Nächstes Kartellverfahren

Kartellbehörde in Österreich untersucht Amazons Marktmacht

Veröffentlicht: 10.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 10.12.2018
Blick auf den Amazon-Campus in Seattle

Viele Händler werfen dem Marktgiganten Amazon schon seit Jahren Machtmissbrauch vor. Ganz grundlos scheinen diese Anschuldigungen jedenfalls nicht zu sein: Seit Anfang diesen Jahres untersucht die EU-Kommission, ob Amazon seine Macht in wettbewerbswidriger Weise missbraucht. Seit Ende November wird die Stellung von „amazon.de” vom deutschen Bundeskartellamt überprüft. Wie Der Standard nun berichtet, zieht auch Österreich nach: Der Handelsverband – die österreichische Interessenvertretung für Händler – hat Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde gegen Amazon eingereicht. Die Behörde prüft nun, ob Amazon seine Macht in wettbewerbswidriger Art und Weise missbraucht.

Kritik an Amazons Doppelrolle als Händler und Marktplatz

In der Kritik steht das Unternehmen besonders wegen seiner Doppelrolle, so Der Standard weiter. Zum einen ist Amazon selbst ein klassischer Online-Händler. Es bietet eigene Waren zum Verkauf an Kunden an. Zum anderen ist Amazon aber auch ein Marktplatz, auf dem auch andere Händler verkaufen können. Der Handelsverband hat nun Grund zur Annahme, dass Amazon widerrechtlich Daten zwischen seinen beiden Geschäftsfeldern austauscht und damit einen großen wettbewerbstechnischen Vorteil gegenüber anderen Händlern erwirbt. Ergebnis dieses Datenaustausches sei unter anderem, dass Amazon Produkte, die bei Händlern gute Verkaufszahlen erzielen, mit der Zeit selbst anbieten würde und die Händler durch einen geringeren Preis verdrängen würde.

Zusätzlich stehen auch die Verträge mit Händlern auf dem Prüfstand: Wie Der Standard berichtet, sollen die Verträge mit starken Vorbehalten und Unklarheiten zu Gunsten des Unternehmens gespickt sein. Außerdem soll Amazon jederzeit ohne Grund Verträge mit Händlern gekündigt haben. Amazon aufgrund dieser Geschäftspraktiken den Rücken zu kehren, sei allerdings keine Lösung, äußert sich der Handelsverband laut Standard. Bei der Beschwerde ginge es darum, kleine Händler vor der Verdrängung zu schützen: „Wir haben schlicht keine andere Wahl, um die 600.000 Arbeitsplätze im österreichischen Handel zu sichern“, wird der Interessenverband vom Standard zitiert. Es gäbe eben kaum Alternativen. All das ist auch Thema des Kartellverfahrens in Deutschland, welches mit Spannung verfolgt wird.

So kommen Hinweise an das Bundeskartellamt 

Bei dem deutschen Bundeskartellamt und auch der österreichischen Version, der Bundeswettbewerbsbehörde, handelt es sich um staatliche Stellen, die die Fairness im Wettbewerb überwachen. Sie agieren dabei ganz ähnlich wie die Polizei: Erfahren sie von Missbräuchen einer marktbeherrschenden Stellung, leiten sie Ermittlungen ein. Von eventuellen Missbräuchen erfahren die Behörden meist durch Hinweise von Mitbewerbern. So bietet das Bundeskartellamt beispielsweise auf seiner Internetseite einen Service an, bei dem anonym Hinweise auf Kartellverstöße gemeldet werden können.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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