Patent: Apple zeigt Werbung nur Kunden mit genügend Kaufkraft

Veröffentlicht: 21.07.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 21.07.2015

Apple spaltet – wie wohl jedes Großunternehmen – die Gemüter der Kunden. Und auch im Zuge der neuesten Strategie dürften sich wohl Befürworter und Gegner gleichermaßen finden: Das Unternehmen soll nämlich ein Patent anstreben, bei dem es darum geht, Werbeanzeigen nur bei privilegierte Kunden zu schalten. Heißt: Wer das nötige Kleingeld nicht hat, bekommt die Anzeige nicht zu Gesicht.

Apple Logo

(Bildquelle Apple Logo: 360b via Shutterstock)

Werbeanzeigen sind eine Wissenschaft für sich. Sie sind auf die Masse gesehen teuer und sollten daher zielgruppengerecht und möglichst passgenau auf jene Kunden treffen, die sich erstens für die beworbenen Produkte auch wirklich interessieren und zweitens sich diese auch leisten können. Und genau aus diesem Grund strebt Apple nun ein bestimmtes Patent im Werbesegment an, bei der bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nur den Nutzern gezeigt werden, die sich die Geräte oder Services auch leisten können.

Plant Apple eine Zwei-Klassen-Werbung?

Nach Informationen von t3n lag ein solches Patent bereits schon 2008 vor, wurde nun jedoch erneut eingereicht. Dass dabei der Kontostand des jeweiligen Nutzers als Kriterium für entsprechende Werbung gilt, dürfte einigen Usern bitter aufstoßen. Das Resultat ist nämlich eine Art Zwei-Klassen-Werbung, bei der die privilegierten Kunden bevorzugt und weniger kaufkräftige Verbraucher benachteiligt werden.

Apple hingegen dürfte die Werbestrategie und den entsprechenden Patentantrag aus rein praktischen Gesichtspunkten betrachten und die Zielsicherheit bzw. Erfolgsquote der Werbeanzeigen über gewisse Befindlichkeiten stellen.

Patent: Apple hält sich Möglichkeiten offen

Woher bekommt Apple nun die nötigen Informationen zur Zahlungskraft seiner potenziellen Werbeziele? – Zum Beispiel über das Guthaben auf der Prepaid-Kreditkarte der Kunden. Auch über vorherige Einkäufen der Verbraucher oder die Mobilfunkabrechnung könnten entsprechende Informationen ermittelt werden.

Nicht immer werden entsprechende Patent-Anträge auch in die Wirklichkeit umgesetzt. Das zeigen Beispiele von anderen Großkonzernen wie Amazon. Doch zumindest scheint sich Apple verschiedene Wege und Möglichkeiten im Bereich der Werbung offen halten zu wollen.

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