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Was können Händler bei Bilderklau tun?

Veröffentlicht: 05.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.12.2018
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Professionelle und ansprechende Produktfotos zu erstellen kostet Zeit und Geld. Umso ärgerlicher ist es, wenn es Leute gibt, die den einfachen Weg gehen und Bilder aus anderen Shops klauen, um sie für ihren eigenen zu verwenden. Werden absichtlich unerlaubt Bilder verwendet, so handelt es sich ganz klar um einen Urheberrechtsverstoß. Ist man Urheber des Fotos, gibt es verschiedene Möglichkeiten, gegen so einen Verstoß vorzugehen.

Mit Unterlassungsanspruch und Abmahnung gegen Bilderklau

In erster Linie haben Urheber der Bilder einen Unterlassungsanspruch. Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Unterlassung ist die Wiederholungsgefahr. Diese wird bei solchen Rechtsverstößen immer vermutet. Wie aber kann man den Gegner dazu bringen, den Rechtsverstoß zu unterlassen? Eine einfache Aufforderung wird in der Regel wenig bringen.

Hier kann die Durchsetzung mittels einer Abmahnung helfen. Die Kosten für diese Abmahnung werden – wie allgemein bekannt – dem Bilderdieb auferlegt. Um den Unterlassungsanspruch geltend zu machen, ist es notwendig, dass der Gegner eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Bei einer Unterlassungserklärung handelt es sich um einen Vertrag. Bricht man den Vertrag, so ist dieser Bruch mit einer Vertragsstrafe belegt. Die Höhe der Strafe muss dabei im Vertrag festgelegt und dabei so hoch sein, dass der Gegner gar nicht erst auf die Idee kommt, dass sich eine Wiederholung des Rechtsbruchs lohnen könnte (mehr dazu). Wird die Unterlassungserklärung unterschrieben, so gilt der Anspruch des Urhebers als erfüllt. Weigert sich der Gegner die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, so kann der Urheber als ultima ratio den Weg über das Gericht einschlagen.

So wird der Schadensersatz berechnet

Außerdem hat der Urheber natürlich einen Schadensersatzanspruch, denn: Wäre der Bilderdieb den korrekten Weg gegangen und hätte den Urheber darum gebeten, dass Bild zu verwenden, wäre dies sehr wahrscheinlich mit Kosten verbunden gewesen. Um die Höhe des Schadens zu bestimmen, werden verschiedene Variablen berücksichtigt: Es wird zum Beispiel eine fiktive Lizenzgebühr gebildet. Diese richtet sich danach, welche Lizenzgebühren der Urheber für das Bild verlangt hätte. Hat der Bilderdieb durch die rechtswidrige Verwendung der Bilder einen finanziellen Vorteil erlangt, kann dieser auch als Schaden geltend gemacht werden.

Beweis der Urheberschaft

Was aber tun, wenn der Gegner anzweifelt, dass man der Urheber des Bildes ist? Im Streitfall müsste man genau das beweisen. Dies ist bei Fotografien oft recht einfach. Bilder, die in Shops hochgeladen werden, sind häufig bearbeitet. Mindestens wird dabei die Größe heruntergerechnet um Speicherplatz zu sparen. Der Dieb wird nur über diese bearbeitete Variante verfügen, nicht aber über das Original. Das hat nur der Urheber und kann genau damit seine Urheberschaft auch nachweisen.

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