Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Veröffentlicht: 30.04.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.04.2015

Ein weiterer – aus rechtlicher Sicht - sehr interessanter Monat, geht zu Ende und brachte im Rückblick einige für den Online-Handel durchaus bedeutsamen Gerichtsentscheidungen zu Tage. Besonders spannende waren in diesem Monat außerdem drei neue Gesetzesentwürfe, die auch den Online-Handel beeinflussen. Wir haben den Monat noch einmal Revue passieren lassen und die spannendsten Urteile und Gesetzesentwürfe zusammengefasst.

Justitia(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

Button-Lösung in vielen Shops mangelhaft umgesetzt

Am 1. August 2012 trat die sog. „Button-Lösung“ in Kraft. Neu war damit die Pflicht zur Verwendung eines die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Button auf der letzten Seite des Bestellvorgangs. Doch viele Shops haben es bislang versäumt, diesen Bestell-Button korrekt zu bezeichnen. Dies nahm die Wettbewerbszentrale zum Anlass für eine Warnung an zahlreiche Online-Händler. Machen Sie es dem Abmahner nicht so einfach und erfahren Sie hier, welche Button-Bezeichnung zulässig ist.

Strenge Prüfung der Urheberschaft bei Nutzung von Bildern Dritter notwendig

Wer Bilder von einem Dritten (z.B. einer Werbeagentur) in seine Webpräsenz übernimmt, will sich nicht viele Gedanken machen und auf die Auskunft des Dritten verlassen. Weit gefehlt, wenn es nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes München geht. Ein Verwender fremder Fotos muss sogar die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen. Dieses Urteil ist leider nicht das erste diese Art und schränkt Verwender von fremden Fotos in der Praxis erheblich ein.

Änderung von Ebay-Artikelbeschreibungen nach Auktionsbeginn nicht mehr möglich

Es vergeht kein Monat, an dem der Verkauf über Ebay nicht Teil eines Gerichtsverfahrens ist. So ging es in einem Urteil aus dem April darum, ob Artikelbeschreibungen nach dem Beginn einer Auktion noch geändert werden dürfen. Ein klares „nein“ entschieden die Richter. Eine einseitige Möglichkeit der Abänderung der Angebote sehen weder die AGB von eBay noch das Gesetz vor. Eine nachträgliche Änderung würde den späteren Höchstbietenden unangemessen benachteiligen.

Umbruch mit neuem Gesetzesentwürfen eingeleitet

Nachdem die Rechtslage zum Weiterverkauf von E-Books immer noch nicht restlos geklärt werden konnte, will der deutsche Gesetzgeber zumindest hinsichtlich einer anderen offenen Rechtsfrage Klarheit schaffen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die bisher nur für „echte“ Bücher geltende Buchpreisbindung auch auf E-Books ausdehnen will. Für Online-Händler kommt mit dieser neuen Regelung eine weitere Vorschrift hinzu, die bei Nichtbeachtung zu einer Abmahnung führen kann.

Auch das Wettbewerbsrecht soll einer Reform unterzogen werden, denn seit der letzten wesentlichen Änderung im Jahr 2008 hat sich neuer Änderungsbedarf ergeben. Im Wesentlichen geht es dem Gesetzgeber darum, die Vorschriften im Wortlaut an aktuell gültiges EU-Recht anzupassen. Wesentliche und für den Online-Handel bedeutsame Probleme wie die Abschaffung des „Fliegenden Gerichtsstandes“ hat der Gesetzgeber aber (ob bewusst oder unbewusst) nicht in Angriff genommen.

In einem weiteren Gesetzesentwurf widmet sich der Gesetzgeber dem Schutz von Anlegern und der Förderung von StartUps, in dem die Prospektpflicht im Kleinanlegergesetz gelockert werden soll. Die Pflicht zu Erstellung eines umfassenden (und kostenintensive) Wertpapierprospekts soll künftig erst ab einer Summe von mehr als 2,5 Millionen Euro zum Tragen kommen und Anleger so entlasten.

Lesetipps

Mit einem neuen E-Book des Händlerbundes kommen Händler von Elektro- und Elektronikprodukten auf ihre Kosten. Das E-Book, welches im April veröffentlicht wurde enthält einen informativen Überblick über die aktuelle Rechtslage beim Verkauf von Waren aus dieser Kategorie.

Nie aus dem Fokus der Abmahner geraten scheinbar auch fehlende oder unrichtige Grundpreisangaben. In einer interessanten Infografik des Händlerbundes werden die wichtigsten Regeln zum Thema Grundpreise anschaulich dargestellt.

Um bei all den rechtlichen Vorschriften den Spaß nicht zu verlieren, können Online-Händler auch Richter spielen und in unserem Rechts-Quiz kuriose Fälle entscheiden.

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