Stiftung Warentest muss Löschung der Marke "test" befürchten

Veröffentlicht: 21.10.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.10.2013

Marke „test“ von Stiftung Warentest vor dem Aus? Die Stiftung Warentest muss seit vergangenem Donnerstag um die Löschung seiner früher verwendeten Wort-Bild-Marke "test" fürchten, denn der Bundesgerichtshof hatte letzte Woche entschieden, dass sich die Marke in der Öffentlichkeit nicht ausreichend durchgesetzt habe.

Stiftung Warentest

Laut einer aktuellen Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshofs vergangene Woche über die Eintragung der Marke "test" der Stiftung Warentest entschieden (Beschluss vom 17.10.2013, Az.: I ZB 65/12). Die Stiftung Warentest muss mit dieser Entscheidung um die Löschung seiner früher benutzten Marke „test“ fürchten.

Die allseits bekannte Wort-Bild-Marke "test" – mit weißer Schrift auf rotem Grund - war 2004 von der Stiftung Warentest unter anderem für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eingetragen worden.

Im Jahr 2006 hatte der Axel Springer Verlag die Löschung der Marke "test" beantragt, weil sich die Marke "test" in der Öffentlichkeit nicht als Zeichen für Testmagazine und Verbraucherinformationen der Stiftung Warentest durchgesetzt habe. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte dem Löschungsantrag zwar stattgegeben und die Löschung der Marke angeordnet. Auf die Beschwerde der Stiftung Warentest hat das Bundespatentgericht die Löschungsanordnung jedoch wieder aufgehoben.

Nach jahrelangem Rechtsstreit landete der Sachverhalt nun auf dem Tisch des Bundesgerichtshofs, der der Auffassung ist, die Wort-Bild-Marke "test" habe sich in der Öffentlichkeit nicht ausreichend durchgesetzt.

Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass das Wort-Bild-Zeichen sich beim allgemeinen Publikum als Marke nicht ausreichend durchgesetzt habe. Nach einem Meinungsforschungsgutachten sahen lediglich 43% der Befragten in dem Zeichen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen. Dies reiche für die erforderliche Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht aus, zumal die Stiftung Warentest die Marke „test“ in der streitgegenständlichen Form seit Jahren nicht mehr nutzt. Auch Anhaltspunkte wie Marktanteil, Auflage, Werbeaufwendungen und Dauer des Vertriebs des Magazins reichten nicht aus, um die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung zu stützen und das Ergebnis des Meinungsforschungsgutachtens zu widerlegen.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, welches nach Maßgabe des Bundesgerichtshofes nun prüfen muss, ob die Marke zu Unrecht eingetragen worden ist.

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