wie Private-Equity- oder Venture-Capital-Gesellschaften, die sich mit ihrem Kapital an einem Start-Up beteiligen, sind nur an einer kurzfristigen Kapitalanlage interessiert. Dabei investieren die Kapitalgeber typischerweise sehr früh in junge Unternehmen, wenn der Unternehmenswert noch niedrig ist. Sobald der Unternehmenswert gestiegen ist, verkaufen die Investoren ihre Anteile und investieren das freigesetzte Kapital in neue erfolgsversprechende Start-Ups.

Die Beendigung eines Beteiligungsverhältnisses wird in den meisten Fällen bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart. Dabei werden unter anderem der Zeitpunkt des Exits und die passende Exit-Strategie festgelegt. Die verschiedenen Exit-Möglichkeiten bringen auch unterschiedliche Renditen sowie unterschiedliche Vor- und Nachteile für den Kapitalgeber und Jungunternehmer mit sich.

Der Ausstieg der Kapitalgeber aus dem Unternehmen kann beispielsweise in Form eines Trade-Sales oder im Wege eines Börsengangs (Going Public) erfolgen. Aber auch der Verkauf an ursprüngliche Gründer (Repurchase) oder eine nachfolgende Private-Equity- oder Venture-Capital-Gesellschaft (Secondary Sale) stellt eine gängige Möglichkeit eines Exits dar.

Die unterschiedlichen Exit-Strategien können hinsichtlich ihrer Renditen variieren. Für den Kapitalgeber entwickeln sich so unterschiedliche Vor- und Nachteile. Auch für die weitere Entwicklung des Portfoliounternehmens (Unternehmen, an denen die Investmentgesellschaft beteiligt ist) spielt die Wahl der Exit-Strategie eine übergeordnete Rolle.

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