Transportverlust – Muss der Kaufpreis erstattet werden?

Veröffentlicht: 25.09.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 08.01.2021

Die Haftung für Transportschäden im B2C-Geschäft trägt der Händler. Was passiert aber, wenn die Ware unterwegs nicht nur Schaden nimmt, sondern komplett verschwindet? Muss bei einem Transportverlust der Kaufpreis erstattet werden und wie kann man sich als Händler absichern, sind Fragen, die sich jeder Händler schon gestellt hat.

Transportverlust

Transportverlust – Rechte und Pflichten von Händlern?

Wenn versendetet Ware auf dem Transportweg verschwindet, ist das ein großes Ärgernis für Händler und Kunden. Der Kunde ärgert sich, weil seine Bestellung, mit der er gerechnet hat, nicht angekommen ist und für den Händler ist der Transportverlust in der Regel mit Arbeitsaufwand und finanziellem Aufwand verbunden. Bei einem Verbrauchsgüterkauf, der gemäß § 474 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Situation bezeichnet, in der ein Verbraucher eine bewegliche Sache von einem Unternehmer kauft, trägt das Transportrisiko stets der Unternehmer. Das folgt aus § 474 Abs. 2 BGB, der regelt, dass § 447 BGB, in dem der Gefahrübergang beim Versendungskauf geregelt ist, im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung findet. Das Transportrisiko kann dabei auch nicht auf den Kunden übertragen werden, etwaige Klauseln dieser Art, beispielsweise in den AGB, sind unzulässig und somit nicht rechtskräftig.

Bei einem Transportverlust ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn dieser glaubhaft versichern kann, dass er die Ware nie erhalten hat. Glaubhaft machen kann der Kunde das beispielsweise mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Bei einem Transportverlust empfiehlt es sich für den Unternehmer in jedem Fall, den Verbraucher um entsprechende Nachweise zu bitten.

Zwar ist der Unternehmer verpflichtet, den Kaufpreis zurück zu erstatten, er hat aber gleichzeitig auch die Möglichkeit einen Nachforschungsauftrag bei dem beauftragten Transportunternehmen aufzugeben, um auf diese Weise die Ware vielleicht zurück zu bekommen. Bei einem versicherten Versand besteht darüber hinaus das Recht, die Kosten vom Transportunternehmen einzufordern.

Muss bei Transportverlust erneut geliefert werden?

Wenn ein Kunde einen Artikel bestellt, möchte er diesen in der Regel auch haben. Bei einem Transportverlust erwarten viele Verbraucher daher, dass der Unternehmer die Ware noch einmal versendet. Im Sinne der Kundenbindung empfiehlt es sich für den Händler, auch diesem Wunsch zu entsprechen, vorausgesetzt er ist dazu in der Lage, zu einer erneuten Lieferung verpflichtet ist er jedoch nicht. Wenn der Unternehmer nachweisen kann, dass die Ware von ihm ordnungsgemäß versendet wurde, worüber er in der Regel einen Nachweis des beauftragten Transportunternehmens bekommt, ist er nicht zu einer erneuten Lieferung verpflichtet. Wenn der Kunde diese wünscht, hat er demnach die Wahl, ob er dem Wunsch nach einem zweiten Versand nachkommt oder ob er den Kaufpreis erstattet. Für den Händler birgt das Vorteile, da er nicht immer in der Lage ist, ein weiteres Mal zu versenden, zum Beispiel wenn es sich bei dem Transportverlust um ein Einzelstück gehandelt hat.

Was gilt, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde?

In den AGB der Transportdienstleister ist häufig geregelt, dass die Pakete auch bei einem Nachbarn abgegeben werden können. Eine solche Regelung ist generell zulässig, allerdings muss dafür Sorge getragen werden, dass der eigentliche Empfänger über diese Zustellung unterrichtet wird. Die Beweislast für die Zustellung der Ware bei einem Verbrauchsgüterkauf liegt beim Unternehmer, das gilt auch, wenn die Ware bei einer dritten Person, beispielsweise einem Nachbarn, abgegeben wurde, denn damit erfolgt noch keine Zustellung. Als zugestellt gilt eine Sendung beim Verbrauchsgüterkauf erst dann, wenn der Empfänger diese tatsächlich in den Händen hält.

Wann sollte eine Transportversicherung angeboten werden?

Viele Händler bieten als zusätzliche Leistung eine Transportversicherung an. Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist diese jedoch ohne Bedeutung, denn der Verbraucher erhält sein Geld bei einem Transportverlust oder einem Transportschaden auf jeden Fall zurück. Eine Transportversicherung darf daher bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht als besondere Leistung beworben werden, da sonst der Eindruck entstehen könnte, als würde die Möglichkeit bestehen, dass er in irgendeiner Weise ein Transportrisiko zu tragen hat. Wenn eine Transportversicherung angeboten werden soll, darf keinesfalls der Eindruck entstehen es gäbe eine unversicherte Option, bei der das Transportrisiko beim Verbraucher liegt.

