Seit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie haben Online-Händler die Wahl, ob sie die Rücksendekosten für den Kunden übernehmen oder sie auf den Kunden umlegen. Eine aktuelle Studie von Vergleich.org hat untersucht, wie der Handel auf diese Umstellung reagiert hat.
(Bildquelle Shop-Untersuchung: Tashatuvango via Shutterstock)
Bis zum 13. Juni 2014 waren Online-Shop dazu verpflichtet, Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40 Euro zu übernehmen. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wurde diese 40-Euro-Klausel aber abgeschafft – seit dem können Händler entscheiden, ob sie die Rücksendekosten vollständig auf den Kunden umlegen oder nicht.
Doch wie sieht die Situation heute aus? Vergleich.org hat das anhand der 100 größten deutschen Online-Shops untersucht. Demnach legt nur jedes vierte Unternehmen die Rücksendekosten komplett oder zum Teil auf den Kunden um. Elf Shops führen die 40-Euro-Klausel indirekt weiter, neun Shops lassen den Kunden komplett zahlen. Drei Viertel der 100 größten Online-Shops übernehmen sämtliche Rücksendekosten für ihre Kunden.
Komplizierte Regelungen in manchen Shops
Auch Amazon gehört zu den Unternehmen, die die Rücksendekosten erst ab einem Warenwert von 40 Euro übernehmen. Ein interessanter Umstand, wie Vergleich.org anmerkt – schließlich gelte Amazon „sonst als sehr kundenfreundliches Unternehmen und legt das Rückgaberecht für den Kunden oft äußerst kulant aus“. Amazon hatte aber bereits vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie erklärt, dass man das bisherige Vorgehen beibehalten wolle.
Auffällig waren der Untersuchung zufolge auch die Rücksendebedingungen bei Zalando-Lounge, WestWing und SportScheck. Hier kann der Kunde die Retoure zwar kostenfrei durchführen, behält er aber einen Artikel der Bestellung, werden die Rücksendekosten auf ihn umgelegt.
Ebenfalls interessant ist, dass der Online-Shop von Thalia die Rücksendekosten komplett auf den Kunden umlegt. Gibt man seine Retoure allerdings in einer Filiale des Buchhändlers ab, wird die Retoure von dem Unternehmen übernommen.
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Kommentare
Die Übernahme der Rücksendekosten , bzw im Prinzip auch die verpflichtende Übernahme der Hinsendekosten bei Fehlern und Falschbestellun gen der Kunden, übernimmt in diesem Fall in erster Linie der Händler, der eigentlich Verursacher des Fehlers und Kostenerzeugers nicht, aber indirekt übernimmen die Kosten dann alle anderen Kunden die Ihre Artikel ganz normal richtig kaufen und behalten.
Es sind nämlich KOSTEN und Kosten werden mit einkalkuliert.
Das die Rücksendekosten vom Händler getragen werden, also von allen Kunden, auch die die keine Rücksendungen haben, bezahlt werden. Oder das die Kunden die Rücksendekosten tragen, die diese verursachen.
Für mich wäre optimaler Service, dass der Kunde im Shop darüber informiert wird und sich dann entscheiden kann.
Das geht bei kleineren Händlern an die Substanz. Vielleicht sollte man da die Erhebung machen und nicht bei den Großen der Branche.
Wenn ein Kunde einen Artikel bei Saturn kauft, muss er das Gerät auch bei "nichtgefallen oder für den Einsatz beim Kunden nicht geeignet" wieder in die Saturnfiliale bringen. Es wird kein Mitarbeiter diese Marktes das Gerät abholen kommen.
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