Petition – „Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht“

Veröffentlicht: 17.07.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 17.07.2013

Der Online-Handel wächst und gedeiht und schien in den vergangenen Monaten und Jahren schier unantastbar. Doch durch die neuen Vertriebsstrategien der großen Markenhersteller und die damit verbundenen Verkaufsverbote provozieren die Hersteller gravierende Umsatzeinbußen und gerechtfertigte Existenzängste.

Choice in eCommerce Logo

Für viele Verbraucher gehört es mittlerweile zur Normalität, Warenpreise zu vergleichen. Dass dabei der stationäre Handel häufig das Nachsehen hat, ist bekannt. Doch nicht nur die Preise des digitalen Handels locken die Verbraucher ins World Wide Web. – Auch die Möglichkeit, zeitlich und räumlich ungebunden einzukaufen ist ein bestechendes Argument. Laut den Herstellern sollen die neuen Vertriebsstrategien dem Phänomen des Showroomings und den oft unzureichenden Kundenberatungen im Netz nun Einhalt gebieten.

Doch besonders für die kleinen und mittelständischen Händler sind die neuen Vertriebsstrategien der Hersteller nicht nur ernüchternd, sondern existenzbedrohend. Werden die Verkäufer durch Vertragsklauseln daran gehindert, die von Kunden gewünschten Waren großer Hersteller anzubieten, ist damit die Grundlage ihres Geschäfts zerstört. Um den Verkaufsbeschränkungen bzw. Vertriebsstrategien und dem dadurch drohenden Rückwärtstrend entgegenzuwirken, hat die Gemeinschaft des Online-Handels „Choice in eCommerce“ ins Leben gerufen. Mit einer Petition will die Initiative die Hersteller daran hindern, den digitalen Handel durch pauschale Verbote zu beschränken sowie die öffentlichen und politischen Stellen dazu auffordern, solche Vorgehensweisen zu unterbinden.

Initiative „Choice in eCommerce“

Gegründet wurde die Initiative „Choice in eCommerce“ im April dieses Jahres von Oliver Prothmann. Seit Jahren knüpft er enge Kontakte zur Gemeinschaft im E-Commerce und hat sich intensiv mit den Beschränkungen und Vertriebsstrategien der Markenhersteller befasst. “Der Online-Handel, wie wir ihn kennen, ist bedroht”, so Prothmann. “Hersteller müssen davon absehen, grundsätzliche Verbote oder Einschränkungen für den Online-Handel auszusprechen. Gleichzeitig muss die Politik unnötigen Beschränkungen des Online-Handels effektiv entgegenwirken. Wir haben eine Petition ins Leben gerufen, die alle Parteien zu einem entsprechenden Handeln aufruft”.

Kommentare  

#24 Doris 2013-08-07 21:12
Ich kann hier nur für die ehemalige Marktplatz Sportbranche sprechen und kann Ihnen versichern, dass die Rohertragsqoute und der Gewinn von 80 % der Anbieter auf Plattformen jenseits des stationärem Fachhandels lag, warum dem so ist oder war, der Hersteller könnte, wird es Ihnen aber nicht erklären. Es ist ein viel geglaubter und ohne Wissen publizierter Unsinn, dass Plattformhändle r der Sportbranche generell verschleudern. Nahe an 70 % der Angebote wurden mit einem Abschlag von bis zu 50 % auf den EK vom Hersteller direkt so erworben. Und das ein regulärer Artikel aus einer Vororder mal mit Verlust verkauft werden muss, kennt wohl jeder Fachhändler. Zudem ist doch fraglich, wo genau denn nun der Fachberatungsun terschied war zwischen früher Sport Scheck/Amazon und nun nur noch Sportscheck.de für einen Laufschuh ist ?
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#23 Endverbraucher 2013-07-20 22:04
@Gerd :Danke für die Antwort
aber wenn Händler den Internetverkauf verbieten ,(" ... die in Ihren Verträge mit den Händlern den Internetverkauf verbieten.")-he isst also die Händler die ich mit der Ware im Net finde haben Sondervereinbar ungen mit den Herstellern ?
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#22 Karl-Heinz Erhard 2013-07-20 11:12
Es wird Zeit das die Hersteller reagieren.Nur die unseriösen Händler schreien jetzt.Es kann nicht sein,die Kunden lassen sich eine halbe Stunde beraten und probieren und dann tschüss im Internet bekomme ich es 5 Eu.billiger.Wir können doch in den Städten beobachten wie diese veröden.Aber auch die Hersteller sollten sich mal ihren Internetverkauf überdenken.Mit Dumping wird in Zukunft keiner überstehen.Beis piele gibt es genug.(Praktike r usw.)Zum Schluß werden alle draufzahlen wenn nur noch die Heuschrecken da sind.
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#21 Gerd 2013-07-19 13:44
ich kenne die Verträge von Amazon. Wieso sollte aber Amazon oder einem anderen Händler verboten werden unter meinem Preis anzubieten? Das ist ihr gutes Recht.

