Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 7.12.2014

Veröffentlicht: 07.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.12.2014

Allen, denen gestern beim Besuch des Weihnachtsmarktes eingefallen ist, dass sie noch ein Geschenk für ihre Lieben suchen, kommt die Konsumindustrie in vielen deutschen Städten heute entgegen. Wer nicht online shoppen will oder kann, nutzt die angebotenen zahlreichen verkaufsoffenen Sonntage in den Innenstädten und Einkaufszentren. Warum darf man an bestimmten Tagen im Jahr eigentlich sonntags einkaufen gehen und sonst nicht?

Verkaufsoffener Sonntag 

Bildquelle: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - © JiSig / Fotolia.com - ©iStock.com/Kathryn8

 

Schuld an den strengen Regelungen sind die Ladenöffnungszeitengesetze der Bundesländer, das anders als in vielen anderen europäischen Ländern, sehr streng regelt, wann und wann nicht eingekauft werden darf. An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben, so der Wille des Gesetzgebers. Ausnahmsweise darf an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen geshoppt werden.

Da loben wir uns den Online-Handel, bei dem man 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche shoppen kann, ohne einen Fuß vor die Tür setzen zu müssen.

Wir wünschen unseren Lesern einen besinnlichen zweiten Advent und viel Erfolg beim Geschenkekauf (virtuell oder traditionell).

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - ©iStock.com/Kathryn8

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.