Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Markenherstellern, die Vertriebsbeschränkungen gegen Online-Händler ausgesprochen hatten, wurde nun vom Bundeswirtschaftsministerium aufgegriffen. Das Ministerium erlaubt Markenherstellern künftig, den stationären Handel mit finanziellen Vergütungen gegen den Online-Handel zu stärken.
(Bildquelle Geld: Vladimir Koshkarov via Shutterstock)
Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und den Markenherstellern, die den stationären Fachhandel unterstützen wollen, hat offenbar eine Lösung gefunden: Wie markt intern berichtet, hat sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingeschaltet und entschieden, dass Markenhersteller den stationären Handel mit finanziellen Vergütungen unterstützen dürfen. Damit könne der Fachhandel wettbewerbskonform gegen den Online-Handel gestärkt werden.
Markenhersteller können dem "verständlichen Missmut" begegnen
„Ein Hersteller kann mit seinen Händlern qualitative Anforderungen für den Vertrieb seiner Produkte vereinbaren und spezifische Kosten des stationären Vertriebs durch umsatz- oder mengenunabhängige Fixzuschüsse abgelten“, erklärte das BMWi laut markt intern gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch. „Hierdurch kann der Fachhandel auch preislich wettbewerbsfähig bleiben. Mit solchen Zuschüssen kann auch dem verständlichen Missmut derjenigen stationären Händler begegnet werden, die einen Kunden ausführlich beraten, bevor dieser das gefragte Produkt im Internet günstiger kauft.“
Markenhersteller hätten bereits mehrfach in der Vergangenheit versucht, die Leistungen des stationären Handels, wie etwa eine ausführliche Kundenberatung vor Ort, mit finanziellen Zuschüssen zu unterstützen. Das Bundeskartellamt habe eine solche Praxis aber als Benachteiligung des Online-Handels eingestuft und dementsprechend untersagt. Die Entscheidung des Ministeriums könnte diesen Streit nun beenden.
Bundeskartellamt kritisiert Vertriebsbeschränkungen
Immer wieder wurde bekannt, dass Markenhersteller Vertriebsbeschränkungen ausgesprochen hatten, um den Verkauf ihrer Produkte im Internet zu verhindern. Das Bundeskartellamt hatte diese Vertriebsbeschränkungen, etwa von Adidas oder Asics, immer wieder beanstandet. Im Januar dieses Jahres hatte das OLG Düsseldorf entschieden, dass Vertriebsbeschränkungen in Form einer Fachhandelsvereinbarung unzulässig sind. Auch das OLG Schleswig hatte im Juni die Vertriebsbeschränkungen des Elektronik-Herstellers Casio Europe für rechtswidrig erklärt.
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Kommentare
Die Waren haben fast nie Zulassungen für Europa, Es werden nur Aufkleber drauf gemacht, das wars . Optisch ist alles oft einigermaßen ansprechend, nur hineingucken darf man nicht. Auch im Bereich der Textilien, dort wird alles extrem günstig angeboten, denn die Chinesen beachten nicht die Vorschriften der verbotenen krebserregende Stoffe usw....sowas geht gar nicht !!!! Ich hoffe das der Staat irgendwann mal aufwacht.
Also - passen wir uns den neuen Zeiten an und bauen auf das Online-Geschäft . Vertriebsbeschr änkungen schützen den Fachhandel nicht, ganz im Gegenteil: sie verbauen ihm den Aufbau eines eigen Online-Handels. Dies geht sehr gut über die bekannten Marktplätze . Eine Vertriebsbeschr änkung schadet eher dem Fachhandel, der sich zwischen Online-Händlern , Möbelhäusern, Filialisten, Discountern etc. behaupten muss und dem das Startkapital für einen eigenen "vernünftigen" Online-Shop fehlt.
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