Negative Bewertung bei eBay – was Händler tun können

Veröffentlicht: 30.04.2013 | Geschrieben von: Ariane Nölte | Letzte Aktualisierung: 30.04.2013

Sich um eine negative Bewertung zu kümmern, ist allerding gar nicht so einfach und erfordert eine Menge Fingerspitzengefühl. Der Schlüssel liegt dabei zumeist im Kundenkontakt. Zunächst ist es das Wichtigste, ruhig zu bleiben und die Kritik ernst zu nehmen.

Paragraphe eBay

Im sachlichen, verständnisvollen Ton lassen sich viele Meinungsverschiedenheiten überraschend leicht lösen. Wird der Streitfall auf diesem Weg aufgeklärt, sind viele Kunden bereit, eine abgegebene negative Bewertung noch mal zu überdenken.

Ist der Kunde damit einverstanden, können Händler bei eBay einen Antrag auf Änderung der Bewertung stellen. Der Änderungsvorschlag wird dann an den Käufer weiter geleitet. Stimmt er zu, wird die Kundenbewertung anschließend angepasst. Wird die gewünschte Änderung abgelehnt, bleibt noch die Möglichkeit, bei eBay um eine Löschung zu bitten. Auch hierbei gilt es, sachlich und ruhig zu argumentieren. Worte wie „Lügner“ oder „Betrug“ sind in jedem Fall zu vermeiden.

Es ist ebenfalls nicht empfehlenswert, Kunden zu beschimpfen oder gleich mit einem Anwalt zu drohen. Die gerichtliche Durchsetzung der Beseitigung einer Bewertung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Erfolgsaussichten eines entsprechenden Verfahrens sollten Händler anwaltliche Beratung einholen.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei eBay-Negativbewertungen inklusive Mustertexten hat der Händlerbund in einem Hinweisblatt zusammengestellt.

 

 

 

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