Händlerbund-Umfrage zum neuen Elektrogesetz

Veröffentlicht: 02.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 09.04.2019

Das sog. Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz Elektrogesetz) hätte zwar schon im Februar 2014 in einer novellierten Fassung in Kraft treten müssen. Doch erst im Sommer dieses Jahres hat der Bundesrat die endgültige Fassung des neuen Elektrogesetzes gebilligt.

Elektroschrott

(Bildquelle Elektroschrott: mekCar via Shutterstock)

Warum ein neues Elektrogesetz?

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht muss das bestehende Elektrogesetz reformiert werden. Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers soll in diesem Zuge eine unentgeltliche Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten auch für Vertreiber eingeführt werden. Neben einer Anpassung des Anwendungsbereiches führt das Elektrogesetz in seiner neuen Fassung daher auch eine Rücknahmepflicht für den Online-Handel ein, was viele Händler von Elektro- und Elektronikgeräten stark verunsichert.

Neues Elektrogesetz führt Rücknahmepflicht auch für Online-Händler ein

Bin ich von der neuen Rücknahmepflicht überhaupt betroffen? Wie kann ich der neu eingeführten Rücknahmepflicht nachkommen? Fragen, die sich zahlreichen Online-Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten dieser Tage stellen werden. Um Online-Händler bei der Umsetzung der neuen Regelung aus dem Elektrogesetz aktiv zu unterstützen, führt der Händlerbund eine Umfrage durch. Nehmen Sie an der Umfrage teil und helfen Sie, Online-Händler auf die Änderung bzw. Anpassung des Gesetzes bestmöglich vorzubereiten. Die Umfrage ist bereits beendet.

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