Rückblick: Der Online-Handel im Juni

Veröffentlicht: 28.06.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 28.06.2013

Die Flut war das beherrschende Thema im Juni. Aber nicht nur die Wasserfluten sorgten für reichlich Aufregung. Auch die Flut an Datenschutzskandalen und Beschwerden über Arbeitsbedingungen gerieten in den Fokus der Aufmerksamkeit. Außerdem sorgten Google, Amazon und Facebook für weitere Schlagzeilen.

Monatsrückblick, Onlinehandel, Mai

Der Sommer ist da und damit auch Googles im Mai angekündigte Update-Saison. Nach dem Rollout von Penguin 2.0 im letzten Monat, folgten im Juni mehrere Änderungen am Suchalgorithmus. Nicht zuletzt möchte Google nun vermehrt Blackhat-SEO abstrafen und Content zum King erklären. Darüber hinaus machte die Suchmaschine mit einer ganz außergewöhnlichen Idee auf sich aufmerksam: Mithilfe eines ballongestützten Netzwerks in der Stratosphäre möchte Google nun auch abgelegene Regionen in Entwicklungsländern mit einem Zugang zum Internet versorgen.

Erneut haben im Juni die Mitarbeiter von Amazon gestreikt. Der Online-Riese zeigte sich allerdings bisher unbeeindruckt von den Forderungen seiner Mitarbeiter. In der Zwischenzeit plant die Online-Plattform offenbar, einen eigenen Lieferdienst ins Leben zu rufen und das Same-Day-Delivery-Geschäft näher zu betrachten. Als Indiz hierfür gilt das neu geplante Logistikzentrum im brandenburgischen Brieselang.

Auch Zalando geriet mit unangemessenen Arbeitsbedingungen in die Kritik und bezog bald darauf Stellung.

Für große Aufregung sorgten in den letzten Tagen und Wochen verschiedene Datenschutzskandale, die weltweit für Unruhe sorgten. Demnach wird dank Programmen wie Prism und Tempora die Internetnutzung eines jeden Users wohl nahezu lückenlos überwacht. Darüber hinaus soll auch der BND in Deutschland ähnliche Überwachungsprogramme laufen haben.

Derweil hatte Facebook mit einem Leck zu kämpfen, bei dem persönliche Daten von schätzungsweise sechs Millionen Nutzern für Fremde rund ein Jahr zugänglich waren. Angeblich gibt es laut Facebook aber keine Hinweise auf entstandene Schäden. Der Aufschrei der Facebook-Gemeinde blieb bisher auch aus.

Das #Neuland der Kanzlerin bleibt weiterhin spannend. Mit Drosselung und Netzneutralität wird sich die Bundesregierung sicher auch in den nächsten Monaten noch beschäftigen müssen.

Rechtsprechung im Juni - Bundestag beschließt Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

„Bitte warten Sie…“. Ab 1. Juni 2013 sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern kostenlos. Wir berichteten bereits hier darüber. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern wie „01805“ nur noch verwendet werden, wenn dem Anrufer ein Festpreis berechnet wird oder die Warteschleife gänzlich gebührenfrei ist. Auch Wartezeiten während einer Weiterleitung müssen kostenfrei sein.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagte den Online-Bezahlriesen Paypal. Grund für die Klage vor dem Landgericht Berlin (Az.: 15 O 130/13) sind eine Vielzahl von Vertragsklauseln, die nach Ansicht der Verbraucherschützer intransparent und damit unzulässig sind. Unter Anderem soll nun gerichtlich geklärt werden, ob die Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay zu Recht Zahlungen zu Zwecken einer Sicherheitsprüfung „einfrieren“ darf.

Diesen Monat trifft es neben Paypal gleich einen zweiten internationalen Konzern: zahlreiche Vertragsklauseln im Samsung App-Store sind rechtswidrig. Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 2-24 O 246/12), dass eine Vielzahl von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Samsung-App-Stores rechtswidrig und somit unwirksam sind.

Am 14. Juni 2013 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Die für Online-Händler wohl bedeutendsten Novellierungen: die Einführung einer Widerrufsfrist von einheitlich 14 Tagen sowie die Möglichkeit, dem Kunden bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Rücksendekosten komplett aufzuerlegen. Achtung: Diese neuen Regelungen treten erst in einem Jahr - am 13. Juni 2014 - in Kraft.

Im Bundestag wurde auch weiter fleißig gearbeitet: Gestern beschloss dieser ein Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken, nach welchem unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen eingedämmt werden sollen.

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