07.05.2015 – Helpling StartUp des Jahres | Kooperation Facebook und IBM | Ärger für Facebook

Veröffentlicht: 07.05.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 06.05.2015

Die Leser des Fachmagazins Gründerszene sollten das StartUp des Jahres wählen und haben den Online-Vermittler von Reinigungskräften Helpling gewählt. Außerdem: Facebook und IBM wollen gemeinsam bessere Werbung ermöglichen und Facebook droht eine Klage von deutschen Verbraucherschützern.

Der Newspreview für den 7. Mai 2015.

© Marco2811 - fotolia.com

Putzportal Helpling ist StartUp des Jahres

Helpling – der Online-Vermittler von Reinigungskräften aus dem Hause Rocket Internet – hat den Publikumspreis des Fachmagazins Gründerszene bekommen. Binnen einer Woche konnten die Leser des Magazins zwischen 21 Internetunternehmen abstimmen, die im Laufe des Jahres 2014 gestartet waren. Bei der Verleihung des Preises sagte Helpling-Mitgründer Benedikt Franke: „Vor zehn Jahren konnte sich niemand vorstellen, im Internet Schuhe zu bestellen - heute ist das eine Selbstverständlichkeit. Beim Thema Haushaltshilfen standen wir bis vor kurzem vor einer ähnlichen Herausforderung. Seitdem haben wir unheimlich viel bewegt. Unser Service wurde begeistert angenommen und viel diskutiert. Nun in den Augen des Publikums das Startup des Jahres zu werden, ist eine tolle Bestätigung.“

Facebook und IBM kooperieren

Wer künftig auf Facebook Werbung schaltet, kann auch auf die Expertise von IBM setzen. Denn die beiden Unternehmen sind Berichten zufolge eine Marketing-Partnerschaft eingegangen und möchten künftig Daten und Tools für personalisiertere Werbeangebote austauschen. So werde die Targeting-Technologie von Facebook in die Marketingangebote und -dienstleistungen von IBM integriert und soll so effektivere Werbemöglichkeiten ermöglichen. IBM hatte erst im vergangenen Monat die Zusammenarbeit mit Apple verstärkt.

Facebook droht wieder Ärger

Offenbar haben sich deutsche Verbraucherschützer zu einer Klage gegen Facebook entschlossen. Denn das Unternehmen habe eine geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Der VZBV wird die Angelegenheit gerichtlich klären lassen und prüft derzeit den Umfang der Klageerhebung.“ Die Verbraucherschützer hatten Facebook im Februar wegen 19 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsregeln von Facebook abgemahnt.

 

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