eBay streicht nach Cyberangriff Verkaufsprovisionen und Angebotsgebühren

Veröffentlicht: 30.05.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 30.05.2014

In den vergangenen Wochen war der Hackerangriff auf eBay allgegenwärtig: Sowohl in den Medien, den sozialen Netzwerken als auch den digitalen Foren wurden die Vorfälle diskutiert und kritisiert. Wie wir bereits berichteten, sind viele Verbraucher und Händler unzufrieden, weil eBay seine Kunden erst viel zu spät über einen möglichen Datenmissbrauch aufgeklärt hat. Nun bemüht sich das Unternehmen um Schadensbegrenzung für Händler.

nach Hackerangriff: eBay streicht Verkaufsprovision und Angebotsgebühren

Dr. Cloud / Shutterstock.com

In einem öffentlichen Statement räumt eBay seinen Händlern nun auch in Deutschland Sonderkonditionen ein, da es für Käufer durch die Erneuerung der Passwörter im großen Stil „eventuell zeitweilig nicht möglich war, auf Artikel zu bieten.“ Damit „Verkäufer erfolgreich handeln können“, hat das Unternehmen weitere Schritte angekündigt.

Diese bestehen vor allem darin, bei bestimmten Auktionen seit Bekanntwerden des Hackerangriffs sowohl die Verkaufsprovisionen als auch die Angebotsgebühren zu streichen:

  • Für Auktionen, die zwischen dem 21. Mai 2014 (Mittwoch) um 15:00 Uhr und dem 22. Mai 2014 (Donnerstag) um 8:59 Uhr endeten, werden alle anfallenden Angebotsgebühren und Verkaufsprovisionen automatisch gestrichen.
  • Auch laufende Angebote berücksichtigt eBay: So sind Händler berechtigt, aktuelle Auktionsangebote zwischen dem 21. Mai 2014 (Mittwoch) 15:00 Uhr und dem 1. Juni 2014 (Sonntag) 8:59 Uhr zu beenden. In beiden Fällen werden die Gebühren in der anstehenden Juni-Rechnung der Händler gutgeschrieben.
  • „Außerdem ist es Verkäufern möglich, Transaktionen für Angebote im Auktionsformat, die erfolgreich im Zeitraum von Mittwoch, dem 21. Mai 2014, 15:00 Uhr bis Sonntag, dem 1. Juni 2014, 8:59 Uhr, beendet wurden, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Käufer abzubrechen.“ Die Voraussetzung für diesen Schritt sei allerdings, dass der Kunde die Zahlungsoption PayPal gewählt hat, sodass eBay auch die Rückzahlung auf diesem Weg sicherstellen kann.

Da es durchaus möglich scheint, dass Transaktionen im Zuge der Komplikationen mangelhaft waren oder Händler ungerechtfertigt schlechte Bewertungen erhalten haben, werden diese automatisch entfernt. Zu beachten ist jedoch, dass dabei die Transaktion „im oben genannten Zeitraum abgebrochen werden [muss], damit sie für die Gebührengutschrift und die Entfernung eines möglichen Mangels / einer negativen Bewertung infrage kommt.“

Zu guter Letzt betont eBay, dass die Sicherheit und das Vertrauen der Kunden oberste Priorität haben und das Unternehmen den Vorfall „außerordentlich bedauert“.

Vielleicht hätte der ein oder andere Nutzer seinem Unmut bisher etwas weniger Luft gemacht, hätte sich eBay mit solchen Mitteilungen und Stellungnahmen eher an die Community gewandt..

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.