Amazon Vendor: Händler sollen Ausgleichszahlungen für fehlerhafte Lieferungen zahlen

Veröffentlicht: 25.01.2016 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 25.01.2016

Durch Amazon Vendor können Händler eine direkte Geschäftsbeziehung mit Amazon eingehen. Händler, die das Programm nutzen, erleben aber jetzt eine böse Überraschung. Amazon hat Händlern offenbar angekündigt, ab dem 01. Februar ein Programm für Ausgleichszahlungen einführen zu wollen. Diese Ausgleichszahlungen werden dann erhoben, wenn die Lieferung an Amazon nicht vollständig ist und soll 10 Euro pro fehlender Einheit betragen.

Amazon logo: Weiß auf Schwarz

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Mit Amazon Vendor können Online-Händler, die bei Amazon verkaufen, zu Amazon-Lieferanten werden. Dabei wird Amazon zum Vollzeit-Vertriebspartner für die Produkte und wird nach Erteilung eines Auftrages rechtmäßiger Eigentümer der Produkte und übernimmt die volle Verantwortung für Marketing, Verkauf und Preise.

Nichteinhaltung der Anforderung führt zu Gebühren

In Zusammenhang mit Amazons Online-Shopping-Club Amazon BuyVIP (seit 2010) erhielten Amazon Vendor-Programmteilnehmer nun eine E-Mail mit erstaunlichem Inhalt. In der Nachricht, die OnlinehändlerNews vorliegt, erklärt Amazon, dass ab dem 01. Februar 2016 ein Programm für Ausgleichszahlungen starten wird. Der Grund: Die Verbesserung der „Qualität unseres Service und die Effizienz der aktuellen Prozesse“. Das Hauptziel des Programmes ist es, „die Einhaltung der im Lieferantenhandbuch aufgeführten Anforderungen für den Wareneingang und die Logistikprozesse sowohl für Amazon BuyVIP als auch für Lieferanten zu verbessern“.

Wie Amazon in der E-Mail schreibt, haben Lieferanten, die den Anforderungen entsprechen, nichts zu befürchten. Wer sich nicht daran hält, wird zukünftig „mit Gebühren für die Nichteinhaltung unserer Anforderungen belastet“.

Für betroffene Händler könnte das Ausgleichszahlungs-Programm ein erhebliches Problem darstellen und unter Umständen als reine Willkür wahrgenommen werden. Amazon Vendor-Teilnehmer berichten unter anderem davon, dass Amazon bei zahlreichen Lieferungen die Vollständigkeit der Lieferung moniert habe und sich auch nicht kooperativ zeigte, als beispielsweise Nachweise der Vollständigkeit eingereicht wurden. Nach Ansicht der Händler liegt das Problem bei Amazon, da die Amazon-Mitarbeiter mit der Kontrolle der Ware völlig überfordert seien, was Fehler zur Folge habe.

10 Euro Strafe pro fehlender Einheit

In der OnlinehändlerNews exklusiv vorliegenden E-Mail erklärt Amazon, dass das Programm für Ausgleichszahlungen ab dem 01. Februar 2016 eingeführt wird. In den ersten drei Monaten sollen Händler, die die Richtlinien zum Wareneingang nicht einhalten, Benachrichtigungen über die Verstöße erhalten. Nach einem 3-monatigen Benachrichtigungszeitraum, der bis zum 1. Mai 2016 andauert, wird das Programm vollständig eingeführt und das Händler-Konto mit Gebühren belastet.

Unter Verstößen versteht Amazon das Fehlen von Artikeln, was dann zutrifft, wenn nicht alle Einheiten der Bestellung an das Versandzentrum geschickt wurden. Denn das potenzielle Fehlen von Artikeln kann direkte negative Auswirkungen auf das Einkaufserlebnis der Kunden, auf die Verkaufsraten und künftige Verkäufe haben. Die Gebühr für fehlende Artikel soll zehn Euro pro Einheit betragen. Diese Gebühr setzt sich laut Amazon aus den zusätzlichen Kosten, die aufgrund des „Defekts“ entstehen können, zusammen.

So soll das Verfahren der Ausgleichszahlungen ablaufen

Die Verfahrensweise für Ausgleichszahlungen ist folgende: Die Amazon Lagermitarbeiter melden eine Nichteinhaltung der im Lieferantenhandbuch spezifizierten Kriterien. Daraufhin schickt Amazon eine Benachrichtigung an den Lieferanten über den Verstoß gegen die Richtlinien und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen. 14 Tage nach der Benachrichtigung über die Ausgleichszahlungen wird der Betrag von den künftigen Auszahlungen von Amazon an den Lieferanten abgezogen. Betroffene Händler können dann innerhalb von 120 Tagen nach der Benachrichtigung durch Amazon Widerspruch gegen den Abzug einlegen.

Amazon nutzt luxemburgisches Recht

Unsere Rechtsexpertin Yvonne Gasch schätzt die Neuerung im Rahmen des Programms für Ausgleichszahlungen wie folgt ein:

Amazon vereinbart mit seinen Vertragspartnern luxemburgisches Recht. Hierzulande würde Amazon mit seiner „Strafzahlung“ jedoch kaum durchkommen. Die Vereinbarung bestimmter Entgelte ist grundsätzlich denkbar. Pauschal und völlig aus der Luft gegriffen darf der Betrag jedoch nicht sein. Zumindest nach deutschen Recht dürfen für Personal- und IT-Kosten anfallende Kosten als Bestandteil des regulären Geschäftsbetriebes nicht pauschal in Abzug gebracht werden. Zudem ist die Erhebung der Kosten hier sehr unbestimmt und damit für die betroffenen Händler nicht nachvollziehbar.

Ob sich Amazon mit dem neuen Programm für Ausgleichszahlungen einen wirklichen Gefallen tut, ist fraglich. Im Sellercentral von Amazon hält sich die Begeisterung zu Amazon Vendor in Grenzen.

Auf unsere Anfrage bezüglich des Programms für Ausgleichszahlungen hat Amazon bisher noch nicht reagiert. Sollte es Neuigkeiten zum Amazon Vendor oder zum Programm für Ausgleichszahlungen geben, werden wir hier darüber berichten.

Wenn das Handeln bei und mit Amazon ach für Sie problematisch ist, können Sie uns hier einen Insider Tipp geben. Wir behandeln Ihre Informationen vertraulich und anonym.

 

 

Kommentare  

#1 Michael 2017-03-31 00:53
Und da wundert sich noch einer, warum die Britten aus der EU austreten wollen .... wenn sich solche Großkonzerne mit solchen unfairen Bedingungen im - sowieso verruchten - Luxemburg verschanzen können....

Aber Herr Juncker braucht halt jeden Euro Steuer von amazon - den Luxemburg hat ja sonst nichts großes, was Staatseinnahmen bringen könnte ... außer Steuerparadiesf irmen wie amazon ....
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