Abmahngefahr: Werbung mit „Sofort lieferbar“ muss zutreffen

Veröffentlicht: 09.09.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.09.2014

Ist die im Online-Shop beworbene Ware entgegen der Erwartung des Verbrauchers zum angekündigten Zeitpunkt nicht beim Kunden eingetroffen, macht dies nicht nur den Kunden unzufrieden, sondern kann auch den Mitbewerber auf den Plan rufen. Wer mit „Sofort lieferbar“ wirbt, muss auch sofort liefern können, sonst droht eine Abmahnung, wie ein aktueller Fall der Wettbewerbszentrale zeigt.

golden weight product deliver

Wie die Wettbewerbszentrale berichtet, hatte diese einen Online-Händler in Anspruch, der in seinem Shop die zügige Auslieferung seiner Produkten mit „Sofort lieferbar“ bewarb, ohne dass die so beworbene Ware tatsächlich zum Versand am nächsten Werktag ausgeliefert wurde. Der Online-Händler versendete zwar eine Bestellbestätigung. Kurze Zeit später erhielten die Kunden dann aber per E-Mail die Nachricht, dass die Auslieferung der Ware nicht wie angekündigt "sofort" erfolgt, sondern sich verzögert. Bei einem Produkt teilte das Unternehmen dem Kunden mit, es rechne mit einer Nachlieferung der Ware in einer Woche, bei einem anderen wurde eine Belieferung in fünf Tagen in Aussicht gestellt. Von "Sofort lieferbar" konnte also keine Rede mehr sein.

Die Verteidigung des Online-Händlers damit, dass er keine Unregelmäßigkeiten bezüglich der Verfügbarkeit und Auslieferbarkeit dieser Produkte hatte feststellen können, reichte für die Abwendung der Klage durch die Wettbewerbszentrale nicht aus. Der Elektronikhändler erkannte den von der Wettbewerbszentrale vor dem Landgericht Aschaffenburg klageweise geltend gemachten Unterlassungsanspruch schließlich in der mündlichen Verhandlung an (Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14). Im Verfahren machte das Gericht klar, dass es eine Werbung mit „Sofort lieferbar“ für Produkte, die tatsächlich nicht geliefert werden können, für irreführend und damit wettbewerbswidrig hält.

Informationspflicht: Angabe des Liefertermins

Im Online-Handel besteht die gesetzliche Pflicht, dem Kunden für Artikel, die über den Shop bestellt werden können, einen „Liefertermin“ für die angebotenen Produkte zu nennen. Diese Informationspflicht ergibt sich aus Artikel 246 a § 1 Absatz 1 Nr. 7 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (kurz: EGBGB). Nach Auffassung des Händlerbundes muss dabei kein konkreter „Termin“, also kein exaktes Lieferdatum, sondern nur ein Zeitraum benannt werden, in dem der Kunde mit der Lieferung rechnen kann. Die Angabe „Sofort lieferbar“ ist jedoch in keinem Fall ausreichend, da sie weder einen konkreten Termin nennt, noch einen fest abgrenzbaren Zeitraum.

Folgende Beispielformulierung darf daher in keinem Online-Shop fehlen: „Die Lieferung der Ware erfolgt in Deutschland innerhalb von 1 - 2 Tagen nach Auftragsbestätigung (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben.

Aus gesetzlicher Sicht ist es durchaus ausreichend, wenn diese oder ähnliche Lieferzeit-Angaben mithilfe eines verlinkten Zusatzes am Preis – „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ – aufgeführt sind und der Link „zzgl. Versand“ dann auf eine Seite führt, auf der die Zahlungs- und Versandbedingungen beschrieben werden.

Viele Händler vergessen bei der Lieferzeitangabe jedoch, dass auch etwaige Banklaufzeiten und Postwege in die Berechnung des Lieferzeitraums mit einbezogen werden müssen.

Kommentare  

#3 Redaktion 2014-09-11 10:06
Lieber Hans,

die Angabe „sofort versandfertig“ können Sie weiter verwenden, vorausgesetzt sie trifft bei Ihnen zu. Der Hinweis sagt nur aus, dass die Artikel sofort in den Versand gehen könn(t)en. Nicht herum kommen Sie um die Angabe der Lieferzeit, also die Frage wann die Artikel auch beim Kunden eintreffen.


Die Redaktion
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#2 W.C. 2014-09-10 16:04
Es wird immer schlimmer hier in Deutschland ! Kein Wunder wandern viele aus ! Recht so !
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#1 Hans 2014-09-10 15:31
Hallo,

ich möchte natürlich auf meine Artikelseite damit werben das meine Artikel schnell verfügbar sind. Bisher steht dort "Sofort versandfertig" so wie es aussieht muss ich das ja ändern. Ist "Lieferung in 1-2 Werktagen" besser? Den Beispieltext kann ich trotzdem unter den Versandkosten anzeigen lassen, auf einer extra Seite. Nur auf dem Artikeldetail ist dieser zu groß.
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