Was die neue Umsatzsteuer-Regelung für Ebay-Händler bedeutet

Veröffentlicht: 30.08.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 31.08.2016

Zum beruflichen Alltag von Händlern gehört nicht nur der eigentliche Verkauf von Produkten, sondern auch die Beschäftigung mit bürokratischen Belangen. Wie wichtig zum Beispiel steuerliche Angelegenheiten werden können, macht eine künftige Ebay-Neuerung deutlich: Von dieser Neuerung könnte die Zukunft einiger Händler abhängen.

Achtungszeichen: wichtig!
© jro-grafik – Fotolia.com

Wie in jedem Jahr üblich hat Ebay nun, zum Ende des Sommers, sein Herbst-Update bekannt gegeben. Über die einzelnen Neuerungen, die für gewerbliche Händler wichtig sind bzw. sein werden, haben wir bereits an dieser Stelle berichtet. Ein Thema, das jedoch im Zuge der Änderungen besondere Priorität hat und daher noch einmal separat beleuchtet werden soll, ist folgendes: Ebay fordert seine gewerblichen Händler dazu auf, bis zum 25. Oktober 2016 ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf dem Marktplatz zu hinterlegen.

Die Finanzbehörden mischen mit ...

Ebay begründet die Forderung nach der Umsatzsteuer-ID-Nummer folgendermaßen:

„Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID Nr.) ist zukünftig der einzige Beleg, den die deutschen Finanzbehörden für den Nachweis der Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuerrechts anerkennen.“

Im Gespräch mit Vertretern von Ebay wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Neuerung also nicht auf Betreiben von Ebay selbst durchgeführt wird, sondern den Forderungen der Finanzbehörden geschuldet sei. Händlern mit Sitz in Deutschland, die diese Umsatzsteuer-ID-Nummer bis zum Stichtag nicht bei Ebay hinterlegen, stellt Ebay ab dem 1. November 2016 Bruttorechnungen aus.

Was sind Bruttorechnungen?

Bei einer Bruttorechnung, die beispielsweise jeder Verbraucher bei einem Einkauf im Supermarkt erhält, werden sämtliche Bestandteile der Kosten ausgewiesen – zuzüglich der Umsatzsteuer (landläufig auch „Mehrwertsteuer“ genannt). Eine Nettorechnung enthält diese Rechnungsbestandteile hingegen nicht.

Liegt die Umsatzsteuer-ID-Nummer eines Händlers bei Ebay vor und er kann somit seine Unternehmereigenschaft nachweisen, erhält er eine Rechnung über die entstandenen Kosten ohne Umsatzsteuerausweis. Verpasst er es, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Ebay anzugeben, so werden ihm im Zuge dessen die anfallenden Ebay-Gebühren brutto – also inklusive 19 % deutscher Umsatzsteuer – berechnet. Dies hat zur Folge, dass die Rechnungen wesentlich höher sind und auf Dauer möglicherweise sogar die Ressourcen des Händlers erschöpfen.

Anzumerken ist, dass eBay Europe SARL in Luxemburg die Rechnungen an deutsche Händler stellt. Nur aus diesem Grund ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID Nummer erforderlich.

Was müssen Händler tun, um eine Umsatzsteuer-ID zu erhalten?

Jeder gewerbliche Händler, der als solcher in Deutschland tätig ist und sein Gewerbe entsprechend angemeldet hat, kann eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen. Dies ist eine rein bürokratische Angelegenheit und sollte für Händler ohne Probleme verlaufen. Das Bundeszentralamt für Steuern zeigt auf seiner Website mehrere Möglichkeiten, die USt-ID Nr. zu beantragen. Händler können

 

  • einen Antrag über das Internet stellen oder
  • einen schriftlichen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen (Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis)

 

Dabei müssen die Händler einige Angaben, wie etwa das zuständige Finanzamt, die Steuernummer oder die Rechtsform ihres Unternehmens, machen. – Alles kein Hexenwerk! Wer dennoch Fragen oder Probleme hat, kann sich auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern belesen. Auch ein Gespräch mit dem Steuerberater sollte im Fall der Fälle Probleme lösen können.

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