Neue AGB: Paypal räumt sich selbst Recht auf Werbeanrufe ein

Veröffentlicht: 12.06.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.01.2016

Kürzlich informierte der Zahlungsdienstanbieter Paypal seine US-amerikanischen Kunden darüber, dass eine Aktualisierung seiner Bedingungen erfolgen wird. Zum 1. Juli 2015 werden die neuen Nutzungsbedingungen in den Vereinigten Staaten eingeführt, mit denen sich Paypal selbst ein Recht auf Werbeanrufe und Werbe-SMS einräumt.

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Sukharevskyy Dmytro (nevodka) / Shutterstock.com

Paypal schafft sich neuen Werbekanal

In seinen ab 1. Juli 2015 gültigen neuen Nutzungsbedingungen will sich Paypal ein Recht einräumen, seine Nutzer durch eine "automatische Anruffunktion oder voraufgezeichnete Anrufe und Textnachrichten" zu kontaktieren. Mit Akzeptanz der neuen Bedingungen geben Kunden eine automatische Zustimmung in die Werbeanrufe und Werbe-SMS.

Paypal soll für diese Werbeanrufe sogar Nummern nutzen wollen, die nicht in den Nutzerkonten hinterlegt wurden, sondern anderweitig „bezogen“ wurden. Paypal begründet die Notwendigkeit der Werbeanrufe nach Aussagen der Washington Post damit, Fragen zur Nutzeraktivität oder Konflikte besser klären zu können. Wer einen langen Atem aufbringt und die neuen Klauseln genau liest wird jedoch feststellen, dass Paypal sich auch eine „Hintertür“ für die Bewerbung von Umfragen und Aktionen offen lässt. In Deutschland ist eine solche Neuregelung bisher nicht absehbar.

Amerikanische Behörde äußert Bedenken

Was in Deutschland undenkbar wäre stößt nun auch in den Vereinigten Staaten auf Gegenwind. Wie das Wall Street Journal berichtet, hat der Justizminister des Bundestaates News York, Eric Schneiderman, Bedenken geäußert und die Fährte gegen Paypal aufgenommen. Kritisiert wird dabei die für den Laien unverständliche juristische Sprache und die fehlende ausdrückliche Widerspruchsmöglichkeit. Paypal muss nun einen Fragenkatalog beantworten, der unter anderem eine Begründung für die Notwendigkeit der neuen Klausel enthält, als Auskunft über den Umfang des neuen „Werbekanals“ geben.

Paypal’s AGB-Regelung wäre in Deutschland undenkbar

Deutsche Verbraucher müssen in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einholung der Einwilligung zu Beginn des Telefonats ist unzulässig. Ebenso dürfen Rufnummern nicht unterdrückt werden. Hat der Unternehmer diese Erlaubnis nicht, kann der sog. „Cold Call“ als Ordnungswidrigkeit verfolgt oder der Unternehmer kostenpflichtig abgemahnt werden. Eine Regelung in den AGB, wie Paypal in den USA einführen will, wäre damit in Deutschland nicht denkbar.

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