Facebook plant Shop-Oberfläche für Unternehmensseiten

Veröffentlicht: 16.07.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 16.07.2015

Facebook lässt der E-Commerce nicht los. Nachdem das Unternehmen bereits erste Kaufen-Buttons in Fan-Pages und Timeline-Posts getestet hat, soll nun eine umfassendere Erweiterung eingeführt werden: Auf Unternehmensseiten ist eine Shop-Oberfläche geplant. Das könnte den Händlern viele Möglichkeiten bieten, doch wie sieht es rechtlich aus?

Facebook auf einem Tablet

Bildquelle: Twin Design / Shutterstock.com

Facebook baut die Unternehmensseiten aus und integriert eine Shop-Oberfläche. Wie BuzzFeed berichtet, befindet sich dieses System noch in der Test-Phase, aber einige Seiten sollen bereits über Kaufen-Buttons verfügen. Damit könnte der gesamte Verkaufsprozess – Produktpräsentation, Warenkorb, Checkout – innerhalb des sozialen Netzwerks und sogar innerhalb der Unternehmensseite abgeschlossen werden.

„Mit der Shop-Oberfläche auf der Seite bieten wir Unternehmen jetzt die Möglichkeit, ihre Produkte direkt auf der Seite zu präsentieren“, erklärt Emma Rodgers, Facebook Product Marketing Manager. Sollte der Test erfolgreich verlaufen und Facebook die Shop-Oberfläche für alle Unternehmen verfügbar machen, könnte das die Interaktion zwischen Kunden und Händlern auf Facebook entscheidend verändern. Anstatt das Unternehmen zu präsentieren und Werbung zu schalten, bietet sich direkt ein neuer Absatzkanal.

Entwurf der Shopoberfläche in Facebook
Entwurf für die Shop-Oberfläche bei Facebook (© Facebook)

Rechtliche Aspekte dürfen nicht vergessen werden

Facebook hatte bereits vor einem Jahr begonnen, Kaufen-Buttons im Newsfeed und auf Fan-Pages zu integrieren. Doch hier handelt es sich um vereinzelte Test-Ballons, die das Potenzial des sogenannten Social-Commerce oder auch Facebook-Commerce ausloten sollten. Mit den Erfahrungswerten könnte Facebook eine solidere Verkaufsplattform aufbauen – ein Ziel, das dem Unternehmen offenbar sehr am Herzen liegt.

Doch bei der Einbettung einer Shop-Oberfläche darf Facebook die rechtlichen Aspekte nicht außer Acht lassen. Sollte Facebook Shop-Oberflächen in Unternehmensseiten integrieren, wird der Online-Shop samt Vertragsschluss nämlich ins soziale Netzwerk vorverlagert. Kann der Kunde an dieser Stelle einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag schließen, indem er eine Bestellung auslöst, treffen Händler die gleichen Pflichten wie in einem „echten“ Online-Shop auch.

Hoffentlich hat Facebook dazugelernt

Wenn Händler Waren im Internet verkaufen wollen, müssen sie unter anderem ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllen und dem Verbraucher vor Einleitung des Bestellvorgangs Rechtstexte wie Impressum, AGB und Kundeninformationen sowie Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Hinzu kommen Angaben zum Gesamtpreis der Ware sowie zu den Zahlungs- und Lieferbedingungen. Händler bräuchten also individuell zugeschnittene Rechtstexte für die Shop-Oberfläche auf ihrer Facebook-Seite.

Hier wird man abwarten müssen, wie Facebook die Shop-Oberfläche darstellt, ob beispielsweise eigene Schaltflächen integriert werden, unter denen Händler ihre Rechtstexte einfügen können. Erfahrungen hat Facebook damit zumindest ein Stück weit, denn vor Jahren gab es bereits die sogenannten Facebook-Shops. Bedenkt man allerdings, wie lange das Netzwerk gebraucht hat, um einen eindeutigen Button für das Impressum einzufügen, bleibt zu hoffen, dass das Netzwerk dazugelernt hat. Ansonsten könnte der Aufbau eines Facebook-Shops aus rechtlicher Sicht problematisch sein.

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