Ebay-Treueprogramm: Ist eine Änderung der Rechtstexte notwendig?

Veröffentlicht: 22.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.09.2015

Wie jedes Jahr rollt Ebay auch in diesem Herbst sein Herbst-Update aus. In diesem Zuge hat Ebay neben der Überarbeitung seines Bewertungssystems auch einige andere Projekte in Angriff genommen. So will Ebay ein eigenes Treuprogramm „Ebay Plus“ einführen, mit dem Kunden an die Plattform gebunden werden sollen.

Ebay Logo auf mobilem Screen

10 FACE / Shutterstock.com

Was ist „Ebay Plus“?

Über die Zukunft der Plattform hat man in den vergangenen Monaten viel diskutiert. Scheinbar hat Ebay jedoch den Angriff nach vorne gewählt und stellt mit seinem neuen Treuprogramm „Ebay Plus“ ein eigenes Kundenbindungssystem auf die Beine. Der Vorteil, den Kunden für die kostenpflichtige Teilnahme erhalten, ist ein kostenloser Hin- und Rückversand für Ebay Plus-Artikel. Für diesen Service werden 19,90 Euro im Jahr fällig. Der Start von Ebay Plus ist für Ende September geplant. Eine ausführliche Zusammenfassung über die Vorteile des „Ebay Plus“-Programms hat unsere Redaktion hier zusammengestellt.

Widerrufsbelehrung und Rücksendekosten

Unter anderem liegt in der kostenfreien Rücksendung der Dreh- und Angelpunkt und wirft die Frage auf: Ist eine Anpassung der Widerrufsbelehrung notwendig? Viele Händler verwenden derzeit die Regelung, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs zu tragen hat. Werden dem Kunden bei Teilnahme am „Ebay Plus“-Programm und Kauf eines als „Ebay Plus“ gekennzeichneten Artikel die Kosten für eine Rücksendung abgenommen, steht dies möglicherweise im Widerspruch zu der verwendeten Widerrufsbelehrung.

Viele Händler sind deshalb verunsichert, ob und welchen Einfluss die neue kostenfreie Rücksendemöglichkeit auf die im Ebay-Shop verwendete Widerrufsbelehrung hat. Der uns aktuell bekannte Stand ist, dass die Übernahme der Rücksendekosten im Ebay-Treueprogramm derzeit eine Ebay-eigene Leistung ist, die die Plattform selbst gewährt und letztendlich über den Jahresbeitrag auch finanziert. Wie lange dies so bleiben wird, hat Ebay jedoch nicht mitgeteilt.

Eine Änderung der Widerrufsbelehrung hängt also insbesondere von der künftigen Darstellung dieser Leistung (Tragen der Rücksendekosten) ab. Kommt klar und deutlich zum Ausdruck, dass es sich bei den Rücksendekosten um eine von Ebay im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft am Treueprogramm gewährte Leistung handelt, spricht Einiges gegen eine Anpassung der Widerrufsbelehrung.

Das „Ebay Plus“-Programm ist offiziell noch nicht gestartet. Hier werden Händler, die an dem Programm teilnehmen wollen, die zukünftige Gestaltung beobachten müssen. Wir werden das Programm ebenso weiter beobachten und an dieser Stelle über alle Neuerungen berichten und über einen möglichen Handlungsbedarf informieren.

Änderung der Widerrufsfrist

Laut dem aktuellen Stand setzt Ebay für die Teilnahme am „Plus“-Programm außerdem voraus, dass Händler eine Rücknahme von einem Monat ermöglichen müssen. Viele Händler, die den Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erreicht haben, werden dies schon kennen und ohnehin bereits eine Widerrufsfrist mit einer Monatsfrist verwenden. Händler sollten daher bei Beginn der Teilnahme noch einmal prüfen, welche Frist sie aktuell verwenden und ob diese dann noch mit der von Ebay beworbenen Widerrufsfrist übereinstimmt.

Fazit

Bisher ist das neue Treueprogramm noch nicht an den Start gegangen. Es wird sich also noch zeigen, ob sich die mit dem Treueprogramm einhergehenden Neuerungen möglicherweise auf die Rechtstexte auswirken werden. Wir werden das Programm weiter beobachten und an dieser Stelle über alle Entwicklungen berichten und über einen möglichen Handlungsbedarf informieren.

 

 

Kommentare  

#2 Redaktion 2015-09-29 09:21
Hallo Bernhard Tauber,

vielen Dank für den Kommentar!

Laut unserem aktuellen Kenntnisstand ist Teil des Ebay-Plus-Progr amms auch ein kostenloser Inlandsversand. Hier können Sie weitere Details dazu nachlesen:

onlinehaendler-news.de/.../...

Wer die Kosten für Hin- und Rückversand trägt ist eine andere Frage.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#1 Hans-Willi Plogmann 2015-09-25 08:41
Ich verkaufe und nicht EBAY. Wozu brauchen wir noch Gesetze oder Richtlinien.
EBAY ändert doch alles. 4 Wochen Rücknahme ! Ein Teil mit langen Lagerzeiten wird verkauft. Um sicher zu sein darf ich das Teil erst nach dieser Zeit neu bestellen und auf Lager legen. Nun haben wir 4 Wochen Lieferzeit. Das heißt nach Eintreffen der Ware darf ich das Teil wieder anbieten. 8 Wochen keine Angebotsmöglich keit. Im heutigen Geschäft sollte bei EBAY die Rarität belohnt werden. Alles Andere verkauft Armon.
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