Wie Online-Händler durch Produktbeschreibungen den Umsatz steigern können…

Veröffentlicht: 28.05.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 30.05.2016

Zu den entscheidenden Qualitätsmerkmalen eines Online-Shops gehören definitiv niveau- und gehaltvolle Produktbeschreibungen, die dem Kunden einen Mehrwert bieten. Sie bilden neben dem Design bzw. Aufbau des Shops und den Produktbildern eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Kunden, sich für oder wider ein Produkt zu entscheiden. Welche Kriterien bei der Gestaltung einer Artikelbeschreibung beachtet werden sollten und müssen, erklären ihnen die folgenden Punkte.

Produktbeschreibung Online-Handel

Allgemeines zu Produktbeschreibungen

Grundsätzlich sollte es für Online-Händler wichtig sein, einen Qualitätsanspruch an die Produktbeschreibungen der eigenen Waren zu stellen – nicht nur im Interesse des Kunden, sondern auch im eigenen Interesse. Denn aussagekräftige und gut formulierte Beschreibungen, die den Artikel ins rechte Licht rücken, können den Shop-Besucher an das Produkt binden und somit den entscheidenden Anstoß in Richtung Kaufentscheidung geben.

Wichtig dabei ist, dass die Produktbeschreibungen leserfreundlich und gut verständlich formuliert sind. Da eine Rücksprache mit dem Verkäufer via E-Mail oder Telefonat eher umständlich und kundenunfreundlich ist, sollte darauf geachtet werden, alle wichtigen und entscheidenden Informationen anzugeben. Außerdem müssen die Daten richtig und wahrheitsgemäß sein. Auch Produktmängel oder -fehler müssen daher aufgeführt werden. Ansonsten besteht für den Anbieter die Gefahr einer Abmahnung. Zudem dürfen (nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG) die Daten nicht irreführend sein oder den Kunden täuschen. Denn auch in diesem Fall kann dies für den Händler teuer werden.

Unique Content versus Duplicate Content

Viele Online-Händler erleichtern sich die Arbeit der Artikel-Erstellung, indem sie die vom Hersteller zu Verfügung gestellten Produktbeschreibungen komplett oder in nur wenig abgeänderter Form übernehmen. Dies sollten Sie jedoch dringend vermeiden. Denn aus Gründen der Suchmaschinenoptimierung hat die unveränderte Übernahme von Artikeltexten negative Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking: Anders formuliert heißt dies, dass ein kopierter Content, sogenannter "Duplicate Content", durch Suchmaschinen wie Google möglicherweise negativ bewertet wird, die Inhalte dadurch schlechter gefunden werden können und dementsprechend eventuell auch die Zugriffs- bzw. Besucherzahlen sinken. Ein verminderter Umsatz ist somit häufig unvermeidbar.

Um diesem Problem nicht anheimzufallen, sollten Online-Händler besonderen Wert auf die Individualität und Einzigartigkeit ihrer Produktbeschreibungen legen. Natürlich ist der Aufwand der Anfertigung eines solchen Unique Content größer – aber er wird sich lohnen: Zunächst können die Anbieter selbst Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung der Texte nehmen und somit im Ranking steigen. Außerdem ist es einem Online-Händler möglich, sich durch eine individuelle und detailreiche Gestaltung der Texte von anderen Verkäufern abzuheben. Und gerade die positive und individuelle Abweichung vom konkurrierenden Angebot kann ein verkaufsförderndes Kriterium für den Kunden sein.

Besonderheiten in der Kennzeichnung: Vom Markenrecht zur Kennzeichnungspflicht

Ein grundlegendes und immer wieder schwieriges Thema für Online-Händler ist das Marken- und Urheberrecht. Patent- und urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Marken, Markennamen oder Werbeslogans dürfen nicht wahllos und beliebig für eigene Zwecke missbraucht werden. Herstellerfotos beispielsweise dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und Genehmigung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers verwendet werden. Für Produktbeschreibungen von Artikeln gilt: Wenn man fremde Markennamen nennt, darf dabei der Ruf der Marke nicht ausgenutzt oder diffamiert werden.

Für Online-Händler mit textilem Warenangebot gibt es darüber hinaus noch weitere Kriterien, die eine rechtssichere Präsentation der Artikel gewährleisten. Denn grundsätzlich unterliegt die Kennzeichnung von Textilien seit Mai 2012 einer EU-Verordnung, die die Zulässigkeit bestimmter Faser-Bezeichnungen regelt. So sind in einem deutschen Web-Shop (der nach Deutschland verkauft) beispielsweise Begriffe wie Cotton, Bast oder Bambus nicht zulässig und daher abmahngefährdet. Für Online-Händler sind die Textilkennzeichnungen und die damit verbundenen Produktbeschreibungen häufig ein komplexes und zeitaufwendiges Thema, das jedoch mit besonderem Bedacht behandelt werden sollte. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Hinweisblatt, das der Händlerbund für Sie zusammengestellt hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass detaillierte und interessant verfasste Produktbeschreibungen ein wirkungsvoller Anreiz für Kunden sein kann, in einem Web-Shop Käufe zu tätigen. Durch originelles und einzigartigen Content hebt sich der Online-Händler einerseits von Konkurrenten ab und kann dadurch bei potenziellen Käufern einen positiven Eindruck hinterlassen. Seien Sie kreativ und überzeugen Sie durch Ihre Individualität!

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