Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2014

Veröffentlicht: 28.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.11.2014

Der Handel über die Internetplattform eBay und die diversen rechtlichen Folgen waren diesen Monat Gegenstand gleich dreier Urteile. Zudem stand Amazon im November selbst in der Schusslinie, denn es wurde bekannt, dass auch der Versandhandelsgigant Adressat von Abmahnungen sein kann. Welche neuen Gerichtsurteile für Online-Händler im August zudem wichtig waren, haben wir für unsere Leser zusammengefasst.

Justitia

Bildquelle: Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock.com

Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Für eBay-Händler gab es in diesem Monat sogar drei wegweisende Urteile. Das Oberlandesgericht Hamm stellte klar, welche Folgen es haben kann, wenn ein Verkäufer eine eBay-Auktion vorzeitig und ohne Grund abbricht: Er schuldet demjenigen einen Schadensersatz, der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender war, denn zwischen den Parteien ist ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13). Hintergrund: Eine Verkäuferin brach eine Auktion für einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro auf der Handelsplattform eBay ab, weil das Fahrzeug zwischenzeitlich anderweitig veräußert werden konnte.

Schnäppchenpreis: Ein Auto für 1 Euro?

Ein weiteres Urteil – diesmal sogar vom Bundesgerichtshof – drehte sich in diesem Monat um den Abbruch einer eBay-Auktion. Hat der Verkäufer keinen triftigen Grund zur vorzeitigen Beendigung der Auktion (z.B. die Beschädigung des Kaufgegenstandes), wird ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden geschlossen (Urteil vom 12. November 2014, Az.: VIII ZR 42/14).

Den Verkäufer trifft es sogar besonders hart. Will er nicht liefern, muss er im Zweifel sogar Schadensersatz leisten. Für Online-Händler gilt mit diesem höchstinstanzlichen Urteil daher Folgendes: Bevor sie eine eBay-Auktion starten, sollten sie sich ganz genau überlegen, welche rechtlichen Verpflichtungen sie damit eingehen. Hat die Auktion bereits begonnen, darf sie nur in ganz wenigen Fällen wieder beendet werden (z.B. Diebstahl, Zerstörung). Andernfalls droht ein Schadensersatz.

eBay-Verkäufer muss Phishing-Attacke nachweisen

Von Phishing-Attacken und anderen beunruhigenden Cyberangriffen hört man immer wieder in den Medien. Umso schmerzhafter ist es, wenn Betroffene solcher Phishing-Angriffe finanziellen Schaden erleiden und dafür letztendlich selbst einstehen müssen. Einem Online-Händler ging es ebenso. Unter seinem Namen wurde aufgrund eines Phishing-Angriffs ein Porsche für 36.600 Euro eingestellt. Objektiv hatte das Fahrzeug einen Wert von 53.000 Euro, weshalb dem Käufer ein Schadenersatz in Höhe von 16.400 Euro verlangte, der ihm vom Gericht auch zugesprochen wurde (Landgericht Coburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 21 O 135/13). Der Verkäufer hätte sich aus der Affäre ziehen können, wenn er die Phishing-Attacke hätte nachweisen können. Im Prozess konnte er jedoch nicht einmal belegen, den Vorfall bei der Polizei gemeldet zu haben.

Amazon wegen Wettbewerbsverstößen verurteilt

Für kleine und mittlere Online-Händler gehört die Angst vor einer Abmahnung zum täglichen Geschäft. Von den „Großen“ der Branche meint man, kaum von derartigen Problemen zu hören. Doch auch Internetriesen wie Amazon sind scheinbar vor einer Abmahnung nicht sicher, denn nun ist auch ein Urteil gegen das Unternehmen ergangen. Herangetraut an den „Riesen“ hatte sich jedoch kein Online-Händler, sondern die Wettbewerbszentrale, die den Streit mangels Einsicht seitens Amazon vor dem Landgericht Köln austragen musste. Das Gericht hat dem Online-Händler Amazon verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen (Urteil vom 6.11.2014, Az.: 31 O 512/13). Außerdem verstieß Amazon gegen die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises.

Kein Arzneimittel und kein Medizinprodukt: E-Zigaretten weiter frei verkäuflich

E-Zigaretten und die entsprechenden Liquids gibt es mittlerweile etliche Jahre auf dem Markt. Rechtlich eingeordnet war der Verkauf bisher nicht, was zeigt, dass die Rechtsprechung der Praxis oft beträchtlich „hinterherhinkt“. Diskutiert wurde, ob E-Zigaretten (sog. „Verdampfer“) als Medizinprodukte, und die dazugehörigen Liquids als Arzneimittel eingestuft werden können oder nicht. Im November hat das Bundesverwaltungsgericht zumindest in diesem Punkt für alle Verkäufer dieser Produkte ein klares Urteil gefällt: E-Zigaretten sind weder als Arzneimittel noch als Medizinprodukt einzustufen (Urteil vom 20.11.2014, BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13). Der Jugendschutz bleibt aber weiterhin außen vor.

Widerrufsrecht bei individualisierten Waren ausgeschlossen

Eine der häufigsten Fragen, bei denen Online-Händler und Kunden uneinig sind, ist die Frage nach dem Ausschluss des Widerrufsrechts. So besteht besonders bei individuell angefertigten Produkten auf beiden Seiten Unklarheit, ob hierfür ein Widerrufsrecht besteht oder nicht. Zumindest laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Siegburg soll bei einem individuell zusammengestellten Sofas kein Widerrufsrecht bestehen (Urteil vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14). Ein nach persönlichen Wünschen (Bezugsstoff und Ausrichtung der Armlehne) hergestelltes Sofa stellt eine nach Kundenspezifikation hergestellte Ware dar, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Urheberrecht: Strenge Prüfpflichten für Verwender der Fotos

Dass nicht jeder Online-Händler die Zeit und Mühe investieren möchte, eigene Fotos (z.B. seiner Produkte) zu erstellen, ist nicht weiter verwunderlich. Es gibt viele Möglichkeiten, die mit den notwendigen Fotos zu versorgen. Allzu bedenkenlos sollte man die fremden Werke jedoch nicht übernehmen. Das Amtsgericht München rief in einem Urteil, was im November bekannt wurde, noch einmal in Erinnerung, dass bei der Verwendung fremder Fotos strenge Prüfpflichten an die Urheberschaft gestellt werden müssen (Urteil vom 28.05.2014, Az.: 42 C 29213/13). Der Verwender fremder Fotos ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und macht sich schadensersatzpflichtig.

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