Kommentar: Produkt geklaut? – Lemonaid wirft Lidl Täuschung vor

Veröffentlicht: 12.09.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.09.2018

Es gibt Ärger in der Welt der fruchtig-limonadigen Genüsse: Der Limo-Produzent Lemonaid liefert sich einen Zwist mit Lidl. Der Grund: Die Discounterkette Lidl soll die Limonade von Lemonaid abgekupfert haben. Doch im Markenrecht ist die Sache nicht immer ganz so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint! Zum Ärgernis der Unternehmen…

Limonade auf einem Holztisch
© pilipphoto / Shutterstock.com

Zwei Limonaden-Sorten: Die eine ist gelb, die andere ist gelb. Die eine kommt in einer mäßig-bauchigen Glasflasche mit Aludeckel. Die andere auch. Das Layout der einen setzt auf weiße und durchsichtige Flächen und spielt mit großen und kleinen Schriftzügen. Und die andere? Ein ähnliches Bild!

Und genau diese Ähnlichkeiten führen aktuell zu einem Kleinkrieg in der Limonaden-Welt: Denn der Getränkehersteller Lemonaid hat sich nach Angaben von Gründerszene in einem offenen Brief gegen die Lidl-Limonade ausgesprochen und seinem Ärger richtig – und vor allem medienwirksam – Luft gemacht.

Vorwurf: Lidl täuscht die Kunden

„Gleiche Optik – gänzlich anderer Inhalt“, zitiert das Portal den Lemonaid-Gründer Paul Bethke. Die Lidl-Limo sei „kein Bio, kein Fairtrade, stattdessen viel Zucker, Farbstoffe und Säuerungsmittel – null sozialer Beitrag“. Mit dem Getränk täusche Lidl die Kunden, so der Vorwurf.

Um die vorliegende Problematik noch stärker in den Fokus zu rücken, nutzt Lemonaid auch Facebook, wo sehr anschauliche Gegenüberstellungen der beiden Produkte die Ähnlichkeit zweifellos ans Licht bringen sollen:

 

 

 

Tatsächlich hat sich auch Lidl zu Wort gemeldet und gab gegenüber Gründerszene und NGIN Food bekannt, dass es sich bei der Limonade „um ein Aktionsprodukt“ handele, „das Mitte Juli für einen begrenzten Zeitraum in einigen Regionen Deutschlands erhältlich war und mittlerweile nicht mehr in unseren Filialen angeboten wird.“ Weniger schlimm scheint dieser Umstand die Sache für Lemonaid allerdings nicht zu machen.  

Markenrecht ist immer eine Sache des Falls

Obwohl es augenscheinlich Ähnlichkeiten zwischen den beiden Produkten gibt, ist die Sache zumindest aus juristischer Sicht nicht ganz einfach: Denn im rechtlichen Bereich gibt es zahlreiche Aspekte von Faktoren zu beachten, die hier geprüft und abgewogen werden müssen: Wort-Marke, Bild-Marke, Farb-Marke, Geschmacksmuster – alles Dinge, die im Bereich des Markenrechts anzutreffen sind…

Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt (und diese Verwechslungsgefahr ist Grundlage entsprechender Fragestellungen und Prozesse), wird stets von Fall zu Fall entschieden. Die Praxis hat zahlreiche Einzelurteile zum Thema Verletzung des Markenrechts gezeigt – pauschale Einschätzungen lassen sich aus Sicht der Rechtsexperten (so gut wie) nie fällen. Immer wieder sind die Gerichte gefragt. Und somit bliebe Lemonaid im vorliegenden Fall auch nur der Gang vor Gericht, um eine eindeutige Entscheidung zu erhalten.

Wenn das Unternehmen diesen Schritt nicht gehen will, dann bliebe ihm zumindest noch eine Weisheit, die der Literat Oscar Wild geprägt hat: Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung!

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