Die Verbraucherrechterichtlinie Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Veröffentlicht: 13.02.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 12.06.2014

Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr gelten bereits jetzt umfangreiche Pflichtinformationen, die auf der Bestellübersichtsseite „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zusammengefasst zur Verfügung zu stellen sind. Auf der Bestellübersichtsseite kommen jedoch mit der Verbraucherrechterichtlinie und deren Umsetzung weitere Pflichtinformationen hinzu.

VRRL 5

Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr wurden bereits im Jahr 2012 mit der Button-Lösung umfangreiche und erweiterte Pflichtinformationen eingeführt.

Im Zuge der gesetzlichen Neuerungen der Verbraucherrechterichtlinie werden weitere Pflichtinformationen hinzukommen, die künftig auf einer vollständigen Bestellübersichtsseite nicht fehlen dürfen.

Aktuelle Rechtslage bis 12.06.2014

Zunächst soll ein Blick auf die aktuell notwendigen Pflichtinformationen geworfen werden – nicht zuletzt um derzeit noch bestehende Lücken im Online-Shop zu schließen und Abmahnrisiken zu minimieren.

Umfangreiche Pflichtinformationen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. klassische Verkäufe über Online-Shops) gibt es bereits jetzt. Diese Pflichtinformationen finden sich aktuell in § 312g Absatz 2 BGB wieder.

Auf der Bestellübersichtsseite sind gegenüber einem Verbraucher folgende Pflichtinformationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise zusammengefasst zur Verfügung zu stellen, d.h. ohne verwirrende oder ablenkende Zusätze (Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummern 4, 5, 7, 8 EGBGB in Verbindung mit § 312g Absatz 2 BGB):

  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung (Nr. 4)
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat (Nr. 5)
  • den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht (Nr. 7)
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden (Nr. 8)

Hinweise zur Gestaltung der Bestellübersichtsseite und zum Einbinden der Pflichtinformationen gibt es hier.

Neue Pflichtinformationen ab 13.06.2014

Im Hinblick auf die Umsetzung der Regelungen aus der Verbraucherrechterichtlinie kommen erweiterte Pflichtinformationen in Bezug auf die Bestellübersichtsseite hinzu.

Ab 13.06.2014 gilt: Bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB n.F. unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen, § 312 j Absatz 2 n.F.

Die Bestellübersicht muss folgende Pflichtinformationen enthalten (Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB n.F.):

  • die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmittel und für die Waren und Dienstleistungen angemessenen Umfang (Nr. 1),
  • den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben, oder in den Fällen, in denen der Preis auf Grund der Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können (Nr. 4),
  • im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis; dieser umfasst die pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten und, wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten; wenn die Gesamtkosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, ist die Art der Preisberechnung anzugeben (Nr. 5),
  • soweit erforderlich die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge,
  • soweit erforderlich die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.

Gestaltung der Bestellübersichtsseite

In Bezug auf die Gestaltung der Bestellübersichtsseite wird es, abgesehen von den neu hinzutretenden Pflichtinformationen, keine Neuerungen geben.

Der Unternehmer muss dem Kunden (auch B2B) weiterhin die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Bestellübersichtsseite abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern, 312 i Absatz 1 Nr. 4 BGB n.F.

Die Pflicht zur Verwendung eines „die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Buttons auf der letzten Seite des Bestellvorgangs“, auf der der Verbraucher seine Bestellung an den Unternehmer abschickt, wird weiter bestehen. Die Vorschrift findet sich derzeit noch in § 312 g Absätze 3 und 4 BGB , ab dem 13.6.2014 dann in § 312 j Absätze 3 und 4 n.F .

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie

Eine Hilfestellung bei der Umstellung der Webseite auf die neuen gesetzlichen Anforderungen, die das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verlangt bietet unsere Artikelreihe, die in regelmäßigen Abständen auf die Einzelprobleme eingeht.

 

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie:

Teil 1: Ziele und Hintergründe

Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern

Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines

Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss

Teil 7: Die Garantie

Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte

Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular

Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs

Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall

Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall

Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen

Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren

Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten

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