OT: Aber Ihre Analyse ist nicht korrekt. Amazon hat nicht so oft den günstigsten Preis, wie sie glauben. Das müssen die auch gar nicht. Die verdienen an einem Verkauf eines angemeldeten Händlers 5-15% Provision. Amazon hat ein äußerst cleveres Geschäftsmodell , dass es ihnen gestattet, einen vollständigen Überblick über das Marktgeschehen zu erhalten. Wie oft und welche Artikel werden von Kunden gesucht und nicht gefunden, welche Absätze haben einzelne Artikel und zu welchem Preis werden sie gekauft? Anhand dieser Informationen können Sie bequem kalkulieren, welche Artikel und in welcher Menge man selbst auf Lager nehmen könnte. Die stehen also vor dem Luxusproblem entscheiden zu müssen, ob der Ertrag beim Eigenverkauf unter Einbeziehung aller Kosten höher ausfallen würde, als wenn man die X% Provision vom Händler mitnimmt.
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#20 Gerd 2013-07-19 11:47
... um in den Markt einsteigen zu können. Man bedient zunächst die Kunden, die auf der Suche nach Schnäppchen sind und generiert dadurch Umsatz und Bewertungen, die das allgemeine Ranking verbessern. Erst durch diese verbesserte Rankingposition ist es möglich auch Kunden mit höherpreisigen Produkten zu bedienen, die auf andere Faktoren wert legen, als den niedrigsten Preis. Dieser Mechanismus wird auch im stationären Fachhandel angewendet, denn diese Schnäppchenjäge r gibt es überall.
Das hat aber alles nichts mit dem eigentlichen Topic zu tun, denn den Herstellern geht es mit diesen Knebelverträgen hauptsächlich darum, ihre Vertriebswege und Marktanteile gegen neue Mitbewerber abzusichern, die versuchen ihnen über den Preis Marktanteile streitig zu machen. Dabei wird dann häufig mit der Keule Qualitätsunters chiede und Imageschaden geschwungen. Das ist lächerlich und vor allem Wettbewerbsfein dlich.
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#19 Sandra 2013-07-19 11:45
Kennen Sie die Amazon Händler-Verträg e? Darin hält sich Amazon explizit das Recht vor, immer unter dem günstigeren Preis verkaufen zu dürfen, auch wenn es nur 1 Cent ist. Natürlich hat Amazon ein Interesse daran, selbst den günstigeren Preis anbieten zu können. Kunden sortieren in der Regel nicht nach dem, was wir Händler gerne hätten, erst Recht nicht nach Preissortierung nach oben. Ich glaube, diese Diskussion hier führt uns nicht weiter. Sie haben Ihren Standpunkt, ich meinen.
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#18 Gerd 2013-07-19 10:52
Es geht um Investitionen und daraus unterm Strich erzielten Renditen. Worin konkret investiert werden muss, hängt von den jeweiligen Marktbedingunge n ab. So, wie der stationäre Händler in eine teurere Geschäftslage investieren muss, weil die günstigere Lage am Stadtrand nicht genügend Umsatz bringt, hat der ebay-Verkäufer Anfangsinvestit ionen, um Verkäufe zu erzielen und dadurch im Ranking bei der Standardsortier ung nach oben zu steigen. Amazon und ebay haben u.a. durch diese Standardsortier ung schon vor langer Zeit einen Mechanismus eingeführt, der den Preisverfall verhindern soll. Davon hätten die nämlich auch nichts. Die Angebote der Händler mit hoher Servicequalität werden z.b. höher gerankt. Die tauchen immer ganz oben in den Suchtreffern auf, obwohl das nicht die Händler mit den Schnäppchenprei sen sind. Als Kunde muss man erst manuell auf die Preissortierung umschalten, wenn man den Preis als Hauptkriterium für die Suche favorisiert. Und hier liegt die Chance für neue Händler...
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#17 Sandra 2013-07-18 19:32
Lieber Gerd, aber das ist genau die Einstellung, die insbesondere ebay und amazon Hüändler haben. Wenn Sie mir verraten, wie Sie mit einem Artikel, den Sie unter dem EK verkaufen (und wenn Sie die Produkte nicht über Graumärkte beziehen) auch noch Geld verdienen, bzw. Ihre z.B. Steuern zahlen,dann bin ich morgen reich. Wenn unter Preis verkaufen die einzige Möglichkeit sein sollte, im Markt Fuß zu fassen, dann machen wir seit 10 Jahren alles falsch und haben viel zu viele Kunden.
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#16 Gerd 2013-07-18 16:30
@Endverbraucher : da können sie bei großen Elektronik-Hers tellern wie Son* anfangen, die ihren Notebook-Händle rn vorschreiben nur zum UVP zu verkaufen und das auch streng überwachen. Oder Sportartikelher steller wie adid** oder Fahrradherstell er wie Sco** oder KT*, die in Ihren Verträge mit den Händlern den Internetverkauf verbieten. Im Prinzip versuchen viele große Platzhirsche unter dem Vorwand des Markenschutzes Ihre Preise zu schützen. Die Margen der Händler für deren Produkte sind teilweise so hoch, dass kleine Händler hier genügend Puffer für Preisnachlässe haben, um über den Preis in einen neuen Markt einsteigen zu können. Bei Apple-Produkten ist das zum Beispiel nicht der Fall. Hier bleibt einem Händler nach Abzug seiner Kosten fast nichts übrig, deshalb können sich die Preise für Apple-Produkte auch gut behaupten.
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#15 Endverbraucher 2013-07-18 15:05
Welcher Hersteller will den die Onlinehändler regulieren ?
Nennt doch einfach Namen.
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