PayPal: Aktualisierungen der Nutzungsbedingungen

Veröffentlicht: 25.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.11.2014

Vergangene Woche hat PayPal seine Kunden per E-Mail bezüglich der Änderungen seiner PayPal-Nutzungsbedingungen sowie der PayPal-Datenschutzgrundsätze informiert. Zum 29. Dezember 2014 wird PayPal seine Datenschutzgrundsätze aktualisieren und zum 29. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen. Wir haben uns die Änderungen angesehen und die für Online-Händler markanten Punkte zusammengefasst.

PayPal Monitor

Bildquelle: Gil C / Shutterstock.com

Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen

Was sich am 29. Januar 2015 an den PayPal- Nutzungsbedingungen ändern wird:

PayPal hat u.a. die Nutzung seines Logos sowie anderer Warenzeichen von PayPal durch Händler konkretisiert. Online-Händler dürfen diese nicht ohne vorherige Zustimmung vervielfältigen, nachbilden, bearbeiten, ändern, ergänzen oder nutzen. Die von PayPal bereitgestellten HTML-Logos hingegen können Händler ohne vorherige Zustimmung nutzen, um dadurch Internetnutzer auf das PayPal-Leistungsangebot aufmerksam zu machen und sich auf ihrer Website als Händler zu präsentieren, der Zahlungen über PayPal entgegennimmt. PayPal ist mit der neuen Regelung jedoch ermächtigt, diese Erlaubnis jederzeit nach alleinigem Ermessen zu beschränken oder zu widerrufen. Voraussetzung für die Nutzung der HTML-Logos ist, dass die für Online-Shops oder zur Einbindung in Online-Auktionen zur Verfügung gestellten Logos nicht abgeändert, bearbeitet oder umgestaltet werden.

Bei den besonderen Zahlungsquellen hat PayPal eine Ergänzung vorgenommen sowie eine Klarstellung bezüglich der Eigenschaft als E-Geld ergänzt.

An dem Hinweis „Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.wird zum Leid aller Online-Händler beibehalten.

Änderung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie

Neben den Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen (Inkrafttreten am 29. Januar 2015) wurde auch die Käuferschutzrichtlinie angepasst. Prägendster Punkt ist hierbei für den Online-Händler, dass sich zum 29. Januar 2015 die Meldefrist der Käuferschutzrichtlinie auf bis zu 180 Tage verlängern wird. Ab diesem Stichtag muss ein Konflikt innerhalb von 180 Tagen nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Wir haben hier ausführlich darüber berichtet. Gleichzeitig hat PayPal die Regelungen für den Käuferschutz für über eBay abgewickelte Transaktionen angepasst.

Neben den Änderungen der PayPal-Nutzungsbedingungen (Inkrafttreten am 29. Januar 2015) werden auch Datenschutzgrundsätze angepasst. Weitere Passagen der PayPal-Nutzungsbedingungen sowie der PayPal-Käuferschutzrichtlinie und der Datenschutzgrundsätze wurden lediglich redaktionell angepasst, sowie um bestehenden Wortlaut klarzustellen und Rechtschreibfehler zu korrigieren.

Info:

Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen sowie Datenschutzgrundsätze können hier angesehen werden. Auf dieser Seite sehen Sie die Ankündigungen für die zukünftigen Aktualisierungen der Richtlinien.

Was müssen Online-Händler tun?

Bis einschließlich 28. Januar 2015 beziehungsweise 28. Dezember 2014 gelten die bisherigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzgrundsätze. Online-Händler brauchen nichts zu tun, wenn sie die Änderungen akzeptieren, da sie automatisch zum genannten Datum wirksam werden.

Online-Händler, die die Änderungen nicht akzeptieren wollen, müssen PayPal gegenüber erklären, dass sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind. Dies hat jedoch weitreichende Konsequenzen, denn das Konto muss in diesem Fall hier geschlossen werden.

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