Anders liegt der Fall im B2B-Geschäft. Bei Verkäufen, bei denen beide Parteien Unternehmer sind, trägt in der Regel der Empfänger das Transportrisiko. Bei Transportschäden oder Transportverlust hat er daher keinen Anspruch auf Ersatz oder Kaufpreiserstattung gegenüber dem Verkäufer und bleibt damit auf einem eventuellen Schaden sitzen. Das Angebot einer Transportversicherung bei B2B-Verkäufen ist demnach durchaus sinnvoll.

 

 

 

 

Kommentare  

#9 Redaktion 2015-12-18 10:16
Hallo Peter Matulla,

könnten Sie Ihre Frage eventuell noch einmal anders formulieren oder ein Beispiel nennen, damit wir genau wissen, was Sie meinen?


Viele Grüße,
die Redaktion
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#8 Peter Matulla 2015-12-18 10:03
Wer trägt das Versandrisiko durch schriftlich oder telefonisch erfolgreich abgegebenes Gebot bei Privatpersonen? Das Auktionshaus oder der Erwerber?
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#7 buntebank 2013-09-26 08:46
erst mal ToiToiToi - ich versende ab 1 KG mit DHL und bei ca. 0,1 % Verlust-Rate hat die Erstattung von DHL immer geklappt (max. 500 E). Bei leichteren Sendungen als Einschreiben-Ei nwurf mit der Post klappt die Erstattung (max. ca. 25 E) ebenfalls problemlos, allerdings hilft dies nichts falls der Kunde bei der Anschrift schlampt, oder der Zusteller schläft, die Sendung deshalb zurück kommt und man ein zweites mal versenden muss.
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#6 Forster 2013-09-26 08:43
Mich würde interessieren...

Wer haftet bei Transportverlus t bei Rücksendung?

Ich weiße immer meine Kunden darauf hin das die Rücksendung unbedingt als versichertes Paket möglichst DHL erfolgen soll. Die Kosten für die Rücksendung übernehme natürlich ich. Nun gibt es Kunden die sind so schlau und senden per einfachen Brief zurück!!!
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#5 Martin Bauer 2013-09-25 17:02
Ich habe auch bei Hermes eine Nachforschung über einen Transportschade n, wobei nur die hälfte der Ware angekommen ist, eingereicht. Auch da haben die einen Einkaufsbeleg verlangt, ob rechtens oder nicht kann auch ich nicht sagen, leider. ich habe bis heute noch nichts von denen gehört und das ist schon 3 Wochen her. bin gespannt ob ich überhaupt was wiederbekomme.
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#4 S.Schneider 2013-09-25 16:02
Ich habe den Fall, dass ein Käufer den Artikel im Rahmen des Widerrufsrechts auf seine Kosten (Kaufpreis bis 40,-€) zurück gesendet hat. Jedoch nicht mit unserem Versandunterneh men DHL, sondern mit Hermes. Scheinbar hat er den Artikel auch nicht so fachgerecht und ordnungsgemäß eingepackt, so dass er auf dem Transportweg zerbrochen ist. Zum Glück ist es zwar nach der Empfangsuntersc hrift, jedoch noch im Beisein des Hermesboten aufgefallen. Wer haftet nun für den Totalschaden und wer muss sich um diesen Schadenersatzan spruch kümmern? Meiner Meinung nach ist der Käufer durch Versendung mit Hermes einen Vertrag mit diesem Unternehmen eingegangen. Außerdem ist der Absender für das ordnungsgemäße Verpacken verantwortlich. Nun sagt aber Hermes: ich, als Händler muss den Fall bearbeiten. Ich bin auch gespannt, wie das ausgeht!
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#3 Iris Fiala 2013-09-25 15:16
Ich hatte schon mehrere Transportverlus te bei DPD. Man muss deshalb die Einkaufsrechnun g einreichen, weil man nur den Einkaufspreis der Ware (ohne Mwst) erstattet bekommt. Somit bekommt man also weder den vollen Verkaufspreis (also incl Gewinn) noch sonstige Extras erstattet, was ich persönlich nicht in Ordnung finde: man hat nun keinerlei Gewinn aus dem Verkauf gemacht, obwohl einen selbst kein Verschulden trifft, schließlich hat der Transportdienst leister die Sendung verloren.
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#2 Detlev Schäfer 2013-09-25 14:39
Habe gerade ein Transportverlus t bei Hermes zu beklagen. Nachforschung ist eingereicht, Gutschrift an Kunden bereits erstellt, da er vom Kauf zurückgetreten ist. Mich irritiert nun, dass Hermes von gewerblichen Verkäufern neben der Rechnung auch einen Einkaufsbeleg haben will. Zum Einen meine ich, dass das die nichts angeht, aber besonders befürchte ich nun Unstimmigkeiten bei der Bewertung der Schadenshöhe. Der Artikel war aufbereitet und hat daher gegenüber dem EK einen deutlichen Mehrwert erhalten. Ich bin gespannt, wie die Sache ausgeht.
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#1 Simune Supa 2013-09-25 14:29
Seit ebay mit den Slogan wirbt:

Keine Ware bekommen dann Geld zurück.....

Haben wir ein Zuwachs von 25 % wo unversicherte Ware ohne Nachweis nicht ankommt.

Text: Wo bleibt meine Ware bitte Geld zurück war ein Geschenk
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