Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juli 2014

Veröffentlicht: 31.07.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Mit dem Monat Juli kam ein im Vergleich zum Vormonat und der großen Gesetzesumstellung am 13.06.2014 etwas ruhigerer Monat auf die Online-Händler zu. Wir haben den Monat noch einmal Revue passieren lassen und die für den Juli bedeutendsten Urteile und neuen Gesetze gesammelt, die Online-Händler hierzulande bewegten. Den Auftakt machte der Bundesgerichtshof am 01.07.2014 mit einer Grundlagenentscheidung zur Anonymität bei Bewertungen…

(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Kein Auskunftsanspruch bei anonymen Bewertungen

Leider gehören negative Bewertungen zum Alltag im Online-Handel. Die als Einschätzung anderer Käufer gedachte Funktion kann jedoch bei den betroffenen Online-Händlern einen großen Schaden anrichten, wenn Nutzer unwahre oder beleidigende Äußerungen in die negativen Bewertungen aufnehmen.

Zu Beginn des Monats hat der Bundesgerichtshof den Auskunftsanspruch eines Arztes gegen eine Internetplattform zurückgewiesen und die Anonymität der Verfasser gestärkt (Urteil vom 01.07.2014, Az.: VI ZR 345/13). Der Betreiber eines Internetportals sei nach Auffassung der Bundesrichter nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. Betroffene und in ihrer Persönlichkeit verletzte Händler müssen damit den Umweg über strafrechtliche oder gerichtliche Schritte gehen.

Händler verklagt Amazon wegen Kontensperrung

Im Juli sorgte die Meldung eines Online-Händlers für Aufsehen. Der Händler fasste den Mut und verklagte Amazon wegen seiner Kontensperrung aufgrund eines unberechtigten Plagiatsvorwurfes. Der unabhängige Händler von Elektronikartikeln wirft Amazon vor, seine angebotenen Waren gelöscht zu haben, um zu verhindern, dass diese preiswert über den Amazon Marketplace verkauft werden. Im Anschluss sei eine unrechtmäßige Kontensperrung des Händler-Accounts vorgenommen worden. Nun warten viele betroffene Händler auf eine positive Entscheidung.

Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

Erneut hat sich Amazon als einer der größten Online-Buchhändler in die Schlagzeilen gebracht. Das Landgericht Berlin hat dem Online-Händler Amazon in einer Entscheidung aus diesem Monat untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines so genannten Affiliate-Programms zu zahlen (Urteil vom 07.07.2014, Az.: 101 O 55/13). Amazon hatte u.a. dem Schulförderverein eines Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler kauften, wogegen sich der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wehrte und vor dem Landgericht Berlin obsiegte.

Nach Ansicht des Gerichts seien die Provisionszahlungen eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.

Gläubigerstärkung: Neues Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug

Am 29.07.2014 trat das bereits im April beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft. Hintergrund des Gesetzes war u.a. die zunehmende finanzielle Belastung der Gläubiger durch säumige Schuldner. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug soll die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr daher angehoben werden und somit zu mehr Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit führen, indem u.a. der Basiszinssatz auf 9 Prozentpunkte angehoben wurde und eine generelle Zahlungshöchstfrist von 60 Tagen eingeführt wurde.

Seit dem 29.07.2014 kann der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe von 40,00 €geltend machen. Verbraucher können sich die neue gesetzliche Regelung beispielsweise im Falle eines wirksamen Widerrufs zunutze machen, wenn der Händler die Rückzahlung des Kaufpreises nicht in der gesetzlichen Frist vornimmt. Für Verträge, in denen der Verbraucher dem Unternehmer die Zahlung schuldet, soll das Gesetz jedoch gerade nicht gelten.

eBay-Betrüger gestoppt – Knapp 7 Jahre Haft

In diesem Monat bereitete das Urteil des Landgerichts Marburg vielen ehrlichen Händlern eine Genugtuung: Die Richter sprachen einen Mann schuldig, der über viele Jahre hinweg fiktive Produkte auf eBay verkauft hatte und nun in mehr als 1000 Fällen überführt wurde. Der Täter hatte einen Schaden von 300.000 Euro verursacht.

 

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