Interview: Rösler gibt Einblicke in angestrebte Netzgleichheit

Veröffentlicht: 20.06.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 20.06.2013

Mit der Einführung einer Verordnung zur Netzneutralität könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die gleiche Behandlung aller Daten und somit aller User – unabhängig von den übermittelten Daten – garantieren. Auf Ziele, Gründe, Termine und weitere Verfahrensweisen ging Rösler nun in einem Interview ein.

Verordnung Netzneutralität

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie setzt als oberste Prioritäten und Ziele der Verordnung die Gleichbehandlung aller Netz-Daten, den Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen und somit die Stärkung der Verbraucherrechte. Demnach hätten weder Absender, Empfänger noch die entsprechenden Inhalte Auswirkungen auf die Übermittlung der Daten.

Zentraler Gedanke der Verordnung ist, dass Internet-Anbieter wie die Telekom grundsätzlich eigene Inhalte nicht bevorzugen dürfen. Explizit sagt Philipp Rösler dazu: „Durch die Verordnung wird die Bundesnetzagentur künftig [in der Lage sein,] alle Geschäftspraktiken der Netzbetreiber auf die Einhaltung der Netzneutralität“ zu überprüfen.

Prinzipiell ist die Daten-Übermittlung im Internet heute durch das Best-Effort-Prinzip geprägt. Dies gewährleistet, dass der Anbieter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen nutzt, um Daten schnell und ohne Diskriminierung zu übermitteln. „Dieses Prinzip werden wir durch die Verordnung künftig noch besser gewährleisten können. […] Eine bevorzugte Behandlung von Diensten im Internet durch die Netzbetreiber muss ausgeschlossen werden. Ausnahmen sollte es nur für Dienste im allgemeinen übergeordneten Interesse geben - beispielsweise für Notrufdienste“, so Philipp Rösler.

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