Amazon: Neues Affiliate-Provisionsmodell ab 1. Oktober

Veröffentlicht: 25.09.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.09.2014

Große Änderung bei Amazon: Zum 1. Oktober 2014 ändert das Unternehmen sein Provisionsmodell für Affiliates. Künftig soll sich die Provisionshöhe nicht mehr nach der Anzahl der verkauften Produkte richten.

Geldkuchen

(Bildquelle Geld-Anteile: imagineerinx via Shutterstock)

Amazon hat die Änderung des Provisionsmodells für Affiliates mit einer Mitteilung im PartnerNet bekannt gegeben. Dabei zeigt sich eine entscheidende Änderung: Wurde die Provisionshöhe bislang anhand der verkauften Artikel festgelegt, staffelt das Unternehmen die Werbekostenerstattungssätze ab dem 1. Oktober nach Produktkategorien. Das neue Provisionsmodell sieht dann folgendermaßen aus:

  • Ein Prozent für Fernseher, Smartphones und Tablets ohne Vertragsbindung, PS4-Konsolen
  • Drei Prozent für Computer, Elektronik und Foto, Elektro-Großgeräte
  • Fünf Prozent für Software, Musik, DVD, Games, Baumarkt, Spielzeug, Küche und Haushaltswaren, Sport und Freizeit
  • Sechs Prozent für Amazon Geschenkgutscheine
  • Sieben Prozent für Bücher, Auto und Motorrad, Home, Garten und Freizeit, Musikinstrumente und DJ, Bürobedarf, Baby, Parfümerie und Kosmetik, Lebensmittel und Getränke, Drogerie & Bad, Drogerie und Bad – Elektrogeräte und Zubehör, Haustier
  • Zehn Prozent für Bekleidung, Schmuck, Gepäck, Schuhe, Uhren, digitale Produkte, Kindle-Produkte, BuyVIP-Produkte
  • Sieben Prozent für alle anderen Produkte

Schulen erhalten keine Provisionen für Bücher mehr

Eine große Ausnahme des Provisionsmodells sind Bücher und E-Books, sofern es sich bei dem Affiliate um eine Schule, einen Schulförderverein, einen Elternverband einer Schule, eine Universität oder Fachhochschule, oder eine Partei, die mit solchen Institutionen in Verbindung steht, handelt. Diese Affiliates erhalten keine Provision mehr auf Bücher und E-Books.

Damit reagiert Amazon auf ein Urteil des Landgerichts Berlin, das dem Unternehmen verboten hatte, Schulfördervereinen Preisnachlässe für Schulbücher im Rahmen des Affiliate-Programms zu gewähren. Damit habe Amazon gegen das Verbot von unlauterem Wettbewerb und das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen. 

 

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