Google: Kanadisches Gericht ordnet weltweite Löschung von Links an

Veröffentlicht: 30.06.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 30.06.2017

Aus rechtlicher Sicht muss Google derzeit einige Schlappen hinnehmen. Gerade erst wurde der Konzern zu einer milliardenteuren Strafzahlung verdonnert. Nun wurde der Online-Riese in Kanada dazu verurteilt, weltweit gewisse Links aus dem Suchmaschinen-Index zu löschen. Hintergrund sind Streitigkeiten zweier Firmen (2017 SCC 34).

Google Logo an Gebäude
© Benny Marty – shutterstock.com

Google darf in seinen Suchergebnissen nicht länger auf Webseiten einer bestimmten Firma verweisen und muss diese folglich weltweit aus seinem Index löschen. Das hat nach Angaben von Heise Online der Supreme Court of Canada entschieden – wobei sich sieben Richter für und zwei Richter gegen dieses Urteil aussprachen.

Im Einzelnen geht es um Webseiten des Technologieunternehmens Datalink Technologies Gateways, das ein spezielles technisches Gerät namens Datalink GW1000 vertreibt, das – den Vorwürfen eines Konkurrenten zufolge – auf abgekupferter Technik beruht. Was die Richter bei ihrer Entscheidung allerdings unberücksichtigt ließen, ist der Umstand, dass das Produkt bzw. die Webseiten auch über andere Suchmaschinen weiterhin auffindbar seien.

Google: Globale Löschung von Links ist umstritten

Die Entscheidung, Google zur weltweiten Löschung von Links zu zwingen ist nicht unumstritten. Denn dabei handelt es sich um eine massive, sprich globale, Zensur, die auch in anderem Rahmen vorstellbar wäre, so Heise weiter. Da die Vorschriften, Gesetzeslagen und auch moralischen wie kulturellen Kodices in jedem Land anders sind, könnten beispielsweise auch Länder gerichtliche Löschungen von Google-Verweisen anordnen, die nach anderen Standards und Maßstäben entscheiden, wodurch sich Konflikte ergeben könnten.

„Was passiert, wenn ein chinesisches Gericht die Entfernung aller taiwanischen Seiten aus dem Index anordnet?“ oder „wenn ein iranisches Gericht befiehlt, alle schwulen und lesbischen Seiten aus dem Index zu nehmen?“, zitiert Heise den kanadischen Rechtsprofessor Michael Geist.

In ihrer Verfügung halten die kanadischen Richter gegen solche Bedenken: „Googles Argument, dass eine weltweit gültige Verfügung die internationalen Gepflogenheiten verletzen würde, weil die Verfügung in anderen Ländern vielleicht nicht erteilt worden wäre, oder dass die Umsetzung der [kanadischen Verfügung] ausländisches Recht verletzen könnte, ist theoretisch.“

Kommentare  

#1 Fragaria 2017-07-01 08:47
Schon ziemlich Dreist, wenn ein fremdländische Gericht entscheidet was in anderen Sttaaten sehen dürfen.

Leider ist das nur ein weiteres Zeichen von überforderten und weltfremden Gerichten, die sich gegen Demokratie entscheiden und für Diktatur.

Was kommt als nächstes? China erlaubt international Plagiate? Trump erklärt sich per Gericht zum Herrscher der Welt?
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