Facebook-Klauseln: vzbv leitet Unterlassungsverfahren ein

Veröffentlicht: 26.02.2015 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 26.02.2015

Die neuen Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie von Facebook sorgen für viel Ärger. Jetzt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ein Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet und Facebook abgemahnt.

Facebook auf Desktop und Smartphone

Bildquelle: JuliusKielaitis / Shutterstock.com

19 Klauseln der Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie von Facebook verstoßen nach Ansicht des vzbv gegen geltendes Recht. Allein die Aussage „Facebook ist und bleibt kostenlos“ auf der Startseite des sozialen Netzwerks sei bereits irreführend, so der Bundesverband. Deshalb hat der vzbv erneut ein Unterlassungsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet und es abgemahnt.

Facebook wurde eine Frist bis zum 16. März gesetzt, um die Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, will der Bundesverband den Fall vor Gericht bringen. Der Hauptkritikpunkt: Facebook verwende die Daten der Nutzer, ohne sich eine entsprechende Einwilligung einzuholen. Zudem seien viele Klauseln intransparent.

Facebook weist die Vorwürfe zurück

Facebook selbst weist die Vorwürfe des vzbv zurück. Wie heise online berichtet, erklärte das Unternehmen gegenüber der dpa: „Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen.“ Facebook sei überrascht, dass der vzbv sich in seiner Kritik auf Klauseln beziehe, die seit zehn Jahren gültig sind – etwa die Klarnamenpflicht.

Der vzbv erhält aber Schützenhilfe von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). „Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt rechtlich überprüft werden“, so Maas. „Der vzbv greift berechtigte Kritikpunkte auf. Nutzer wissen nicht, welche Daten erhoben und wie sie verwendet werden.

Die Abmahnung werde zudem indirekt von der Bundesjustizbehörde unterstützt: Das Unterlassungsverfahren werde im Rahmen des vzbv-Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ geführt – ein Projekt, welches das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert wird.

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