Betrug bei eBay nutzt Urheberrechtsverletzungen aus

Veröffentlicht: 05.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Nicht wenige Online-Händler erschaudern angesichts der allzu ehrgeizigen Abmahnpraxis einiger Mitbewerber und Anwaltskanzleien. Nun tritt vermehrt Betrug bei eBay auf, der sich die Angst vor Abmahnungen im E-Commerce zunutze macht. Dabei wird Händlern eine Urheberrechtsverletzung doppelt zum Verhängnis.

Wie test.de berichtet, beginnt bei einer Reihe aktueller Fälle der Betrug bei eBay mit einem niedrigen Gebot für ein wertvolles Smartphone. Dabei achten die Betrüger darauf, dass das Artikelbild aus fremder Quelle, beispielsweise vom Hersteller stammt.

Anschließend weist ein Komplize den Verkäufer darauf hin, dass das Bild abmahngefährdet sein könnte, und rät ihm, die Auktion zu beenden. Nimmt der Händler diesen Rat an, gilt das bis zu diesem Zeitpunkt höchste abgegebene Gebot als Verkaufspreis. Dadurch kann ein teures Gerät mal eben beispielsweise für das Mindestgebot von 1 Euro unter den virtuellen Hammer kommen.

Der Grund dafür ist, wie test.de erläutert, dass ein Angebot auf dem Online-Marktplatz von Anfang an verbindlich ist und mit dem Abbruch der Auktion automatisch der Kaufvertrag zustande kommt. Das Gravierende an dieser Art von Betrug bei eBay ist, dass Auktionsabbruch die Urheberrechtsverletzung nicht rückgängig macht. Die Auktion bleibt anschließend zudem 90 Tage lang aufrufbar.

Leider gibt es für das Problem derzeit keine perfekte Lösung. „Da Bilder in bereits bebotenen Auktionen nicht mehr geändert werden können, ist uns derzeit kein Weg bekannt, wie man einen derartigen Fehler korrigieren kann“, erläutert Konstantin Wehrhahn vom eBay-Verbraucherschutzforum falle-internet.de gegenüber dem Online-Magazin der Stiftung Warentest die Grundlage für einen solchen Betrug bei eBay.

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