Kolumne: Der E-Commerce im Fokus des Kartellamtes

Veröffentlicht: 30.08.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 02.09.2013

Nicht erst seit Amazons Klausel zur Preisparität schaltet sich das Bundeskartellamt regelmäßig in den E-Commerce und die Vereinbarungen zwischen Herstellern, Plattformbetreibern und Händlern ein. In der Vergangenheit sind zahlreiche Entscheidungen bezüglich Absprachen im E-Commerce gefallen. Andere lassen nach wie vor auf sich warten.

Diesmal ist Amazon dem Bundeskartellamt zuvorgekommen. Der Online-Händler hat laut einer Pressemitteilung der Behörde die Klausel zur Preisparität selbst aus seinen AGB gestrichen. Trotzdem prüfe das Bundeskartellamt weiter, inwiefern sich die Sache damit erledigt hat, oder ob Amazon nicht ein Schlupfloch gefunden hat, das Preisdiktat langfristig wieder einzuführen. Denkbar wären beispielsweise mehrfach verschlungene Wege, über die ein Händler auf Amazon Artikel vielleicht Vorteile beim Verkauf auf der Plattform bekommt, wenn er sich an gewisse Absprachen hält... Immerhin bleibt Amazon – ob mit oder ohne Klausel – der große Player im Online-Handel und jeder Online-Händler wird es sich überlegen, seine Geschäfte auf andere Online-Plattformen zu verlegen, selbst wenn er jetzt dort seine Artikel preisgünstiger anbieten könnte.

In einer anderen aktuellen Entscheidung des Bundeskartellamtes hatten Logistik-Unternehmen gegenüber Amazon das Nachsehen. Die Zusammenarbeit mit dem Online-Händler gestaltet sich laut des Kölner Vereins zur Förderung des Wettbewerbs um Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe recht schwierig, und Amazon verhängt hohe Strafen bei Nichterfüllung der knallharten Verträge. Eine entsprechende Beschwerde des Vereins beim Bundeskartellamt wurde nun zurückgewiesen und das Verfahren eingestellt. Die Logistiker unterliegen also weiter den straffen Bestimmungen des Online-Händlers und Amazon kann die Führungsposition weiter zu seinem Gunsten ausnutzen.

Etwas mehr Zeit lässt sich die Behörde bei der Entscheidung zu den vertikalen Vertriebsbeschränkungen im Online-Handel. Bereits seit Längerem ziehen immer mehr Markenhersteller gegen den Vertrieb ihrer Produkte über offene Plattformen wie eBay oder Amazon ins Feld und können bei einer positiven Entscheidung des Bundeskartellamtes im Ernstfall bald den Handel mit ihren Produkten über Zwischenhändler sehr stark reglementieren beziehungsweise vollständig unterbinden.

Gegen dieses Vorgehen hat sich die Initiative „Choice in eCommerce“ gegründet, die auf diese Problematik und den damit verbundenen Schaden insbesondere für kleine Händler mit einer Petition hinweisen möchte. Gespannt wartet auch Oliver Prothmann, Kopf der Bewegung, auf eine Entscheidung des Bundeskartellamtes. Selbst eBay bangt nun um den guten Ruf seiner Plattform, der bei Abzug aller Markenhersteller in Gefahr wäre, und bittet seine Händler, die Petition zu unterzeichnen. Eine Entscheidung des Bundeskartellamtes wäre der Initiative zufolge ein Grundsatzurteil, welches die Vielfalt und den freien Markt stärkt.

Eine solche Grundsatzentscheidung gibt es für das große Thema Preisparität bisher nicht. Es bleibt also spannend, denn die Problematik ist für den E-Commerce noch lange nicht ein für alle Mal vom Tisch. Ein Statement von dem Amazon selbst, dazu, wie das Unternehmen in der Sache nun weiter verfahren will, steht ebenfalls noch aus.

Interessant wird natürlich auch sein, wie das Kartellamt in diesem und anderen laufenden Verfahren entscheidet. Kaum eine deutsche Behörde scheint schließlich einen so großen Einfluss auf den Online-Handel zu haben, wie das Bundeskartellamt.

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