Fake-Abmahnungen erkennen und richtig handeln

Veröffentlicht: 23.07.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.07.2014

Erst einmal bekommt der Empfänger beim Öffnen des E-Mail-Postfachs einen Schreck. Post vom Anwalt verheißt selten etwas Gutes. Beim näheren Hinsehen kommen erste Zweifel aufgrund der dubiosen Gestaltung der Mail. In knappen Sätzen wird der Vorwurf geschildert und anschließend auf eine angehängte Zip-Datei verwiesen. Im Folgenden werden wir Ihnen einen Überblick über die offensichtlichsten Anzeichen einer Fake-Abmahnung.

Abmahnung

(Bildquelle Anwalt: NotarYes via Shutterstock)

 „Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13.09.2014 gegen 22:64:64 Uhr ist von Ihrer IP Adresse Nr. 97.213.248.XX eine Verletzung der Urheberrechte an dem Werk unseres Kunden begangen.“

Solche oder ähnliche dubiose Mails hatten sicher schon viele in ihrem E-Mail-Konto. Wie kann man einen Fake erkennen, welches weniger offensichtlich ist?

Versand per E-Mail

Zwar werden Abmahnungen hin und wieder per Mail angekündigt oder in Einzelfällen verschickt. „Echte“ Rechtsanwälte versenden Abmahnungen aber in aller Regel per Brief. Auch der Verweis in den meisten Fake-E-Mails auf nähere Informationen in der angehängten Zip-Datei ist für eine „echte“ Abmahnung absolut untypisch. Seriöse Anwälte verweisen nicht auf diese ungebräuchlichen Dateianhänge in ihren Schriftstücken.

Existierender Kanzleiname kein Indiz für „Echtheit“

Auch die Nachforschung nach der Existenz der in der E-Mail als Absender genannten Kanzleien bietet keinen vollumfänglichen Schutz vor einer Täuschung. Hier nutzen die Betrüger oft die Namen real existierender Kanzleien, um so den Anschein der „Seriosität“ zu erzeugen. Manchmal hilft schon ein Blick auf die E-Mail-Adresse des/der Absender, um Widersprüche zu erkennen. Hier besteht teilweise überhaupt kein Bezug zum Namen der „abmahnenden“ Kanzlei.

Dubioser Inhalt

Die Betrüger machen sich auch inhaltlich wenig Mühe, um den Anschein der Ernsthaftigkeit zu erwecken. Beispielsweise wird der vorgeworfene Verstoß nur sehr knapp erläutert oder Paragraphen falsch zitiert. Auch sehr kurzfristig gewählte Fristen, um den Empfänger der E-Mail unter Druck zu setzen, deuten auf eine Fake-Abmahnung hin. Eine Frist von zwei oder drei Tagen ist bei „echten“ Abmahnungen ungebräuchlich.

Praxistipp

Nicht immer lässt sich eine Fake-Abmahnung ohne Weiteres erkennen, da nicht alle so offensichtlich fehlerhaft sind wie das oben genannte Beispiel. Eine Checkliste anhand derer man als Empfänger eine Fake-Abmahnung „enttarnen“ kann, gibt es daher nicht. Hier jedoch einige Tipps zum Weiteren Vorgehen.

  1. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, egal ob offensichtlich ein Fake oder nicht – heißt es: Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen, sondern bewahren erst einmal die Ruhe.
  2. Öffnen Sie aber keinesfalls die angehängten Zip-Dateien, denn diese können Trojaner oder Viren enthalten.
  3. Bezahlen Sie nichts und geben keine eigenständige (Unterlassungs)Erklärung ab.
  4. Holen Sie sich unbedingt einen fachkundigen Rechtsrat ein. Nur ein „echter“ Jurist kann beurteilen, ob es sich um eine Fake-Abmahnung handelt oder ob die Abmahnung doch einen ernsthaften Hintergrund hat. Das Internet mit seinen zahlreichen Foren hilft bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Abmahnung nur bedingt weiter und führt häufig zu falschen Vorstellungen.

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