E-Postbrief schützt Minderjährige im Internet

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Laptop BriefeImmer mehr User kaufen Online-Inhalte wie Filme, Spiele oder Software. Das funktioniert ganz einfach per Download. Mit ihrem E-Postbrief garantiert die Deutsche Post, dass altersbeschränkter Content nicht von Minderjährigen herunter geladen werden kann.
Eine E-Postbriefadresse ist ein zweifelsfreier Beleg für die Identität und Volljährigkeit eines Kunden. Denn wer sich dafür registrieren lässt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einer Postfiliale persönlich mit seinem Personalausweis identifizieren.

Der einmalige Gang zur Post sichert problemlose Downloads: Nach der Angabe der E-Postadresse sendet der Online-Anbieter dem Besteller einen Sicherheitscode an diese Adresse. Damit kann der Kunde die Bestellung abschließen und mit dem Download beginnen. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt es außerdem Handy-Tans als zusätzliche Sicherheitsstufe. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat das neue Kommunikationsmedium der Deutschen Post als so genanntes „übergreifendes Jugendschutz-Konzept“ eingestuft. Es handelt sich dabei um das höchstmögliche Qualitätsniveau, das es zur Altersprüfung im Internet gibt und erfüllt alle rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes.

„Der E-Postbrief ermöglicht Anbietern von Bezahl-Downloads durch die attestierte Altersverifikation neue Chancen zur Vermarktung ihrer Produkte“, sagt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post. Das wird den Online-Handel noch einmal Auftrieb geben, denn laut IT-Branchenverband Bitkom gaben die Bundesbürger 2010 knapp 400 Millionen Euro für Online-Inhalte aus.

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