Lebensmittelhandel: Health-Claims-Verordnung tritt heute in Kraft und regelt unzulässige Werbebotschaften

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Ab heute tritt die Health-Claims-Verordnung der EU in Kraft. Die neue Regelung gibt detaillierte Anforderungen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vor. Dadurch sollen Verbraucher vor falschen Werbeaussagen geschützt werden, einige Kleinunternehmer sehen sich dadurch jedoch in ihrer Existenz bedroht.

„Schützt vor Erkältungen“, „cholesterinsenkend“ oder „hilft bei der Gewichtsreduktion“ – solche Werbeaussagen sind mit Inkrafttreten der Health-Claims-Verordnung nicht mehr zulässig, sofern diese nicht wissenschaftlich belegbar sind. Dafür gibt die Europäische Union mit einer „Positivliste“ eine Reihe von zulässigen Werbebotschaften vor, die weiterhin benutzt werden dürfen.

Viele Verbraucherschützer begrüßen die Health-Claims-Regelung. Anne Markwardt von der Verbraucherorganisation foodwatch geht sogar noch einen Schritt weiter, denn „auch die jetzt genehmigten gesundheitsbezogenen Aussagen sind geeignet, in die Irre zu führen“, so Markwardt. Weiterhin forderte sie „ein grundsätzliches Verbot gesundheitsbezogener Werbung – schließlich haben wir es mit Lebens- und nicht mit Arzneimitteln zu tun“.

Einige Kleinunternehmer aus der Lebensmittelbranche sehen sich dadurch allerdings in Ihrer Existenz bedroht. Der Online-Händler Timo Konzelmann hingegen beispielsweise stellte die Health-Claims-Verordnung bereits Ende November öffentlich infrage, da „die Verwendung des Begriffes Low-Carb“ für die von ihm vertriebenen kohlenhydratreduzierten Lebensmittel „im Prinzip nicht mehr erlaubt“ sei. Dabei fürchtet er nicht nur den großen Aufwand, der durch Umstellung von Shop, Verpackungen, Werbemitteln und Ähnlichem, sondern auch die Gefahr von Abmahnwellen.

Der Händlerbund informiert umfassend über den Online-Handel mit Lebensmitteln in einem Hinweisblatt und stellt dieses zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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