Gewerbsmäßiger Betrug: Ebay-Händler vor Gericht

Veröffentlicht: 31.03.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 22.02.2016

Zwei Ebay-Händler müssen sich derzeit vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, dass sie auf der Online-Plattform Ebay mit Waren gehandelt hätten, die sie zwar verkauften, doch nicht verschickten – und das in mehr als 120 Fällen.

Smartphone mit Ebay-Logo

aradaphotography / Shutterstock.com

Derzeit beschäftigt sich das Landgericht Göttingen mit einem Fall, der auch viele Nutzer von Ebay aufhorchen lassen dürfte. Denn es sind zumeist solche oder ähnliche Einzelfälle, die ein schlechtes Licht auf die Online-Plattform werfen: Einem Ehepaar wird vorgeworfen, Waren auf Ebay zum Verkauf angeboten zu haben, teils jedoch ohne diese Produkte selbst zu besitzen. Nach dem Verkauf hätten die Angeklagten das Geld eingestrichen, die Waren aber dementsprechend nicht verschickt.

Ebay-Betrug: 120 Fälle, über 19.000 Euro Schaden

Da es sich nicht um einige wenige Fälle, sondern um mehr als 120 Transaktionen handelt, die im Zuge der Verhandlung untersucht werden müssten, beläuft sich der Gesamtschaden nach Informationen des Göttinger Tagesblattes auf über 18.500 Euro. Die Wirtschaftsstrafkammer, die den Fall verhandelt, geht dem Vorwurf eines gemeinschaftlichen und teils gewerbsmäßigen Betruges nach. Hierbei werden letztlich nur die 74 schwerwiegendsten Fälle verhandelt, die zwischen Januar 2012 und Sommer 2014 gegangen worden sein sollen.

Da Wiederholungsgefahr bestünde, sitzt das Paar seit November 2014 in Untersuchungshaft. Die 44-jährige Angeklagte sei bereits einschlägig vorbestraft und hätte nach einer ersten Anklage den betrügerischen Handel auf Ebay dennoch weitergeführt. „Ich wollte ja die Sachen wirklich wegschicken, manchmal hat es ja auch geklappt“, kommentierte die Händlerin, obwohl sie viele der verkauften Produkte gar nicht besessen habe.

Ebay: Betrug möglich durch verschiedene Accounts und Konten

Bei den gehandelten Waren habe es sich in vielen Fällen um Elektro-Geräte wie Router oder auch Computerzubehör gehandelt, die meist für Endgebote zwischen 70 und 160 Euro versteigert wurden. Wahrscheinlich um Kunden nicht nur negative Rezensionen zu verschrecken, nutzte das angeklagte Ehepaar verschiedene Ebay-Accounts, beispielsweise von Bekannten oder eines Au-pairs. Auch die Konten, die genutzt wurden, liefen auf unterschiedliche Namen, etwa des Vaters oder auch der Kinder.

Der 51-jährige Angeklagte bestreitet unterdessen, etwas von den Transaktionen seiner Frau mitbekommen zu haben. Seine Frau habe ihm die entsprechende Post – sogar vonseiten des Gerichts – vorenthalten.

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