Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug

Großbritannien deckt Steuerhinterziehung bei 4.600 Online-Händlern auf

Veröffentlicht: 14.01.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 14.01.2019
HM Revenue and Customs

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung von ausländischen Online-Händlern konnte die britische Regierung jetzt einen Erfolg verzeichnen. Bei einer Untersuchung von über 7.000 Händlern, die auf den Marktplätzen wie Amazon und Ebay ihre Waren verkauft haben, konnten in den letzten zwei Jahren 4.600 davon der Steuerhinterziehung überführt werden. Die verantwortliche Regierungsbehörde HM Revenue and Customs hat dafür mit den sieben Marktplätzen Amazon, Ebay, Etsy, ASOS, Flubit, Fruugo.com sowie Wolf & Badger zusammengearbeitet, welche im vergangenen Jahr eine entsprechende Kooperation mit der Behörde unterschrieben haben, dieser Verkaufsdaten zur Verfügung zu stellen, um Händler einer möglichen Steuerhinterziehung zu überführen.

Großteil der Shops bereits geschlossen

Wie Techcrunch berichtet, wurde ein Großteil der Online-Shops bereits geschlossen oder von den entsprechenden Marktplätzen gelöscht. Der Rest, welcher nun ganz legitim an Konsumenten in Großbritannien verkauft, soll der Steuerkasse zusätzlich umgerechnet rund 230 Millionen Euro bescheren. Nach Angaben von HMRC gingen dem britischen Staat alleine im Jahr 2017 zwischen einer und 1,5 Milliarden Pfund durch Unternehmen verloren, die keine Steuern für den Verkauf von Waren gezahlt haben. Davon sollen zwischen 600 und 900 Millionen Pfund auf ausländische Online-Händler fallen. „Eine faire und ausgeglichene Umgebung für Unternehmen zu schaffen, gehört zu den obersten Prioritäten dieser Regierung“, wird Mel Stride, Finanzsekretär des Finanzministeriums, bei Techcrunch zitiert. „Diese Zahlen beweisen, dass HM Revenue and Customs, in enger Zusammenarbeit mit den großen Online-Marktplätzen, einen echten Fortschritt macht, um diese ernsthafte und schädliche Hinterziehung zu bewältigen.“

Neues Gesetz nimmt Marktplätze in die Pflicht

Die Vereinbarung zwischen der Regierungsbehörde und den Marktplätzen sieht die Verantwortung künftig auch verstärkter bei den Plattformen. Werden gemeldete Händler, die Steuern hinterziehen, nicht entfernt, kommt der Marktplatz selber für mögliche Kosten auf. Gleiches gilt auch seit dem 01. Januar in Deutschland. Das neue Umsatzsteuergesetz soll vor allem dem Umsatzsteuerbetrug ausländischer Händler einen Riegel vorschieben. Ab sofort haftet für die nicht entrichtete Umsatzsteuer von Lieferungen, welche über Amazon, Ebay und Co. vermittelt wurden, nun der jeweilige Marktplatz. Genaue Details zum neuen Gesetz gibt es auch in der aktuellen Ausgabe unseres OnlinehändlerMagazins.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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