Stellungnahme: Asics zweifelt an Kompetenz des Bundeskartellamtes

Veröffentlicht: 27.08.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 27.08.2015

Einsicht sieht anders aus. Obwohl das Bundeskartellamt die Vertriebsbeschränkungen von Asics als wettbewerbswidrig eingeschätzt hat, möchte Asics scheinbar nichts davon wissen. In einer vorläufigen Stellungnahme kritisiert Asics die Kompetenz der Kartellbehörde und hofft auf die Hilfe der EU-Wettbewerbsbehörde.

(Bildquelle Asics: 360b / Shutterstock.com)

Das Bundeskartellamt hat die Vertriebspolitik von Asics stark kritisiert und in einem aktuellen Urteil gegen das Unternehmen entschieden. Die Art wie Asics Online-Händlern die Vertriebswege vorschreiben wolle, sei rechtlich nicht zulässig, so das Bundeskartellamt. Asics selbst zeigt sich jetzt in einer vorläufigen Stellungnahme nach wie vor wenig einsichtig.

Kunden im Zentrum der Vertriebspoltik

Seit Jahren möchten Markenhersteller wie Adidas oder auch Asics Online-Händlern die Vertriebswege vorschreiben, oder manchmal sogar den Vertrieb gänzlich einschränken. Erst durch die Urteile des Bundeskartellamtes in der Vergangenheit konnte sich der Online-Handel mit den Markenprodukten langsam öffnen. Das aktuelle Urteil des Bundeskartellamtes verweist Asics erneut in seine Schranken und sieht vor, dass Asics nicht wie gewünscht, strenge Vorlagen an Online-Händler stellen darf, die mit den Asics-Produkten handeln möchten. In der Vergangenheit hatte zum Beispiel Amazon zahlreiche Asics-Produkte von Amazon kurzfristig aus deren Angebot entfernt, weil Asics nur lizenzierte Händler beauftragen wollte.

„Für Asics stehen die Kunden nach wie vor im Zentrum der unternehmenseigenen Vertriebspolitik. Diese Vertriebsrichtlinien wurden bereits mit dem erklärten Ziel konzipiert, für die Asics Kunden ein optimales Premium-Shoppingerlebnis beim (Online-)Einkauf von Produkten sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sie die bestmögliche, auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Produktwahl treffen. Asics Rückgrat sind seine 20.000 autorisierten Händler in Europa. Asics Hauptanliegen ist es, dass alle diese Händler, ob klein oder groß, Asics Kunden den bestmöglichen Service bieten“, heißt es in der vorläufigen Stellungnahme die der Redaktion von Onlinehändler News vorliegt.

Damit geht Asics sogut wie gar nicht auf das aktuelle Urteil des Bundeskartellamtes ein. Exakt die gleiche Argumentation hatte Asics bereits bei unserem Bericht über die Vertriebsbeschränkungen auf Amazon vorgelegt: Der Kunde ist wichtiger als die Online-Händler, so in etwa könnte man die Argumentation paraphrasieren, die Asics sowohl im Mai als auch jetzt wieder vertritt.

Asics wirft dem Bundeskartellamt eine "restriktive" Sichtweise vor

Asics weist in seiner vorläufigen Stellungnahme außerdem wiederholt daraufhin, dass das aktuelle Urteil des Bundeskartellamtes sich auf veraltete Vertriebsrichtlinien von Asics beziehen würde. Seit Januar 2015 habe man bei Asics neue Vertriebsrichtlinien eingeführt. Doch selbst diese scheinen nicht viel offener zu sein, als jene aus der Vergangenheit. Schließlich hatten Rechtsexperten vor wenigen Monaten die aktuellen Vertriebsbeschränkungen stark als wettbewerbsbeschränkend kritisiert.

Während Asics zudem noch ein ausführliches Statement zum aktuellen Urteil des Bundeskartellamtes vorlegen möchte, scheint Asics die Reichweite der deutschen Wettbewerbsbehörde kleinreden zu wollen. In der vorläufigen Stellungnahme jedenfalls weist Asics mehrfach auf das EU-Wettbewerbsrecht hin und wirft dem Bundeskartellamt vor, eine zur EU-Wettbewerbsbehörde konträre Ansicht zu verfolgen: „Es ist wichtig festzuhalten, dass sich die Entscheidung des Bundeskartellamtes nur auf Deutschland bezieht und ausschließlich die Sichtweise dieser Behörde auf das EU-Wettbewerbsrecht wiedergibt. Das Bundeskartellamt erkennt ferner an, dass ASICS einen Marktanteil von weniger als 30% im deutschen Markt hat. ASICS ist weiterhin davon überzeugt, dass die frühere Vertriebspolitik, die der einzige Gegenstand der Bundeskartellamt-Untersuchung war, im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Richtlinien der Europäischen Kommission stand. ASICS ist der Ansicht, dass das Bundeskartellamt EU Bestimmungen restriktiv interpretiert.“

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