Amazon passt Richtlinie für Rechnungsstellung an

Veröffentlicht: 05.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.10.2018

Amazon hat sich eine Neuerung für seine Amazon-Business-Kunden einfallen lassen: Verkäufer, die an Business-Kunden verkaufen, müssen künftig innerhalb eines Werktages eine Umsatzsteuerrechnung vorlegen.

Rechnung, bei der Summe rot eingekringelt ist
© R. MACKAY PHOTOGRAPHY, LLC via Shutterstoc

Die neue Richtlinie sieht vor, dass alle Verkäufer Amazon-Business-Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung vorlegen müssen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versandbestätigung:

„Alle Verkäufer müssen Amazon-Business-Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrechnung für jede Bestellung vorlegen, nachdem die Versandbestätigung für die Bestellung erfolgt ist. Amazon bietet Verkäufern die Möglichkeit, über den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon Rechnungen zu erstellen. In diesem Fall steht die Rechnung automatisch im Kundenkonto als Download zur Verfügung. Falls Verkäufer den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon nicht nutzen, muss die Rechnung über das Käufer-Verkäufer-Postfach an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendet werden, die in den Bestelldetails im PDF-Format angegeben ist.

Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business-Kunden bereitstellen.”

Für den Fall eines Verstoßes sieht Amazon “möglicherweise Konsequenzen für Ihr Verkäuferkonto” vor. Wie diese Konsequenzen konkret ausgestaltet sind, ist derzeit nicht bekannt.

Korrekte Umsatzsteuerrechnung

Die Erstellung einer korrekten Umsatzsteuerrechnung gehört mit zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Händlers. Nach Umsatzsteuergesetz gehören folgende Daten auf jede Rechnung:

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Steuernummer des Finanzamtes oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Produkte
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung 
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
  • Steuersatz und Steuerbetrag; im Falle der Steuerbefreiung ein Hinweiß auf die Befreiung
  • im Fall einer Leistung an einen Nichtunternehmer oder an einen Unternehmer für den nichtunternehmerischen Bereich der Hinweis, dass die Rechnung von diesem zwei Jahre aufzubewahren ist
  • im Fall der Ausstellung durch den Käufer oder durch einen beauftragten Dritten der Hinweis, dass es sich um eine Gutschrift handelt

Was eine ordentliche Rechnung insgesamt erfüllen muss, kann hier nachgelesen werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#5 lux 2018-10-16 21:53
zitiere Markus:
@lux
Und zu guter letzt:
"Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business-Kunden bereitstellen.”

Das sagt leider nicht aus das die Rechnung ohne UST ausgestellt werden kann, da Amazon sein eigenes Rechnungssystem wohl exakt so umstellt das man eine UST Rechnung ausstellen MUSS, ob man darf oder nicht.


Auch wenn es nicht explizit formuliert ist: Der letzte Satz des Zitates macht nur Sinn, wenn es sich hier um eine Einschränkung / Erweiterung der obigen Regel handelt. Dass im erwähnten Fall nicht eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gemeint ist, kann man daran erkennen, dass hier ein anderes Wort gewählt wurde ("Beleg"), dass eben nicht, wie das Wort Umsatzsteuerrec hnung auf Umsatzsteuer schließen läßt.
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#4 Markus 2018-10-12 14:55
@lux
Mmmmhh das glaube ich nicht das ich das falsch sehe.

"Alle VERKÄUFER müssen Amazon-Business -Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrec hnung für jede Bestellung vorlegen, nachdem die Versandbestätig ung für die Bestellung erfolgt ist."

Und zu guter letzt:
"Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business -Kunden bereitstellen.”

Das sagt leider nicht aus das die Rechnung ohne UST ausgestellt werden kann, da Amazon sein eigenes Rechnungssystem wohl exakt so umstellt das man eine UST Rechnung ausstellen MUSS, ob man darf oder nicht.

OK, den Rechnungsservic e von Amazon muss man ja nicht benutzen, man hat ja auch die Möglichkeit seine Individuelle Rechnung dem Kunden per PDF über das Käufer-Verkäufe r Postfach zukommen zu lassen und kann so die Kleinunternehme r Rechnung ausstellen.

Doch was ist wenn Amazon da mal wieder einen Quer sitzen hat, schliesslich verpflichten sie Verkäufer ja dann lt. Ihren AGB "Alle VERKÄUFER müssen Amazon-Business -Kunden innerhalb eines Werktages eine korrekte und gültige Umsatzsteuerrec hnung für jede Bestellung vorlegen".

Das ist für mich widersprüchlich und sollte noch genauer geprüft werden.
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#3 Jürgen 2018-10-09 06:30
Das Problem der fehlenden Rechnung ist nicht weniger bei den deutschen Händlern zu finden sondern mehr bei den Chinesischen, bzw. ausländischen Mitbewerbern.
Wieder mal werden die Falschen mit Mehrarbeit vollgetröhnt.
Gott sein Dank steigen wir bald komplett aus dem Verkauf bei Amazon aus.
Die fst beste Entscheidung in meinem Leben.
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#2 lux 2018-10-08 21:43
@Markus

Amazon versucht eben mit aller Macht seinen Rechnungsservic e durchzudrücken.
Wenn Amazon nicht so unhilfreich bei der Lösung von Problemen wäre, würde ich diesen Service ja auch gerne nutzen. Aber was mache ich wenn bei der Amazon Rechnungsstellu ng irgend etwas falsch läuft oder wenn ich etwas anpassen oder einen individuellen Rechnungstext will. Dann bin ich den Amazon Dokumenten die in meinem Namen ausgestellt werden auf Gedeih und Verderb ausgeliefert, ohne dass mir jemand hilft. Das ist ein Problem.

Aber zu Deiner Frage. Das mit der Kleinunternehme rregelung siehst du falsch.
"Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business -Kunden bereitstellen." sagt nicht aus, dass eine Rechnung mit MwSt. gestellt werden muß, sondern einfach nur dass eine Rechnung gestellt werden muß.
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#1 Markus 2018-10-08 09:02
Also mal abgesehen davon das mir das egal ist, aber lese ich das richtig, das auch Kleinunternehme r die "NICHT AUF DIE KLEINUNTERNEHME RREGELUNG VERZICHTET HABEN" und gar keine UST ausweisen dürfen, dem Business Kunden eine Rechnung mit UST bereitstellen müssen, oder hab ich was am Augapfel?

Zitat :"Wenn Sie nicht verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe zu erheben, müssen Sie trotzdem für jede Bestellung einen Beleg von einem Amazon-Business -Kunden bereitstellen.”

Der Hinweis zur Aufbewahrungsfr ist gehört nur bei Rechnungen aus Bauleistungen drauf und auch nur bei Nichtunternehme rn, bei allen anderen Rechnungen nicht! Auch ein Fehler!

Ich glaube da war Amazon mal wieder etwas zu voreilig und muss noch einiges korregieren.
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