Das Onlinehändler Magazin Q4/2018 ist da: Alles zu Transportschäden, Produktdaten-Feeds, dem „Social Shopping“-Trend und vieles mehr

Veröffentlicht: 26.09.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 26.09.2018

Die ersten Herbststürme haben den Rekordsommer 2018 bereits weggepustet. Zeit, es sich zu Hause gemütlich zu machen und in der neue Q4-Ausgabe des Onlinehändler Magazins zu schmökern. Auf den 140 Seiten geht es unter anderem um Transportschäden, Produktfälschungen und missglückte Werbeanzeigen mit teils kuriosen Ergebnissen. Wir wünschen viel Freude beim Lesen!

OHM Ausgabe 4 2018
© Händlerbund

Der richtige Umgang mit Transportschäden

Für den Kunden ärgerlich, für den Händler möglicherweise ein Umsatzverlust: Transportschäden. Wird ein Gegenstand im perfekten Zustand verschickt, kommt beim Käufer aber beschädigt oder erst gar nicht an, fällt der Ärger natürlich erst einmal auf den Händler zurück. Aber welche Rechte hat der Verkäufer in einem solchen Fall? Muss er tatsächlich ein neues Produkt verschicken und bleibt dann auf dem finanziellen Schaden sitzen? Und welche Vorsorgemaßnahmen und spezielle Versandversicherungen gibt es, um solche Situationen zu vermeiden? Alle diese Fragen werden im Titelthema „Handle with Care! Alles zu Transportschäden, Schadensregulierung und Versicherungsschutz” beantwortet.

So finden Sie den passenden Payment Service Provider

Wer die Wahl hat, hat bekanntlich auch die Qual. Eine große Auswahl an Dienstleistern stellt zwar viele Möglichkeiten dar, macht die Entscheidung aber um so schwerer. Vor einem ähnlichen Problem stehen sicherlich auch viele Online-Händler, die sich auf einen Payment Service Provider festlegen müssen. Bereits in der Q3-Ausgabe haben wir das Thema beleuchtet und darauf hingewiesen, was es hinsichtlich Kosten, Nutzen und potenziellen Schattenseiten zu beachten gibt. In der aktuellen Ausgabe greifen wir die PSPs erneut auf und stellen ab Seite 66 acht relevante Payment Service Provider detailliert in einer umfassenden Tabelle vor. Damit haben Sie die wichtigsten Punkte auf einen Blick und können verschiedene Dienstleister miteinander vergleichen.

Missglückte Werbeanzeigen, der Aufstieg und Fall von Bloomy Days und welche Rolle E-Commerce in Afrika spielt

Über Google Werbung zu schalten, ist schnell und einfach und kann ein Geschäft im besten Fall zu neuen Kunden verhelfen. Durch Automatismen werden Anzeigen allerdings auch immer mal wieder in völlig unpassenden Kontexten dargestellt. Ab Seite 08 haben wir einen Blick auf solche missglückte Anzeigen geworfen und geben Tipps, wie diese vermieden werden können. Auch das Blumen-StartUp Bloomy Days hat in der Q4-Ausgabe des Onlinehändler Magazins einen Platz gefunden. Vom vielversprechenden Überflieger bis hin zur Insolvenz und wieder zurück wird ab Seite 70 die Geschichte des Online-Floristen beleuchtet. Und apropos Überflieger, auch der afrikanische Online-Handel ist längst aus den Kinderschuhen hinausgewachsen und kann mit erheblichen Wachstumsraten überzeugen. Ab Seite 133 gibt es alle Besonderheiten des E-Commerce in Afrika zum Nachlesen. Online-Händler, die sich lieber mit dem E-Commerce in den USA (Seite 26) oder China (Seite 40) befassen, werden im neuen Magazin ebenfalls fündig.

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Viele Freude beim Schmökern!

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Corinna Flemming

Kommentare  

#2 Michael Heller 2018-09-30 14:37
Beschädigungen durch Versanddienstle ister :
Als kleiner Händler versende ich (empfindliche) Waren nicht mehr per DHL, die Versicherung bis 500,- ist ein Witz, da DHL sich sowieso weigert zu zahlen, auch wenn der Artikel noch so gut verpackt und am Paket auf zerbrechlichen Inhalt hingewiesen wird - wahrscheinlich geht man mit solchen Paketen besonders rabiat um. Man argumentiert dort stets mit der Phrase die Ware wäre wohl doch nicht ausreichend verpackt gewesen. An Schlichtungsste llen heranzutreten ist bei DHL sinnlos, da das Unternehmen sich dort nicht zur Sache äußert, widerspricht man schriftlich der Entscheidung von DHL, antwortet das Unternehmen irgendwann nicht mehr. Hat der Empfänger mit Paypal bezahlt ist das Geld weg, man hat einen auf dem Rückweg noch mehr beschädigten Artikel - kurzum : DHL nein danke !
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#1 Christina Hochheimer 2018-09-28 11:26
Frage zu beschädigter Ware die beim Kunden über DHl ankommt.
Es gibt Kunden die das nicht bei DHL reklamieren wollen.
Wenn jemand im Einzelhandel etwas kauft,er merkt zu Hause ,daß was kaputt ist,geht er doch zurück in das Geschäft wo er es gekauft hat um dort zu reklamieren ?
Frage: warum muß das der Online Kunde nicht?
Das geht halt nur über den Versand von DHL oder anderen Versendern.
Es geht darum ,wenn etwas beim Versand kaputt geht.

Leider gibt es auch Poststellen die einfach keine Reklamation ausfüllen wollen.
Es grüßt Christina Hochheimer
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