Urteil zum Impressum: Xing-Nutzern drohen Abmahnungen

Veröffentlicht: 03.06.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.06.2014

Viele Händler nutzen Social Media-Kanäle, um das Geschäft voranzutreiben: So können aktuelle Informationen schnell verbreitet, Kontakte hergestellt, Fans bzw. Anhänger generiert und die Popularität des eigenen Online-Shops gesteigert werden. Doch trotz der vielen positiven Seiten birgt der Bereich Social Media auch einige Risiken: Abmahnungen aufgrund fehlender Angaben (wie beispielsweise ein Impressum) sind keine Seltenheit und durchaus berechtigt – wie das Landgericht Dortmund nun entschied.

Xing-Urteil: Impressumspflicht für Geschäftstreibende

Welle von Abmahnungen trifft Juristen

Im Februar dieses Jahres sorgte eine kuriose Abmahnwelle für Schlagzeilen: Ein Anwalt war damals gegen mehrere Kollegen juristisch vorgegangen, weil diese im Businessnetzwerk Xing kein Impressum angegeben hatten. Betroffen waren dabei nicht nur die Unternehmensprofile, sondern auch die persönlichen Accounts selbst, da diese im Zuge des Gewerbes eingesetzt wurden.

Diese Abmahnungen wurden nun vom Landgericht Dortmund durch ein aktuelles Urteil (vom 6.2.2014, Az.:5 O 107/14) untermauert. Wie bei heise zu lesen, war es in dem vorliegenden Fall einem der betroffenen Anwälte untersagt worden, sein Xing-Profil künftig ohne die erforderlichen Pflichtangaben weiter zu nutzen. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf §5 Telemediengesetz und gab dementsprechend einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt.

Sollte das betroffene Profil des Anwalts weiterhin ohne Impressum betrieben werden, droht dem Betroffenen entweder ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Impressum: Technische Pflege mit vielen Hürden

Das Urteil ist insofern strittig, weil nicht ganz klar ist, ob bei einem solchen Xing-Profil eine „Geschäftstätigkeit im Sinne des UWG“ (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vorliegt. Dennoch könnte das Urteil einer neuen Abmahnwelle Vorschub leisten und weiteren Gewerbetreibenden und Händlern Abmahnungen bescheren.

Doch selbst wenn Geschäftstreibende und Händler ein entsprechendes Impressum auf Xing anlegen, heißt dies nicht, dass sie vor Abmahnungen künftig gefeit sind: Denn die Xing-Seiten in den verschiedenen Versionen (Desktop-Version, mobile Version und App) müssen separat gepflegt und bearbeitet werden.

Und genau hier liegt der Hund begraben, denn wo sich ein Impressum recht problemlos in die Desktop-Variante und die App einspeisen lässt, ist ein rechtskonformer Auftritt in der mobilen Version aus technischer Sicht potenziell schwierig.

Es bleibt abzuwarten, ob Xing sich seiner Pflichten bewusst wird und es Gewerbetreibenden und Händlern in naher Zukunft ermöglicht, auf allen Ebenen rechtssicher aufzutreten und Abmahnungen zu vermeiden.

Kommentare  

#1 Walter Timo Panitz 2014-06-04 15:16
Hallo zusammen,

scrollt in Eurem XING Profil ganz nach unten und klickt dann rechts auf "Impressum bearbeiten"

Wir lösen das mit einem einfachen Hinweis + Link zum eigenen Impressum.
Man muss/sollte aber darauf achten das ein User nur zwei Klicks benötigt, so schreibt es ja das BGH vor.

Beispiel: xing.com/.../...
**
Impressum der itratos Ltd & Co. KG

itratos.de/.../impressum.html
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Liebe Grüße

Walter Timo Panitz
itratosTeam
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